Vormundschaften
Das Jugendamt übernimmt die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder und Jugendlicher, deren Eltern verstorben sind, denen die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen wurde oder deren elterliche Sorge ruht.
Das Jugendamt wird nur bestellt, wenn keine geeignete Einzelpersonen vorhanden sind.
Als Vormund hat das Jugendamt die gleichen Rechte und Pflichten wie die Eltern.
