Schulgesundheitspflege/Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Aufgaben

Einschulungsuntersuchung - Schulärztliche Untersuchung

Untersuchung
Untersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung dient der Erfassung des Gesundheitszustandes eines ganzen Jahrganges von Kindern. Sie ist damit ein wichtiges Instrument zur Erkennung gesundheitlicher Fehlentwicklungen nicht nur des Einzelnen sondern auch der Bevölkerung. Sie ist eine Screeninguntersuchung, der eine schulärztliche Untersuchung bei Auffälligkeiten folgt. Die Sorgeberechtigten, das Kindergartenpersonal und Lehrerinnen und Lehrer werden beraten. Die erhobenen Befunde werden auch für epidemiologische Auswertungen benutzt.

Eine schulärztliche Untersuchung wird durchführt:

  • bei Nichtvorlage der U9-Untersuchung
  • auf Elternwunsch
  • auf Anfrage der Schule oder
  • bei vorzeitig einzuschulenden sog. "Kann"-Kindern

Auf Landesebene werden die Untersuchungsinhalte und Vorgehensweisen festgelegt, statistisch erfasst und ausgewertet.

Z. Zt. werden folgende Daten erfasst:

  • Anamnese (Vorgeschichte)
  • Kontrolle des gelben Vorsorgeheftes
  • Ermittlung des Gewichtes und der Körpergröße, wenn diese nicht bei der U9 im Vorsorgeheft dokumentiert sind
  • Erfassung der durchgeführten Impfungen anhand des Impfbuchs
  • Durchführung eines apparativen Hör- und Sehtests
  • orientierende Überprüfung der sprachlichen und motorischen Entwicklung

Die bei Einschulung zu erhebende Vorgeschichte des Kindes wird im Anamnesebogen erfasst, der zur Untersuchung mitgebracht werden sollte.

Impfstatistik, -beratung, -angebot in den 6. Klassen

In den 6. Klassen wird eine Statistik der durchgeführten Impfungen des gesamten Jahrganges erhoben. Gleichzeitig wird eine schriftliche Impfberatung durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes/STIKO bzgl. der Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche.

Prävention

  • Beratung der Bürger und Mediatoren zu Ernährung, Bewegung, Sucht, Drogen
  • Ernährung Kinder und Jugendliche

Hygienische Überwachung von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen

Beratung von Leitern, Eltern und Lehrern bezogen auf die unterschiedlichen Einrichtungen und evtl. dort erkennbare Hygienemängel.

Die Erziehungsberechtigten sind gehalten bei Infektionskrankheiten ihrer Kinder die Einrichtungsleitung zu informieren.

Die Gesetzesgrundlage findet sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) §§ 33/34.

Ein immer wiederkehrendes Problem in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ist der Kopflausbefall. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt Kopfläuse oder auf der Homepage des Robert-Koch-Institutes.

Gutachten über Kinder und Jugendliche nach Jugendhilfe- und Sozialhilfegesetzgebung

Bei ärztlich festgestellten drohenden oder tatsächlichen Behinderungen von Kindern und Jugendlichen können die Eltern Eingliederungsmaßnahmen beantragen. Der Antrag muss beim Jugend- oder Sozialamt gestellt werden. Die Ämter veranlassen dann ggfs. eine Begutachtung im Gesundheitsamt.

Merkblätter

Formulare

Informationsverlinkungen

  • www.kindergesundheit-info.de …dem Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Anschrift:

Landratsamt Fürth
Gesundheitsbehörde
Stresemannplatz 11
90763 Fürth

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. : 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. - Do.: 13:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erreichbarkeit:

Telefon: 0911/9773-1806
Telefax: 0911/9773-1803

E-Mail:
gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de

Leitung:

Bereichsleitung:
Fr. Dr. Kuhn
Telefon: 0911/9773-1805
Zimmer: 5.01

Vertretung:
Hr. Dr. Mahir
Telefon: 0911/9773-1809
Zimmer: 5.08

Informationen: