Informationen zum neuen Personalausweis als Zugangsmöglichkeit zum Bürgerserviceportal
Mit dem neuen Personalausweis ergeben sich stetig erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung von Zuhause aus. Mit den vorgesehenen elektronischen Funktionen können Sie viele Behördengänge im Internet erledigen - bequem und sicher. Die Daten, die mittels Lesegerät ablesbar sind, machen es dem Ausweisinhaber möglich, sich online auszuweisen, um neben beispielsweise Online-Banking oder Online-Shopping auch bei Behördengängen online abzuwickeln.
Broschüre Der neue Personalausweis - Informationen zur Online-Ausweisfunktion
Eine Nutzeranimation zu den Funktionen des neuen Personalausweises (nPA) führt Sie in das Thema ein!
Das Bürgerserviceportal des Landkreises Fürth bietet hier künftig eine stetig steigende Anzahl an Behördengängen an, welches Sie über den Zugang auf der rechten Seite erreichen
Einen Informationsfilm im Bereich KFZ-Zulassung finden Sie hier:
Hier finden Sie Zugang zum Portal des Bundesministeriums des Inneren mit allgemeinen Informationen rund um den neuen Personalausweis. Als Kurzüberblick dienen Ihnen folgende Dokumente:
Broschüre Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis
Flyer Der neue Personalausweis auf einen Blick
Zur Nutzung wird eine Software benötigt, die Sie einmalig auf Ihrem Computer oder Mobilgerät installieren. Den Downloadlink zur so genannten "AusweisApp" finden Sie hier.
Zudem benötigen Sie ein Lesegerät, worüber Sie hier mehr erfahren.
Zuständigkeit
Im Freistaat Bayern sind die Einwohnermeldeämter der (Wohnsitz-)Gemeinden für die Beantragung des neuen Personalausweises zuständig. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.
Für Personalausweisangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen zuständig: Personalausweise für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Eine Übersicht über die zuständigen Personalausweisbehörden im Ausland finden Sie hier: Zuständige Personalausweisbehörden im Ausland
Mit Zustimmung der Auslandspersonalausweisbehörde können Personalausweisanträge im Ausland lebender Deutscher von Personalausweisbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z. B. der Weg zur zuständigen Personalausweisbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Personalausweisbehörde).