Mitwirkung bei Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Aufgaben
Das Gesundheitsamt überwacht den korrekten Umgang mit Arzneimitteln, speziell mit Betäubungsmitteln, um einen möglichen Missbrauch rechtzeitig aufzudecken und diesem entgegenzuwirken.
- Überwachung des Verkehrs von Arznei- und Betäubungsmitteln im Einzelhandel/Apotheken
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Ärzten
- Überwachung der Arzneimittellagerung in Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen
- Überwachung unerlaubter Werbung des Heilmittewerbegesetzes
- Ausstellen von Bescheinigungen nach dem Schengener Abkommen
