Heimischer Artenschutz

Einige Tier- und Pflanzenarten kommen -im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern- hauptsächlich oder ausschließlich in Deutschland vor. Nicht für jede dieser Arten ist ein spezielles Schutzgebiet (z. B. FFH-Gebiet) ausgewiesen. Für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie gilt deshalb ein höherer Schutzstatus.

Beispiele dafür sind z. B. die Artengruppe der Fledermäuse, Käfer die vor allem in Totholz-reichen Bäumen leben, Vögel und Zauneidechsen.

In Konflikt mit diesen gesetzlichen Bestimmungen kann der Bürger kommen, wenn er Handlungen vornimmt, die Tiere dieser Arten erheblich stören. Darunter fällt z. B. das Entfernen von Schwalbennestern von Hauswänden, das Fällen von Höhlenbäumen oder die Zerstörung von Fledermausquartieren.

Seit dem Jahr 2007 wird in Deutschland die Einhaltung der Schutzbestimmungen für die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ist nachzuweisen, dass sich der Erhaltungszustand der im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Arten, der europäischen Vogelarten und der national streng geschützten Arten nicht verschlechtert. Hierbei sind insbesondere folgende Arten zu untersuchen:

Das Bauvorhaben führt nach dem bekannten Artenschutzwissen nicht zur Verschlechterung des günstigen/aktuellen Erhaltungszustandes der europarechtlich (Anhang IV FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie) und national streng geschützten Arten! Die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird deshalb nicht gefordert.

Informationen zu den heimischen Tieren:

Ameisen

Amphibien

Biber

Bienen

Bisam

Fledermaus

Hornisse/Wespe

Kormoran

Marder

Ratten

Schwalben

Siebenschläfer