Wohngeld
Allgemeine Informationen
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder Bewohner eines Heims.
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Die erforderlichen Formulare sind bei den Wohnsitzgemeinden erhältlich.
Hier geht es zum neuen Wohngeldrechner:
Neues Wohngeldrecht ab 01.01.2011
Die Gesetztesänderung beinhaltet unter anderem folgende Neuerung:
- Wegfall des Heizkostenpauschalbetrages
Wohngeldrecht ab 01.01.2009
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates ein neues Wohngeldrecht beschlossen, das zum 01.01.2009 in Kraft treten wird. Das Wohngeldrecht beinhaltet unter anderem folgende Neuerungen:
- Erhöhung der Wohngeldbeträge,
- Wegfall der Baualtersklassen für den Wohnraum, d.h. es wird nur noch einen Höchstbetrag für Miete oder Belastung geben, unabhängig von der Bezugsfertigkeit und der Ausstattung des Wohnraums,
- Anhebung der zuschussfähigen Höchstbeträge für Miete und Belastung,
- Heizkosten (Pauschalbetrag pro Haushaltsmitglied) werden zusätzlich zur Miete oder Belastung berücksichtigt,
- Überprüfung der Wohngeldleistungen hinsichtlich des neuen Wohngeldrechts von Amts wegen, wenn Wohngeld vor dem 01.01.2009 bewilligt worden ist und mindestens ein Teil des Bewilligungszeitraumes im Jahr 2009 liegt. Das heißt, betroffene Wohngeldfälle werden automatisch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes daraufhin überprüft, ob sich aufgrund des neuen Wohngeldrechtes die Leistung ab 01.01.2009 erhöht oder gleich bleibt.
