Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in der Bewältigung ihrer Erziehungsfragen, in Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Voraussetzung zur Gewährung der Hilfe ist die Bereitschaft der Familie zur Mitarbeit.
Vor der Antragstellung ist mit dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) Kontakt aufzunehmen und die Problematik zu besprechen. Nicht nur Eltern/Elternteile, sondern auch Kinder und Jugendliche, können sich mit ihren Problemen direkt an den ASD wenden.
