Stichwörter
Abbeitzmittel
Abbeizmittel dienen zum Ablösen alter Oberflächenbeschichtungen (z.B. von Farben, Lacken und Versiegelungen). Sie enthalten oft chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW) als Lösemittel. Aber auch die CKW-freien Abbeizer enthalten andere problematische Stoffe und dürfen nicht in den Boden oder ins Grundwasser geraten. Sie sind als Sondermüll einzustufen und gehören nicht in den Hausmüll oder ins Abwasser, sondern zum Umweltmobil oder den Wertstoffhöfen.
Abfall
Unter Abfall versteht man ganz allgemein Gegenstände, Stoffe, Rückstände oder Reste, deren sich der Besitzer entledigen will. Der häufig sinnverwandte Begriff Müll wurde ursprünglich für Kehricht und trockene Abfälle verwandt. In Bayern fielen 1999 ca. 6,2 Mio. t Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle an. Pro Kopf der Bevölkerung waren das 512 kg. Es gibt Abfälle, die wiederverwertet werden können (Abfälle zur Verwertung) und Abfälle, die beseitigt werden müssen (Abfälle zur Beseitigung). Inzwischen wird der überwiegende Teil der Abfälle wiederverwertet. In Bayern waren das 1999 rund 69 % der Abfälle, die einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden. Zum Schutz der Umwelt ist die Abfallentsorgung gesetzlich geregelt.
Abfallbehandlung
Die Abfallbehandlung sind Entsorgungstätigkeiten, bei denen die Beschaffenheit der Abfälle so verändert wird, dass sie gemeinwohlverträglich verwertet oder abgelagert werden können. Gängige Verfahren sind die mechanische, die chemisch-physikalische, die biologische und die thermische Abfallbehandlung
Abfallberatung
Die Abfallberatung ist eine Einrichtung des Landkreises Fürth. Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Verbände, Vereine und sonstige Einrichtungen können sich telefonisch, schriftlich oder persönlich mit Fragen zur Abfallwirtschaft an diese Stelle wenden.
Hier bekommen Sie Tipps zur Abfallvermeidung, zu Verwertungsmöglichkeiten (Recycling) und Vorschläge zur schadstoffarmen, umweltgerechten Entsorgung. (Abfallentsorgung, Umweltmobil). Bitte wenden Sie sich an die:
Abfallberatung des Landkreises Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
| Telefon: | Öffnungszeiten: | |
| 0911/ 9773 | -1434 | Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr |
| -1436 | Do. 14:00 - 16:00 Uhr | |
| -1438 | u. n. Vereinbarung |
Abfallentsorgung
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) umfasst die Abfallentsorgung die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Lagerns und Behandeln sowie der Schadstoffminimierung.
Abfallratgeber Bayern
Beim Abfallratgeber Bayern handelt es sich um ein Internet-Informationssystem zu Fragen der Abfallwirtschaft. Es steht jedem kostenlos, rund um die Uhr mit aktuellen Informationen zur Verfügung und ist unter der Adresse
http://www.abfallratgeber-bayern.de/ erreichbar.
Abfallvermeidung
Das Ziel sollte lauten: weniger Abfall. Wie viel Abfall entsteht, hängt von der wirtschaftlichen Entwicklung und von den Produktions- und Konsumgewohnheiten ab. Fast alles, was wir kaufen, landet früher oder später beim Abfall. Damit bestimmt jeder einzelne mit seinem eigenen Verhalten, ob viel oder wenig Abfall entsteht. Einwegprodukte sind zwar für den Hersteller und den Handel bequem und billig, sie lassen aber auch die Müllberge unnötig wachsen.
Was können Sie tun?
- Nehmen Sie zum Einkauf eine Tasche oder einen Korb mit. Vermeiden Sie so die Plastiktüte.
- Kaufen Sie Lebensmittel lose, z.B. auf dem Markt oder beim Bäcker.
- Bevorzugen Sie frische Lebensmittel und vermeiden Sie Konserven und Fertigware.
- Kaufen Sie keine Miniportionspackungen, z.B. für Butter, Marmelade, Kondensmilch
- Vermeiden Sie aufwendige Doppel-, Dreifach- oder sog. Geschenkverpackungen.
- Kaufen Sie Getränke in Pfandflaschen (14 Mehrwegflaschen können 700 Einwegtüten für Milch, Saft und Ähnliches ersetzen).
- Achten Sie bei Haushaltswaren auf Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit (z.B. verschraubte Artikel anstelle von vernieteten Produkten).
- Vermeiden Sie Einweggeschirr oder Einweghaushaltstücher.
