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Weitere Ehrungen für gesellschaftliches Engagement

Um das ehrenamltiche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger zu würdigen, gibt es im Landkreis die folgenden Auszeichnungen:

Junger Held

  • Verleihung an Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement zeigen
  • vorschlagsberechtigt: Kreisräte, Bürgermeister, Mitglieder des Jugendhilfe-ausschusses
  • eine Auszeichnung pro Jahr
  • Auszeichnung in Form eines Pokals mit Urkunde und einer Prämie in Höhe von 500 Euro zugunsten des ehrenamtlichen Wirkens

Stiller Held

  • Bürger, die für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, eine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit ausführen ohne dafürgewählt zu sein oder eine Leitungs- bzw. Führungs-funktion innezuhaben
  • vorschlagsberechtigt: Kreisräte und Bürgermeister
  • eine Auszeichnung pro Jahr
  • Auszeichnung in Form eines Pokals mit Urkunde und einer Prämie in Höhe von 500 Euro zugunsten des ehrenamtlichen Wirkens

Ehrennadel

  • Bronze: Bürger/in für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mind. 20 Jahren ehrenamtlich tätig
  • Silber: Bürger/in für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mind. 30 Jahren ehrenamtlich tätig
  • Gold: Bürger/in für einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, seit mind. 40 Jahrenehrenamtlich tätig
  • Ehrenamtliche Tätigkeit kann bei allen Klassifizierungen auch in verschiedenen Vereinen, Verbänden und Institutionen geleistet worden sein. Vorrangig in Frage kommen Personen, die gewählte Positionen in einem Leitungs- bzw. Führungsstab innehaben bzw. aktiv in einem Verein tätig sind.
  • Auszeichnung in Form einer Ehrennadel (Pin) mit Urkunde
  • maximal 50 Auszeichnungen pro Jahr
  • vorschlagsberechtigt: alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Fürth
  • Die Vorschläge nimmt das Büro des Landrats entgegen (Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf). Bitte schriftlich einreichen. Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags und Anschrift; eine ausführliche Begründung des Vorschlags sowie Angaben über bisher erhaltene Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen.

Kontakt:

Büro des Landrats
Christian Ell
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Tel. 0911/ 97 73 - 10 03
Fax 0911/ 97 73 - 10 13

E-Mail

Vorschlag zur Auszeichnung - Formblatt