Kriegsopferfürsorge
Anspruchsberechtigter Personenkreis
Der anspruchsberechtigte Personenkreis umfasst u. a.:
- Beschädigte, die eine Grundrente nach § 31 BVG beziehen oder einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG haben,
- Hinterbliebene, die Leistungen nach §§ 38 ff. BVG beziehen (Witwen, Witwer, Lebenspartner/innen, Waisen, Elternpaare und Elternteile).