Infomaterialien zum Thema "Abfallvermeidung" und "Abfallarm leben" finden Sie als Download auf der Seite des Bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit "Publikationen"
Abfallverwertung
Dies ist eine weitere Möglichkeit, unsere Restmüllmenge zu reduzieren. Dazu ist es wichtig, die wiederverwendbaren und wiederverwertbaren Stoffe getrennt zu erfassen und den Wertstoffsammelsystemen zuzuführen.
siehe auch folgende Stichwörter: Recycling, Verpackungsverordnung
Abgase
Abgase sind ein Sammelbegriff für gasförmige Emissionen, die aus Feuerungs- und Produktionsanlagen sowie aus Kraftfahrzeugen, aber auch aus Böden oder Deponien austreten. Abgas im Straßenverkehr wird von allen Fahrzeugen verursacht, die mit einem Verbrennungsmotor angetrieben werden - also von jedem fahrbaren Untersatz, der nicht durch Muskelkraft, Sonnenenergie oder Elektroantrieb bewegt wird.
Die Abgase - pro Liter verbrauchtem Kraftstoff rund 10 m3 - enthalten Schadstoffe, wie z.B. Kohlenmonoxid,Stickstoffoxide, Kohlenwasserstoffe, Ruß und Schwermetalle. Da sie umwelt- und gesundheitsschädlich sind, wurden bestimmte Abgasgrenzwerte eingeführt. Diese wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach verschärft und werden auch weiterhin abgesenkt. Für die Betriebszulassung neuer Fahrzeugtypen ist außerdem ein Abgasprüfverfahren vorgeschrieben, das wie die Abgasuntersuchung (AU) von amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt wird.
Zu den technischen Möglichkeiten, den Ausstoß von Schadstoffen zu verringern, zählen der geregelte Drei-Wege-Katalysator, der ungeregelte Katalysator, der Oxidations-Katalysator, der Rußfilter, die Abgasrückführung, die Änderung der Motorkonstruktionen (Mager-Mix-Motor), das Motor-Management (z.B. elektronische Kennfeldzündung) und die Änderung der Kraftstoffzusammensetzung.
Aerober Abbau
Darunter versteht man den Abbau von Stoffen oder Abfällen durch Bakterien und andere Kleinstlebewesen unter Verbrauch von Luftsauerstoff. Gezielt eingesetzt wird dieser Prozess z.B. bei der Kompostierung.
AGENDA 21
Der Begriff "AGENDA" (wörtlich: "was zu tun ist") kommt aus dem Lateinischen und bezeichnet im weiteren Sinn einen Fahr- bzw. Terminplan; die "21" steht in diesem Zusammenhang für das kommende 21. Jahrhundert.
Als AGENDA 21 wurde eines der fünf Dokumente bezeichnet, die 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro, Brasilien, unterzeichnet wurden. Erstmals haben sich dort über 170 Staaten verpflichtet, ihre nationalen Anstrengungen im Umweltschutz und in der Wirtschaftspolitik auf das Ziel einer weltweit nachhaltigen Entwicklung auszurichten.
Vor dem Hintergrund der weltweit immer dringender werdenden Probleme von Armut, Umweltzerstörung, Bevölkerungswachstum und fehlgeleiteter Entwicklung setzt das Prinzip der Nachhaltigkeit auf eine umsichtige Nutzung von Ressourcen, um das Leben von Mensch und Umwelt in allen Erdteilen jetzt und zukünftig zu sichern.
Die AGENDA 21 enthält in insgesamt 40 Kapiteln mit 115 Einzelthemen viele bereits bekannte Maßnahmen aller Politikbereiche. Neu und spannend sind im wesentlichen zwei Forderungen:
- Zum einen geht es um integrative Lösungsansätze: Ökologie, Ökonomie und soziale Sicher-heit bilden eine untrennbare Einheit. Nur eine Entwicklung, die die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Umweltschutz) mit der Förderung der sozialen und ökonomischen Le-bensgrundlagen (Entwicklung) verbindet, ist zukunftsfähig.
- Das zweite wesentliche Novum der AGENDA 21 sind die veränderten Formen der Kooperati-on zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. In partnerschaftlichen, kon-sensorientierten Dialogen sollen alle gesellschaftlichen Gruppierungen gemeinsam diese Ziel-findung erarbeiten.
Die in der AGENDA 21 enthaltenen Handlungsanweisungen richten sich sowohl an die globale, die nationale als auch an die lokale Ebene. Kapitel 28 der AGENDA 21 hält die Bedeutung der Kommunen für die Umsetzung der Ergebnisse von Rio fest und fordert sie auf, eigene Aktionspläne für das 21. Jahrhundert zu formulieren.
Akkus
Akkus steht als Kurzform für Akkumulatoren. Gemeint sind wiederaufladbare Batterien. Zwar sind auch Akkus ebenso wie Batterien als Schadstoffe zu entsorgen, da jedoch ein Akku bis zu 1000mal wieder aufgeladen werden kann, lässt sich die zu entsorgende Menge durch das wiederholte Laden erheblich reduzieren.
