Wer ist von Lebensmittelkontrollen betroffen?
- Groß- und Einzelhandel
- Herstellerbetriebe
- Gaststätten
- Imbissstuben,-wägen
- Wochenmärkte
- Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen, Altenheime)
Besichtigt werden hierbei:
- Betriebsräume (z.B. Verkaufs-, Arbeits-, Lager- u. Kühlräume),
- Gegenstände
- Ausrüstungen
die mit Lebensmittel in Berührung kommen!
