Bildungs- und Teilhabepaket
Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket

Für das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gibt es einen Hauptantrag und sechs Zusatzanträge, da die Leistungen des "BuT" aus Geld- und Sachleistungen bestehen und sehr umfangreich sind.
Beim Hauptantrag werden die entsprechenden Bedarfe (farbige Zusatzanträge) gekennzeichnet, wie z. B. der persönliche Schulbedarf (gelber Antrag) - die für das Kind / den Jugendlichen von Interesse sind.
Dem Antrag ist zur Bestätigung des Bezuges einer vorausgesetzten Leistung, der aktuelle Bescheid in Kopie vorzulegen.
Die Leistungen nach dem "BuT" werden nur für den Zeitraum bewilligt, für den der vorausgesetzte Bescheid erlassen wurde (Bewilligungszeitraum), bei schulbezogenen Leistungen längstens jedoch bis zum Ende des Schuljahres.
HINWEIS: Bei schulbezogenen Leistungen ist für jedes Schuljahr ein neuer Antrag
zu stellen.
Die Anträge sind bei den Städten und Gemeinden erhältlich, oder hier zum downloaden.
Weitere Informationen zum Bildungspaket finden Sie im Internet unter:
www.bildungspaket.bmas.de