Wichtig ist jedoch, ein paar Tipps und Tricks zu beherzigen, damit die Akkus nicht frühzeitig schlapp machen. So sollte ein Akku nach dem Neukauf erst einmal aufgeladen werden. Ladegeräte sollten über einen wirksamen Überladeschutz und eine zusätzliche Entladefunktion verfügen. Auch ein neuer wiederaufladbarer Batterietyp bringt bei richtiger Anwendung Vorteile für Geld und Umwelt. Es handelt sich um Alkalimangan-Primärzellen, auch "RAM" (Rechargeable Alkalimangan)-Zellen genannt. Die neuen Batterien können zwar nur bis zu 200 mal mit einem entsprechenden Ladegerät aufgeladen werden, erreichen aber eine Spannung von 1,5 Volt, im Gegensatz zu den NiCd-Akkus mit 1,2 Volt. Auch entladen sich diese Batterien in längeren Lagerzeiten nur in geringem Maße und enthalten im Gegensatz zu den Akkus kein hochgiftiges Cadmium. Noch besser als wiederaufladbare Batterien und Akkus sind solarbetriebene Geräte.
Ausgediente Akkus und Batterien dürfen auf keinen Fall in die Restmülltonne. Sie enthalten Schadstoffe und müssen zum Händler zurück oder Umweltmobil oder den Wertstoffhöfen gegeben werden.
Alarm- und Gefahrenabwehrplan
Darunter versteht man Aufzeichnungen, in denen für Betriebsbereiche oder Anlagen, die den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung unterliegen, das Vorgehen im Falle eines Störfalls geplant ist. Dieser beinhaltet z.B. zuständige Personen, Maßnahmen und Vorkehrungen zur Kontrolle und Bewältigung von Betriebsstörungen und zur Begrenzung von Risiken, Vorkehrungen zur Warnung und Information der zuständigen Behörden und zur Schulung des Personals.
Alternative Kraftstoffe
Alle Energieträger, die angesichts der absehbaren Rohstoffknappheit und der zunehmenden Umweltbelastung als Ersatz für Kraftstoffe in Frage kommen. Dies sind Erdgas, Flüssiggas, Rapsöl/RME, Alkoholkraftstoffe (z.B.Methanol) und Wasserstoff. Im Vergleich zu den konventionellen Kraftstoffen Benzin und Diesel bieten sie alle mehr oder weniger Emissionsvorteile. Allerdings sind mit der Verwendung auch eine mehr oder weniger eingeschränkte Reichweite (bis auf Rapsöl/RME) und teilweise höhere Kraftstoffkosten (bei Methanol und insbesondere bei Wasserstoff, welcher als Alternative noch in Erprobung ist) verbunden.
Altautos
Altfahrzeuge nach der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (mit höchsten 8 Sitzplätzen, außer dem Fahrer), Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung (mit einem Höchstgewicht bis maximal 3,5 Tonnen), die zugelassenen Kraftfahrzeuganhänger für diese Fahrzeuge sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge, die zu Abfall geworden sind, wenn sich der letzte Besitzer seines Fahrzeugs entledigt hat, entledigen will oder entledigen muss. Dazu gehören insbesondere Autowracks.
Da von Altfahrzeugen vor allem durch vorhandene Betriebsstoffe erhebliche Gefahren für die Umwelt ausgehen, dürfen derartige Fahrzeuge keinesfalls auf Privatgrundstücken, in freier Landschaft oder im öffentlichen Verkehrsraum abgelagert werden.
Nach der Altfahrzeugverordnung besteht die Pflicht, Altfahrzeuge ausschließlich einer anerkannten Annahmestelle (Autohändler), einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb (Autoverwerter) zur Entsorgung zu überlassen.
Wer gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt, muss mit einer Strafanzeige (Geldstrafe) oder einer Ordnungswidrigkeitsanzeige (Geldbuße) rechnen!
Nach dem Altfahrzeug-Gesetz müssen alle Fahrzeughersteller Fahrzeuge ihrer Marke (egal wie alt) vom Letzthalter kostenlos zurücknehmen und entsorgen. Dieses gilt nur für unzerlegte, nicht ausgeschlachtete Fahrzeuge und entsprechend für Unfallfahrzeuge! Hierzu haben die Fahrzeughersteller flächendeckend anerkannte Rücknahmestellen eingerichtet oder anerkannte Demontagebetriebe bestimmt. Diese Regelung gilt bereits seit Januar 2007. Von der Rücknahmepflicht ausgeschlossen sind jedoch z.B. Motorräder oder große Lkw' s.
Auskünfte über nahegelegene Rücknahmestellen sowie Demontagebetriebe erteilt die gemeinsame Stelle für Altfahrzeuge (GESA), Saalestraße 8, 24539 Neumünster unter der Rufnummer Tel. 0 43 22 / 99 94 -24 oder per Mail unter jw@goes-sh.de. Eine Online-Suche ist auf der Internetseite der GESA (http://www.altfahrzeugstelle.de/) möglich.
Achtung: Bei Übergabe des Fahrzeugs wird von der annehmenden Stelle ein Verwertungsnachweis nach § 27 STVZO ausgestellt. Der Nachweis belegt die ordnungsgemäße Fahrzeugentsorgung und sollte gut aufbewahrt werden. Außerdem ist der Nachweis (zusammen mit dem ehemaligen Kennzeichen und dem Fahrzeugbrief) Voraussetzung für die Abmeldung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle bzw. beim Finanzamt.
