Beurkundungen

Was wird beurkundet?

  • Vaterschaftsanerkennungen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Die Beurkundung ist auch bereits vor der Geburt möglich.
  • Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise (bei Unterhaltsbeurkundungen)
  • Mutterpass

Gebühren

  • Die Beurkundungen erfolgen gebührenfrei.

Kontakt:

Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
3. Stock

Buchstabe M - Z
Herr Lober
Zimmer 3.09
Telefon: 0911 9773-1261
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: m-lober@lra-fue.bayern.de
Erreichbar: Täglich

Buchstabe A - L
Frau Bujok
Zimmer 3.07
Telefon: 0911 9773-1259
Telefax: 0911 9773-1253
E-Mail: m-bujok@lra-fue.bayern.de
Erreichbar: Täglich

Eine Terminvereinbarung ist zu empfehlen.