FQA – Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht)

Die FQA haben Beratungs- und Informationsaufgaben gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern und der Öffentlichkeit. Das gilt gleichermaßen für die Gründung einer Einrichtung als auch für die Durchführung des Betriebs einer Einrichtung. Dementsprechend obliegen den FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Auch wirken die FQA an der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der stationären Einrichtungen für ältere Menschen und stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie der Behindertenhilfe mit. (Quelle: Bayerisches Staatministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)

Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz legt fest, dass die Berichte, welche die FQA über die in den stationären Einrichtungen durchgeführten Prüfungen erstellt, ab dem 01. Januar 2011 zu veröffentlichen sind.

Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogenen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.


Die Prüfberichte finden Sie hier.


Heim- und Pflegeplatzbörse für den Landkreis Fürth

Einen Heim- bzw. Pflegeplatz im Landkreis Fürth für sich oder einen Angehörigen finden Sie auf der Heim- und Pflegeplatzbörse www.ahis-fuerth.de. In Modul I werden die Einrichtungen umfassend beschrieben. Neben einer Übersicht über das zur Verfügung stehende Platzangebot wird auch über die Leistungen und Ausstattung der Einrichtungen informiert. Darüber hinaus werden die Kosten für die Unterbringung in der Einrichtung detailliert dargestellt.

 

Der Bayerische Pflegebeauftragte

Der Pflegebeauftragte ist bewusst als neutrale, von Trägern und Kassen unabhängige Stelle am bayerischen Sozialministerium angegliedert. Er gibt die zur Verfolgung eines Missstandes erforderlichen Informationen an die zuständigen Stellen weiter, persönliche Daten bleiben aber auf Wunsch außen vor.

Kostenlose Rufnummer 0800 0114353.

Die Pflegehotline ist rund um die Uhr geschaltet, damit Anliegen und Beschwerden jederzeit angebracht werden können. Außerdem kann man sich über die Homepage www.pflegebeauftragter.bayern.de an den Bayerischen Pflegebeauftragten wenden

 

Die Federführung der Heimaufsicht obliegt Frau Bujok:

Frau H. Bujok

Dienstgebäude Fürth

Stresemannplatz 11

Zimmer 2.09

Telefon (09 11) 97 73 12 45

E-Mail: h-bujok@lra-fue.bayern.de

 

Herr J. Anschütz ist für das Haus der Diakonie, Cadolzburg, und das Gustav-Adolf-Heim Zirndorf zuständig.

Kontakt s. "Team der Betreuungsstelle"

 

Weitere Informationen:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Winzererstraße 9

80797 München

 

Briefanschrift:80792 München

 

Telefon 089 1261-01

Telefax 089 1261-1122

 

 

Broschüren zum Thema können über das Internet bestellt werden unter

http://www.stmas.bayern.de/publikat/index.htm