Altglas
Altglas (insbesondere Glasflaschen) kann zur Herstellung von neuem Glas verwendet werden, und zwar beliebig oft. Das spart Energie und Rohstoffe, gleichzeitig wird der Abfall reduziert. Alte Flaschen und Gläser gehören nicht in den Müll, sondern, nach den Farben weiß, braun und grün getrennt, in Glas-Container. Diese sind landkreisweit in allen Gemeinden flächendeckend aufgestellt.
Altkleider
Im Durchschnitt kauft jede Bürgerin und jeder Bürger 8 bis 12 Kilogramm neue Bekleidungstextilien pro Jahr. Die Konsequenz: Es fallen erhebliche Mengen Altkleider an, zum Teil noch brauchbar, zum Teil verschlissen.
Brauchbare Kleidung kann über Secondhand-Läden verkauft, über Kleiderkammern direkt an Bedürftige gegeben oder in Krisengebiete verschickt werden. Gesammelt werden Altkleider von verschiedenen gemeinnützigen und auch gewerblichen Unternehmen in Altkleidercontainern ? diese stehen häufig in der Nähe der Glas- und Dosencontainer. Gemeinnützige Unternehmen und Kleiderkammern nehmen die Textilien auch direkt an.
Die gesammelte Ware wird sortiert und die gut erhaltene Kleidung je nach Unternehmen an Bedürftige ausgegeben oder vermarktet. Nicht mehr brauchbare Kleidung wird in Putzlappen, in Wärmedämm- und Polstermaterialien sowie in hochwertigen Papieren, z.B. Banknoten und Schreibpapiere, eingesetzt.
Altkunststoffe
Altkunststoffe wie z.B. Plastiktragetaschen, Klarsichtfolien, Joghurtbecher, Waschmittelflaschen sind; wie auch die meisten anderen Kunststoffabfälle im Haushalt, Verpackungen. Kunststoffe kann man grundsätzlich wiederverwerten. Wenig Probleme gibt es für sortenrein gesammelte Kunststoffe, die in werkstofflichen Verfahren z.B. zu Granulat verarbeitet werden. Für die Verwertung von Mischkunststoffen benötigt man dagegen aufwendige rohstoffliche und energetische Verfahren, die sich teilweise erst noch in der Entwicklung oder Erprobung befinden
Altöl
Jährlich werden in Deutschland ca. 1,1 Mio. t Frischöl eingesetzt. Knapp die Hälfte davon geht durch Schmierung, Oxidationsprozesse und Leckagen verloren. Etwa 600.000 t fallen als Altöl an. Es enthält neben Ölanteilen auch Lösungsmittel, Schwermetall-Verbindungen und Abrieb. Altöl ist schon in geringsten Mengen wasserschädigend. Bereits ein Tropfen kann viele hundert Liter Trinkwasser unbrauchbar machen.
Altöl muss nach der Altölverordnung (AltölVO) beim Verkäufer (z.B. Tankstelle) oder bei Altölsammelstellen, die zur Rücknahme verpflichtet sind, abgegeben und von dort aus entsorgt werden.
Gering verunreinigte Altöle werden in Altölraffinerien wiederaufbereitet oder in Zementwerken als Ersatzbrennstoff eingesetzt. Stärker verunreinigte Öle müssen als Sondermüll entsorgt werden.
Hinweis: Nach der Altölverordnung haben Frischölanbieter für den privaten Endverbraucher eine Einrichtung für einen fachgerechten Ölwechsel vorzuhalten, wie zum Beispiel ein Ölabsauggerät. Beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle und Ölfilter müssen nach der Altölverordnung ebenfalls zurückgenommen werden.
Altpapier
Verbrauchtes Verpackungsmaterial, Zeitungen, Bücher, Zeitschriften und Werbebroschüren können wieder zur Herstellung von neuem Papier verwendet werden. Das entlastet die Abfallbeseitigung und spart Rohstoffe und Energie. Die deutsche Papierindustrie setzte 2006 über 15 Millionen Tonnen Altpapier ein. Mit einem Anteil von fast 70 Prozent nimmt die deutsche Papierindustrie weltweit einen Spitzenplatz ein.
Altreifen
Jährlich fallen ca. 600 000 Tonnen Autoreifen an. Für ihre Herstellung wird eine beträchtliche Menge Rohöl verbraucht. Viele davon könnten runderneuert werden und wären damit erneut verwendbar.
Runderneuerte Reifen waren jahrelang wegen befürchteter Sicherheitsmängel umstritten. Tests der Stiftung Warentest haben inzwischen gezeigt, dass sich die Sicherheitseigenschaften runderneuerter Reifen erheblich verbessert haben. Sie sind zudem oft wesentlich preisgünstiger als Neureifen und eignen sich als Winterreifen.
