Was bedeutet eigentl. Tierschutz?

Das Tierschutzgesetz dient dem Schutz und Wohlbefinden des Tieres. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das Veterinäramt (Amtstierärzte) wird tätig bei angezeigten oder vermuteten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die Amtstierärzte überprüfen als Sachverständige vor Ort die Haltungsbedingungen von Nutz- und Heimtieren, sowie den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere.
Sollte ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, so werden je nach schwere des Falles Maßnahmen (z.B. mündliche Belehrungen, Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen bis hin zur Wegnahme der betroffenen Tiere) ergriffen!
VIEHTRANSPORTE
Dokumentationspflichten_Viehtransportes.pdf Dokumentationspflichten während eines Viehtransportes | 54 K | |
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ANTRÄGE/FORMULARE
Antrag_auf_Erlaubnis___11_Abs_1_TSchG.pdf Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 TSchG | 180 K |
Antrags-_bzw._Anzeigeformular_für_eine_Gehegehaltung.pdf Antrag für eine Gehegehaltung | 111 K |
Antrag_auf_Zulassung_als_Transportunternehmer.pdf Antrag auf Zulassung Tierschutztransporte nach VO 1/2005 | 100 K |
Antrag_der_Sachkunde_für_die_Schlachtung.pdf Antrag nach § 4 Tierschutz-SchlachtVO | 393 K |
