Beurkundungen
Was wird beurkundet?
- Vaterschaftsanerkennungen, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Die Beurkundung ist auch bereits vor der Geburt möglich.
- Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise (bei Unterhaltsbeurkundungen)
- Mutterpass
Gebühren
- Die Beurkundungen erfolgen gebührenfrei.