Beim Kauf neuer Reifen nimmt der Händler die alten entgegen. Ansonsten können Altreifen mit und ohne Felgen an den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die hierfür anfallenden Entsorgungskosten sind in der Gebührensatzung des Landkreises Fürth festgelegt.
Aluminium
Aluminium wird aus dem Gestein Bauxit gewonnen. Abgebaut wird Bauxit vor allem in Australien, Afrika, Jamaika und Brasilien. Zur Herstellung von Aluminium wird Bauxit zu Tonerde bzw. Aluminiumoxid geschmolzen. Als Abfallprodukt bleibt dabei Rotschlamm übrig. Die Tonerde legt Wege von 10 000 bis 20 000 Kilometer bis in die Industrieländer zurück. Aus der Tonerde wird dort elektrolytisch Aluminium gewonnen. Während des gesamten Herstellungsprozesses und Weges werden große Mengen Energie benötigt.
Aluminium ist recycelbar. Es wird sehr häufig für Verpackungen eingesetzt. Verpackungen aus Aluminium sind zum Beispiel Getränkedosen, Aluminiumschalen und -folien. Sie werden im Landkreis Fürth über die Gelben Säcke erfasst und einer Verwertung zugeführt. Größere Teile aus Aluminium werden auch auf den Wertstoffhöfen angenommen.
Die Umweltverschmutzungen und der Energieverbrauch beim Recyceln von Aluminium sind wesentlich geringer als bei der Erstproduktion. So wird z.B. der Energieverbrauch durch das Recycling um 97 Prozent gesenkt.
Ammoniak
Ammoniak (NH3) ist ein farbloses Gas mit beißendem Geruch. Es ist ein wichtiger Grundstoff der organischen Chemie und wird in der Industrie auch als Lösemittel verwendet. Ammoniak wirkt in höheren Konzentrationen ätzend auf Haut und Schleimhäute und führt beim Einatmen zu Reizhusten und Brechreiz. Die Emissionen von NH3 in die Luft stammen heute zu ca. 90% aus der Tierhaltung in der Landwirtschaft (aus Stallluft, Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern). In der Luft wird es rasch zu Ammonium-Verbindungen umgewandelt, die zu einer Eutrophierung von Vegetation und Gewässern führen und indirekt als Säurebildner die Versauerung verstärken ( Waldschäden). NH3 wird auch als Reaktionsmittel bei Rauchgasreinigungsanlagen zur Entstickung eingesetzt.
Anaerober Abbau
Im Gegensatz zum aeroben Abbau benötigen Kleinstlebewesen bei dieser Form des Stoffabbaus keinen Luftsauerstoff. Der anaerobe Abbau findet gezielte Anwendung z.B. in der Vergärung von Bioabfall. Ziel ist die Biogaserzeugung.
Anlagenverordnung (VAwS)
Viele Stoffe in unserer Umwelt sind geeignet, bei Kontakt mit Wasser dessen Eigenschaften nachhaltig nachteilig zu verändern. In einer hochtechnisierten Zivilisation, wie der unseren, nimmt der Einsatz gerade dieser Stoffe eher noch zu.
So wurden z. B. im Jahr 1996 in der BRD ca. 130 Mio. Tonnen Mineralölprodukte verbraucht, pro Kopf der Bevölkerung also über eine Tonne. Im gleichen Zeitraum wurden im selben Bereich ca. 1,8 Mio. t Lacke und Farben produziert. Man geht davon aus, dass allein in der BRD über 5.000 Stoffe in einer Größenordnung von jährlich über 10 t produziert werden. Das Chemikaliengesetz umfasst ca. 100.000 Stoffe, weltweit ist von ca. 6 Mio. bekannten Stoffen die Rede.
Die Wirkung dieser Stoffe auf das Wasser ist sehr unterschiedlich. Manche können es bereits in äußerst geringen Konzentrationen nachhaltig verändern. Eigenschaften wie starke Sauerstoffzehrung, Toxizität, fehlende Abbaubarkeit Kanzerogenität und dergleichen machen mit diesen Stoffen beaufschlagtes Wasser meist für den menschlichen Genuss unbrauchbar und für den Naturhaushalt belastend. Zum Schutz der Lebensgrundlage Wasser ist der Einsatz dieser Stoffe auf ein Mindestmaß zu reduzieren. An die Anlagen zum unvermeidlichen Umgang mit diesen wasser-gefährdenden Stoffen sind strenge Anforderungen zu stellen. Diese Anforderungen sind für Bayern in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VAwS) und dem dazugehörigen Regelwerk enthalten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.lfu.bayern.de/wasser
Anzeigeverfahren nach der Nachweisverordnung
Das Anzeigeverfahren ist gemäß der Nachweisverordnung ein privilegiertes Nachweisverfahren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle, das im Gegensatz zum Entsorgungsnachweis nur aus der verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers, der Annahmeerklärung des Abfallentsorgers und der Anzeige bei der für den Abfallerzeuger zuständigen Behörde besteht. Das Anzeigeverfahren ist nur zugelassen, wenn es sich beim Entsorger um einen behördlich freigestellten, zuverlässigen und qualifizierten Betrieb oder um einen Entsorgungsfachbetrieb handelt.
