Neugeborenenscreening

Was bedeutet Neugeborenen-Screening?

Blutuntersuchung
Blutuntersuchung

Seit 1. Januar 1999 besteht für alle Neugeborenen in Bayern die Möglichkeit einer Blutuntersuchung auf 12 genetisch bedingte Stoffwechsel- und Hormonstörungen. Durch deren frühzeitige Behandlung bestehen gute Aussichten, bleibende Behinderungen oder gar Todesfälle bei den betroffenen Kindern zu vermeiden. Etwa eines von 1.200 Neugeborenen ist durch eine dieser Krankheiten gefährdet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de.

 

Infobrief Neugeborenenscreening

Anschrift:

Landratsamt Fürth
Gesundheitsbehörde
Stresemannplatz 11
90763 Fürth

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. : 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. - Do.: 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erreichbarkeit:

Telefon: 0911/9773-1806
Telefax: 0911/9773-1803

E-Mail:
gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de

Leitung:

Bereichsleitung:
Fr. Dr. Kuhn

Vertretung:
Hr. Dr. Mahir