Untermieter endeckt - was nun ?

Manche Tierarten folgen dem Menschen und verbringen den Großteil Ihres Tages in unserem direkten Umfeld. Dazu gehören verschiedene Vogelarten, die ihre Nester z. B. an Hausfassaden, in Scheunen, Garagen, Ställen und Ähnlichem bauen (z. B. Mehl- und Rauchschwalbe, Mauersegler, Schleiereule). Hornissen können ihre Nester in Dachstühlen, Rollokästen und im Garten bauen. Fledermäuse hängen vielleicht in Ihrer Garage oder unter Blechverkleidungen.

Meist werden diese Untermieter gar nicht bemerkt. Kommt es zu Problemen mit wild lebenden Tieren, so handeln jedoch viele Menschen unüberlegt und verstoßen damit – meist unwissend – gegen gesetzliche Schutzbestimmungen. Durch einfache Maßnahmen kann meist Abhilfe geschaffen werden ohne Tiere zu stören oder zu schädigen.

Einige Beispiele für verbotene Handlungen sind:

  • das Entfernen von Schwalbennestern (innerhalb und außerhalb der Brutzeit) und das Aufhängen von Flatterbändern oder Ähnlichem um die Vögel zu vertreiben
  • das Stören von Vögeln an Ihren Nestern während der Brutzeit
  • Baumaßnahmen an Dachstühlen in denen sich Fledermäuse aufhalten
  • das Entfernen von Hornissennestern während diese beflogen werden

Die Schutzvorschriften sind in § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Verstöße werden von der Naturschutzbehörde verfolgt und können während der Dienstzeiten dort oder außerhalb der Dienstzeit bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Problemen an die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde  unter 0911-9773-1418 oder -1420, naturschutz@lra-fue.bayern.de). Gerne zeigen wir Ihnen auch verschiedene Möglichkeiten zur Erleichterung des Zusammenlebens auf!

Für weitere Informationen zu verschiedenen Tierarten lesen sie hier weiter: Heimischer Artenschutz

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