Asbest
Asbest ist ein natürlich vorkommendes, stark krebserregendes faserartiges Material, das noch in den 70er Jahren, insbesondere in der Baustoffindustrie, häufig verwendet wurde. Asbest kann u. a. in Dachplatten, Fassadenelementen, Feuerschutzwänden, Flurunterdecken, Rohrleitungen und Blumenkästen aus Asbestzement, in Autoreifen, Brems- und Kupplungsbelägen (vor 1987), aber auch in alten Fußbodenbelägen, Fensterkitten und Dichtungsmaterialien enthalten sein.
Die Entsorgung von Asbest und asbesthaltigen Produkten gehört in die Hände von Fachfirmen!
Atmosphäre
Atmosphäre nennt man die Lufthülle, die unsere Erde umgibt. Sie besteht aus Stickstoff (ca. 78%) und Sauerstoff (ca. 21%) sowie Spurengasen. Außerdem enthält sie Staub sowie Wasser, das sie aus der Verdunstung der Meere, Seen und Flüsse aufnimmt und bei Überschreitung des Sättigungsgrades als Niederschlag an die Erde zurückgibt. Bedeutsam ist auch das in der oberen Atmosphäre enthaltene Ozon als Filter gegen die harte UV-Strahlung der Sonne.
Autobatterien
siehe Stichwort Batterien
Batterien
Batterien sind schadstoffhaltig. Sie enthalten zum Beispiel Säuren und Schwermetalle wie Cadmium, Blei oder Quecksilber. Deshalb dürfen Batterien, Akkus, Autobatterien und Knopfzellen auf keinen Fall in den Restmüll.
Die Batterieverordnung (BattV) schreibt vor, dass jeder, der Batterien verkauft, auch ausgediente Batterien unentgeltlich zurücknehmen muss. Alternativ können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Fürth Batterien beim Umweltmobil oder den Wertstoffhöfen abgeben.
Die Batterien werden sortiert und - je nach Inhaltsstoffen - wiederverwertet oder in Sonderabfallbehandlungsanlagen entsorgt.
Bauarbeiten
Bei der Beurteilung von gewerblichen Baulärm ist im Gegensatz zum allgemeinen Gewerbelärm ein etwas großzügiger Maßstab anzuwenden. Da gewerbliche Bautätigkeiten überwiegend einen bestimmten Zweck verfolgen, sind Lärmauswirkungen unter Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften (z.B. 32. BImSchV, Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung) im allgemeinen hinzunehmen.Bautätigkeiten sollten jedoch auf den Zeitraum von 07:00 ? 20:00 Uhr werktags beschränkt bleiben. Ausnahmen hiervon sind nur bei nachvollziehbaren Gründen erlaubt und sind dem Landratsamt Fürth vorher mündlich oder schriftlich mitzuteilen.
Die oben genannten Regelungen gelten in erster Linie für den gewerblichen Baulärm, können aber auch für Privatleute bei eigenen Bauarbeiten als Anhaltspunkt herangezogen werden. Merkblatt zum Download: "Schutz gegen Baulärm"
Bauschuttrecycling
Als Bauschuttrecycling werden Verfahren bezeichnet, bei dem neue Baustoffe aus Bauschutt gewonnen werden. Technisch kommen hierbei Anlagen zur Zerkleinerung, Sichtung, Siebung und Sortierung zum Einsatz. Bauschutt ist ein Teil der Bauabfälle. Darunter versteht man neben Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, Mörtel), Baustellenabfälle wie Holz, Farben, Straßenaufbruch und Bodenaushub.
Benzin
Benzin ist ein Kraftstoff für Verbrennungsmotoren, der aus einem Gemisch von etwa 150 Kohlenwasserstoffen besteht und durch Destillation (Siedebereich 35-200°C) von Erdöl in Raffinerien hergestellt wird. B. ist leicht verdunstend, feuergefährlich und wassergefährdend; wird auch als Lösungsmittel verwendet. Benzin darf bis zu 5% das gesundheits- und umweltschädliche Benzol enthalten (derzeitige Benzolgehalte in Deutschland ca. 2 Vol.%). Der Benzolgehalt im Benzin wurde europaweit im Jahr 2000 auf max. 1 Vol.% begrenzt. Früher enthielt Benzin auch Bleiverbindungen, um die Klopffestigkeit zu erhöhen. Um die Umweltbelastung durch Blei zu verringern, wurde 1976 mit dem Benzinbleigesetz der Bleigehalt auf 0,15 g pro Liter begrenzt. Mit der Änderung des Benzinbleigesetzes am 18.12.1987 wurde bleihaltiges Normalbenzin verboten. Seit 1992 sind auch Chlor- und Bromverbindungen (Scavenger) als Benzinzusatz verboten. Fahrzeuge mit Katalysator dürfen nur mit bleifreiem Benzin betankt werden, da Blei den Katalysator unwirksam werden lässt. Bleihaltiges Benzin ist heute in Deutschland praktisch nicht mehr auf dem Markt.
