Hebammenrecht
Aufgaben
Angehörige der gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberufe müssen dem Gesundheitsamt Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung anzeigen. Hierfür benötigen wir den Zeitpunkt der Niederlassung, die Anschrift der Niederlassung und die Berufsurkunde.
Das Gesundheitsamt ist auch dazu verpflichtet medizinische Einrichtungen, hier gehören z. B. auch Geburtshäuser dazu, regelmäßig mittels Begehungen zu kontrollieren, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden.
