Übernahme des Elternbeitrages für die Kindertagespflege
Im Rahmen der Kindertagespflege, die die Betreuung eines Kindes für einen Teil des Tages durch eine Tagespflegeperson sicherstellt, wird vom Sorgeberechtigten, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, ein Elternbeitrag gefordert.
Die volle oder anteilige Übernahme des Elternbeitrages kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen und ist einkommensabhängig.
Antragstellung:
- Bevor ein Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages gestellt wird, muss der Sorgeberechtigte bei seiner Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Bedarfsanerkennung von Tagespflege stellen. Wenn die Gemeinde den Bedarf für die Tagespflege anerkennt, geht der Sorgeberechtigte mit dieser Zusage zum Familienbüro in 90547 Stein, Bahnhofstraße 1, Telefon/Telefax 0911/55 93 55 (Ansprechpartnerinnen Frau Igel, Frau Kuch). Im Familienbüro findet die weitere Beratung und Vermittlung statt.
- Danach kann vom Sorgeberechtigten beim Kreisjugendamt Fürth ein Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages gestellt werden. Die Antragsformulare sind dort unter der Telefon-Nummer 0911/9773-1269 anzufordern oder bei der Gemeinde erhältlich. Falls sich eine volle bzw. anteilige Übernahme des Elternbeitrages berechnet, ist diese frühestens rückwirkend ab 1. des Antragsmonats möglich.
Voraussetzungen:
- Alle Leistungen, die der Jugendhilfe vorrangig sind, müssen von den Antragstellern in Anspruch genommen werden. Es sind z. B. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, Unterhaltsvorschussgesetz, Arbeitsförderungsgesetz, BaföG, Berufsausbildungsbeihilfe, u. a.
- Die volle bzw. anteilige Übernahme des Elternbeitrages ist grundsätzlich nur bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, einer Ausbildung, einem Studium oder beim Vorliegen einer mit der ARGE abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarung möglich.