Benzoapyren
Benzoapyren ist ein krebserzeugender Bestandteil des Steinkohlenteers. Es entsteht bei unvollständigen Verbrennungsvorgängen und ist besonders im Tabakrauch, in den Kfz- und Heizungsabgasen und in unsachgemäß gegrilltem Fleisch zu finden. UMWELTTIP: Beim Grillen sollte man die Grillkohle immer seitlich vom Fleisch brennen lassen; so kann kein Fett auf die Glut tropfen
Benzol
Benzol sind ringförmig gebaute aromatische, krebserzeugende chemische Verbindung, die häufig als Lösemittel verwendet wird. Benzol ist eine leichtflüchtige Verbindung, die im Benzin enthalten ist. Durch den Einbau von geregelten Drei-Wege-Katalysatoren können die Benzoldämpfe im Abgas um 85% reduziert werden.
Biodiesel
Unter den alternativen Kraftstoffen ist Biodiesel in Deutschland inzwischen am weitesten verbreitet. Ausgangsstoff ist Rapsöl, das chemisch zu Rapsölmethylester (RME) umgewandelt wurde. Dadurch lässt sich Biodiesel ohne größere Zusatzeinrichtungen in fast allen herkömmlichen Dieselmotoren einsetzen. Treibstoffleitungen, Dichtungen müssen RME-tauglich sein.
Bioenergie
Bioenergie ist die Energie, die aus Biomasse gewonnen werden kann. Man kann z.B. Stroh und Holzreste zu Briketts pressen oder Gas aus Stallmist gewinnen. In Brasilien wird als Ersatz für das teure Erdöl Kraftstoff aus Zuckerrohr gewonnen. Durch Bioenergie könnte ein großer Teil unseres Energiebedarfs gedeckt werden. Die Ausnutzung der Bioenergie könnte vor allem in Entwicklungsländern zur Deckung des Energiebedarfs beitragen.
Biogas
Biogas wird auch Sumpfgas oder Faulgas genannt. Biogas kann aus nahezu allen organischen Abfällen hergestellt werden. Es entsteht durch anaeroben Abbau der organischen Substanzen und besteht zum überwiegenden Teil aus dem hochwertigen Energieträger Methan. Die Möglichkeit, mit Biogas den Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung zu erhöhen und gleichzeitig Entsorgungsprobleme zu lösen, haben Biogas in den letzten Jahren zu einiger Bedeutung verholfen. Derzeit wird Biogas überwiegend in Blockheizkraftwerken eingesetzt. Aber auch eine Verwendung als Kraftstoff (Methan entspricht Erdgas) ist möglich und wird in Einzelfällen bereits praktiziert.
Bioindikator
Die Belastung der Umwelt kann man nicht nur mit Apparaten messen, sondern viel besser noch durch Pflanzen oder Tiere, die auf Umweltveränderungen oft noch empfindlicher und früher reagieren als viele technische Geräte. Gute Bioindikatoren für Luftverschmutzung sind Moose, Flechten und Nadelbäume.
Biomasse
Biomasse ist die gesamte durch tierische und pflanzliche Lebewesen anfallende organische Substanz: Stoffe aus Land- und Forstwirtschaft, aus Garten und Küche sowie Exkremente von Mensch und Tier. Biomasse kann als nachwachsender Rohstoff sowohl stofflich als auch energetisch genutzt werden. So entsteht Biogas u. a. bei der Vergärung von Abfällen. Eine weitere sinnvolle Nutzung von Biomasse ist die Kompostierung.
Biotonne
Kompostierbare Abfälle aus Haus und Garten (z.B. Essensreste einschließlich Fisch, Fleisch und Knochenreste, Kaffee- und Teesatz, Eierschalen, Obst- und Gemüseabfälle, Blumensträuße, Topfpflanzen, Baum-, Hecken- und Grassschnitt usw.) werden in der Biotonne gesammelt und von Mitte März bis Mitte November wöchentlich, von Mitte November bis Mitte März 14-tägig abgefahren. Grundstücke, auf denen alle Anwohner die organischen Abfälle selbst kompostieren, können auf Antrag von der Biomüllgebühr befreit werden. Sie erhalten keine Biomüllabfuhr und entsorgen problematische Bio-Abfälle wie Fisch-, Fleisch und Knochenreste über die Restmülltonne.
