Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 haben Anspruch auf eine kostenfreie Beförderung auf dem Schulweg, soweit die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Leistungen müssen aber mit den an der Schule erhältlichen Formularen beantragt werden. In der Regel genügt es, wenn bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule ein Antrag gestellt wird. Solange sich die angegebenen Verhältnisse nicht ändern, gilt dieser Antrag bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe.
Änderungen der Verhältnisse - wie z. B. Umzug, Änderung der Ausbildungsrichtung, Ausscheiden aus der Schule - sind dem Landratsamt unverzüglich mitzuteilen und nicht verbrauchte Wertmarken bzw. der Schulbusberechtigungsausweis zurückzugeben. Formblätter für die Änderungsmitteilung sind bei den Schulen und hier erhältlich. Sie können über die Schule an das Landratsamt eingereicht werden.
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