Hebammenrecht

Aufgaben

Angehörige der gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberufe müssen dem Gesundheitsamt Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung anzeigen. Hierfür benötigen wir den Zeitpunkt der Niederlassung, die Anschrift der Niederlassung und die Berufsurkunde.

Das Gesundheitsamt ist auch dazu verpflichtet medizinische Einrichtungen, hier gehören z. B. auch Geburtshäuser dazu, regelmäßig mittels Begehungen zu kontrollieren, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden.

Anschrift:

Landratsamt Fürth
Gesundheitsbehörde
Stresemannplatz 11
90763 Fürth

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. : 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. - Do.: 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erreichbarkeit:

Telefon: 0911/9773-1806
Telefax: 0911/9773-1803

E-Mail:
gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de

Leitung:

Bereichsleitung:
Fr. Dr. Kuhn
Telefon: 0911/9773-1805
Zimmer: 5.01

Vertretung:
Hr. Dr. Mahir
Telefon: 0911/9773-1809
Zimmer: 5.08