| AAA | Drucken

Biberberater - die Vermittler zwischen Mensch und Tier

Die Biberpopulation wächst: Landrat Matthias Dießl ernennt Stephan Scharf (li.) zum dritten Biberberater im Landkreis Fürth

Um ein konfliktfreies Zusammenleben zwischen Mensch und Biber zu ermöglichen, hat der Freistaat Bayern das Bibermanagement eingeführt. Er will einerseits die Biber in Bayern bewahren und andererseits Schäden minimieren oder - wo es möglich ist - ganz verhindern.

 Im Landkreis Fürth gibt es bereits zwei Biberberater. Landrat Matthias Dießl ernannte am Traumsee in Keidenzell – einem „Wohnzimmer des Bi-bers" - nun Stephan Scharf zum dritten Biberberater. Er wird die beiden bereits vorhandenen Berater Alexander Meier und Rainer Hornung fortan unterstützen.

"Für den Vollzug der artenschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsregelungen ist beim Biber die Kreisverwaltungsbehörde als Untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig", erläuterte der Landrat. Bei dieser Aufgabe wird die UNB von den Biber-beratern unterstützt. Ihre Aufgabe ist es, als Ansprechpartner vor Ort Vorfälle mit Bi-ber aufzunehmen, die betroffenen Bürger oder Kommunen zu beraten und der UNB zu berichten. Hierfür wurden sie von der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) im Rahmen eines Lehrgangs umfangreich ausgebildet. Sie sind daher auch die einzigen Personen, die legal einen Biber fangen und töten dürfen. Die Biber-Population ist in den vergangenen Jahren wieder stetig angewachsen. Das ist einerseits natürlich erfreulich, andererseits kommt es durch die Biber dadurch auch verstärkt zu Problemen. "Deshalb werden wir künftig im Landkreis auch drei Biberberater haben", betonte der Landrat.

Wie Alexander Meier und Rainer Hornung berichteten, gibt es Biber im Landkreis Fürth flächendeckend in Flüssen, teilweise auch in Bächen. Im Farrnbach, am Einlauf des Traumsees, hat ein Biber einen Bau errichtet. Dazu hat er sich an den Ufern des Sees mit Baumaterial eingedeckt und dieses dann zu einem beeindruckenden Damm zusammengetragen. Die beiden Experten betonten, dass eigenmächtige Maßnahmen, zum Beispiel von Privatpersonen, einen Straftatbestand darstellen. In Notfällen, zum Beispiel, wenn außerhalb der Dienstzeiten ein Biber angefahren wur-de, sollte man die Polizei verständigen.

Zum Hintergrund: Durch den Abschuss des letzten Bibers in Bayern im Jahre 1867 galt der Biber fast genau 100 Jahre als ausgestorben. Erst 1966 wurde der Biber durch den Bund Naturschutz mit Genehmigung des Bayerischen Landwirtschaftsmi-nisteriums an der Donau wieder ausgesetzt. Innerhalb von mehr als 40 Jahren hat er sich fast flächendeckend in Bayern ausgebreitet. Auch bei uns im Landkreis Fürth sind schon über 30 Biberreviere bekannt.

Der Biber ist nach den Europäischen Fauna-/Flora-/Habitat-Richtlinien in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz ein besonders und streng geschütztes Tier. Das bedeutet, dass es verboten ist, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Genauso ist es verboten, den Biber zu stören, seine Bauten und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören.

Wie keine andere heimische Tierart gestalten Biber ihren Lebensraum. Sie bauen Burgen und Dämme, fällen Bäume und schaffen dabei vielfältige Biotope: Tümpel und Teiche, Röhrichte und Nasswiesen. Manchmal entstehen dadurch ausgedehnte Sumpflandschaften mit Totholz, kleine Stückchen „Wildnis", die in der kultivierten Landschaft selten geworden sind. Der Biber stellt für die Natur also eine Bereiche-rung dar. Ihre Gestaltungskraft bringt die Biber jedoch auch in Konflikt mit dem Menschen: Die Nagetiere fällen Nutzholz, untergraben Dämme, Deiche und flussnahe Äcker, sie stauen Entwässerungsgräben und fressen Feldfrüchte. Das kann mitunter für die Eigentümer oder Anlieger teuer werden. So hat die Rückkehr der Biber zwei Seiten: Sie lässt uns staunen, wie viel Wildnis in unserer dicht besiedelten Landschaft möglich ist. Gleichzeitig zeigen die Konflikte, wo Menschen ihren Umgang mit Gewässern überdenken müssen, und wo die Grenzen der freien Entwicklung einer Tierart sind.

Damit Konflikte zwischen Tier und Mensch rasch gelöst werden oder gar nicht erst entstehen, beraten die Bibermanager die Bevölkerung vorbeugend und bei Problemen. Ein Ausgleichsfonds hilft, finanzielle Schäden zu mindern, die bei wirtschaftlich betroffenen Gewerbetreibenden entstanden sind. Auch die Prävention ist eine wichtige Säule des Bibermanagements. Als eine Lösung hat die Untere Naturschutzbe-hörde zum Beispiel einige hundert Meter Drahtzaun gegen Biberverbiss zur Verfügung gestellt.

Der Biber ist das zweitgrößte Nagetier der Erde: Er kann bis zu 1,3 Meter lang wer-den, schwere Biber bringen über 30 Kilogramm auf die Waage, normal sind für einen erwachsenen Biber jedoch knapp 20 Kilogramm. Biber können 12 bis 14 Jahre alt werden. An das Leben am und im Wasser sind sie hervorragend angepasst. Aktiv sind sie vor allem in der Dämmerung oder nachts, den Tag verbringen sie in ihren Bauen oder Burgen. Biber halten keinen Winterschlaf, sind aber bei sehr kalten Temperaturen weniger unterwegs. Als reine Vegetarier ernähren sich Biber im Sommer von Gräsern, Kräutern, Wasserpflanzen, Blättern und Gehölztrieben, im Winter fressen sie die Rinde von Bäumen und Sträuchern – über 300 Pflanzenarten stehen auf ihrer Speisekarte, darunter auch Feldfrüchte.

Bei Problemen und Fragen rund um den Biber können sich die Bürger direkt an die Mitarbeiter der UNB (Kontakt: [email protected] ) oder aber an die drei Biberberater im Landkreis Fürth Herrn Hornung, Herrn Meier oder Herrn Scharf wen-den. Die Kontaktdaten der Biberberater können auch bei den Rathäusern in den Gemeinden erfragt werden. Landrat Matthias Dießl bedankte sich bei den Biberberatern für ihre Arbeit und wünschte dem neuen Biberberater viel Erfolg für seine ehrenamtliche Tätigkeit.