Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, das im Bundesversorgungsgesetz (BVG) und seinen Nebengesetzen geregelt ist. Der Name verweist auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht.
Sie dient der Ergänzung der übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopferversorgung) durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung.
Die Hauptfürsorgestelle für den Bereich des Landkreises Fürth ist das
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Mittelfranken –Hauptfürsorgestelle –, Bärenschanzstraße 8 a, 90429 Nürnberg
Anspruchsberechtiger Personenkreis
Weitere Informationen erhalten Sie u. a. bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales, z. B. unter www.bmas.de
