Was bedeutet eigentl. Tierschutz?

Tierarzt mit Katze
Tierarzt mit Katze

Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz und Wohlbefinden des Tieres. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das Veterinäramt (Amtstierärzte) wird tätig bei angezeigten oder vermuteten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die Amtstierärzte überprüfen als Sachverständige vor Ort die Haltungsbedingungen von Nutz- und Heimtieren, sowie  den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere.

Sollte ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, so werden je nach schwere des Falles Maßnahmen (z.B. mündliche Belehrungen, Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen bis hin zur Wegnahme der betroffenen Tiere) ergriffen! 

KÄLBERHALTEVERORDNUNG

Hinweise_zur_Kälberhalteverordnung.pdf

323 K

ANTRÄGE/FORMULARE

Antrag_auf_Erlaubnis___11_Abs_1_TSchG.pdf

Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 TSchG

180 K

Antrag_auf_Zulassung_als_Transportunternehmer.pdf

Antrag auf Zulassung Tierschutztransporte nach VO 1/2005

100 K

Antrag_der_Sachkunde_für_die_Schlachtung.pdf

Antrag nach § 4 Tierschutz-SchlachtVO

393 K