Jugendgerichtshilfe
Aufgaben
- Beratung und Unterstützung im Strafverfahren für Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 -20 Jahren und deren Angehörige
- Prüfung außergerichtlicher Verfahren – ohne Gerichtsverhandlung
- Berichterstellung zur Vorbereitung des Verfahrens
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, einschließlich mündlicher Stellungnahmen
- Vermittlung erzieherischer Hilfen
- Vermittlung und Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Familie, Schule und Ausbildung
- Überwachung von Weisungen und Auflagen
- Betreuung während Aufenthalt im Arrest und Untersuchungshaft
