Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn
- ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und
- daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Es soll den Kindern und Jugendlichen dabei geholfen werden, sich trotz ihrer Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sich zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu entwickeln.
Vor der Antragstellung ist mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) Kontakt aufzunehmen und die Problematik zu besprechen. Nicht nur Eltern/Elternteile, sondern auch Kinder und Jugendliche können sich mit ihren Problemen direkt an den ASD wenden.
