Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs

Tierarzneimittel werden zur Behandlung von Nutz- und Heimtieren eingesetzt. Bei der Verwendung von Tierarzneimitteln steht der Schutz von Tier und Mensch im Mittelpunkt. Neben der streng überwachten Herstellung der Arzneimittel muss insbesondere für die Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmittel dienen, der richtige Einsatz gewährleistet sein, damit dem Verbraucher von tierischen Lebensmitteln kein Schaden (z.B. Rückstände) entsteht.
Die Anwendung von Tierarzneimitteln durch Landwirte, praktizierende Tierärzte und Tierheilpraktiker wird durch die Amtstierärzte des Veterinäramtes überprüft.
Formular zur Anzeige nach § 67 AMG
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