Pflegekinder (Kurzzeit-, Wochen- und Vollzeitpflege)
Falls die erzieherischen Probleme zu Hause so massiv werden, dass ambulante Hilfen nicht mehr ausreichen, ist mit Zustimmung der Eltern eine Unterbringung in einer Pflegefamilie möglich.
Was leistet das Jugendamt aus sozialpädagogischer Sicht:
- das Jugendamt sucht eine geeignete Pflegefamilie
- es begleitet die Pflegekinder und die Pflegefamilien
- es ist tätig bei den Besuchskontakten zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie
- für das Kind / den Jugendlichen wird mit allen Beteiligten ein Plan erstellt, welche Erziehungsziele verfolgt werden
- Ziel ist die Rückführung in die Herkunftsfamilie
Was leistet das Jugendamt aus wirtschaftlicher Sicht:
- der Personenberechtigte hat das Recht, die Hilfe zu beantragen
- das Jugendamt zahlt Pflegegeld an die Pflegefamilien
- diese soll dem Kind oder dem Jugendlichen eine Lebensform auf Zeit oder auf Dauer bieten, unter Berücksichtigung der persönlichen Bindungen und des Entwicklungsstandes des Betroffenen. Es sollen auch die Erziehungsbedingungen im Elternhaus verbessert werden.
Kostet die Hilfe etwas?
Das Kind / der Jugendliche sowie die leiblichen Eltern werden je nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu den Kosten herangezogen.