Blei
Blei ist ein bläulichweißes, weiches Schwermetall, das u. a. zur Herstellung von Autobatterien und von Kabelhüllen gebraucht wird. Blei kann bei sehr hohen Belastungen das Nervensystem und die Blutbildung beeinträchtigen. Früher wurden Bleiverbindungen auch als Zusatz im Benzin benötigt (zur Erhöhung der Klopffestigkeit), wo es über die Abgase an die Luft abgegeben wurde. Heute hat bleifreies Benzin, das 1985 eingeführt wurde, um den Katalysatoreinsatz zu ermöglichen, das bleihaltige Benzin verdrängt. Die meisten der älteren Fahrzeuge, welche früher noch auf bleihaltiges Benzin angewiesen waren, können nun unter Beigabe von ebenfalls an den Tankstellen erhältlichen Additiven bleifrei tanken. Ältere Keramikartikel, insbesondere solche aus dem Ausland, können bleihaltige Glasuren enthalten, die z.B. durch saure Getränke (Fruchtsäfte) angelöst werden.
Blockheizkraftwerk
(Abk. BHKW) Öl- oder gasbetriebene Verbrennungskraftmaschinen mit vergleichsweise kleiner Leistung, die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung arbeiten und vielfach dezentral im Nahversorgungs- und Privatwohnbereich eingesetzt werden. Zur Erzeugung des elektrischen Stroms dienen Generatoren, die von den Verbrennungsmotoren angetrieben werden. Durch gleichzeitige Abwärmenutzung kann ein hoher energetischer Wirkungsgrad erreicht werden.
Brennstoffzelle
Die Brennstoffzelle ist ein elektrochemischer Energieumwandler, der die chemische Energie eines Oxidationsorgans direkt in elektrische Energie umwandelt. Ursprünglich für die Raumfahrt entwickelt und ausschließlich dort eingesetzt, erobert sich die B. heute immer breitere Einsatzfelder im zivilen Bereich der Stromerzeugung. So wird sie z.B. als Antriebssystem der Zukunft für Automobile diskutiert und teilweise schon angewandt. Der Wirkungsgrad einer Brennstoffzelle liegt sehr viel höher als bei einem Verbrennungsmotor. Außerdem haben Brennstoffzellen keine bis geringe Schadstoffemissionen. B. werden i.a. mit Wasserstoff gespeist. Da Wasserstoff auch in fossilen Energieträgern enthalten ist, ist es auch möglich, letztere indirekt für das Betreiben einer B. zu nutzen. Durch Vorschalten eines Reformers wird der jeweilige Energieträger (bevorzugt Erdgas, Methanol) katalytisch in Wasserstoff umgewandelt. B. emittieren je nach Energieträger keine (bei Wasserstoff, wenn man den Herstellungsprozess ausklammert) oder nur geringe Schadstoffe. Es gibt verschiedene Typen von Brennstoffzellen. Man unterscheidet grob Hochtemperatur-, Mitteltemperatur- und Niedertemperaturbrennstoffzellen. Hoch- und Mitteltemperatur-Brennstoffzellen sind für den stationären Bereich vorgesehen. Für den mobilen Bereich, in Fahrzeugen, eignen sich Niedertemperatur-Brennstoffzellen Auf beiden Gebieten wird die Brennstoffzelle in einzelnen Pilotprojekten bereits eingesetzt. Einer kommerziellen Verwendung stehen derzeit noch die überaus hohen Kosten gegenüber.
Cadmium (Cd)
Cadmium ist ein metallisches Element, das in geringen Konzentrationen in der Umwelt weit verbreitet vorkommt. Der Eingang von Cadmium in die Umwelt und die Aufnahme durch den Menschen zeigen seit Ende der 70er Jahre eine rückläufige Tendenz. Die wichtigste Belastungsquelle für die nichtrauchende Bevölkerung ist die Nahrung. Tabakrauchen führt zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung mit Cadmium. Die im Tabakrauch enthaltenen Cd-Verbindungen haben wahrscheinlich einen bedeutsamen Anteil an der krebserregenden Wirkung des Rauchens. Wegen der langen Halbwertszeit reichert sich Cadmium im menschlichen und tierischen Organismus an, vor allem in der Leber und in den Nieren. Cadmium und seine Verbindungen sind ?eindeutig als krebserzeugend ausgewiesene Arbeitsstoffe? klassifiziert.
Chemikaliengesetz
Neu hergestellte Stoffe, die erstmals auf den Markt kommen sollen, müssen noch vor ihrem Verkauf auf mögliche gefährliche Eigenschaften geprüft werden. Aufgrund des Chemikaliengesetzes (ChemG) müssen bestimmte Anforderungen bei der Kennzeichnung und Verpackung erfüllt werden. Gefährliche Stoffe können bestimmten Beschränkungen unterworfen oder auch ganz verboten werden.
Chemisch-physikalische Abfallbehandlung
Die Chemisch-physikalische Abfallbehandlung dient z.B. der Abtrennung von Wasser aus Öl-Wasser-Gemischen, so dass die nachfolgende energetische Verwertung oder thermische Abfallbehandlung der Ölphase möglichst energiegünstig erfolgt, oder der Abtrennung von Schwermetallen z.B. aus metallsalzhaltigen Konzentraten, so dass die entstehenden Schlämme nach mechanischer Entwässerung umweltverträglich abgelagert und das Abwasser ggf. nach weiterer Reinigung in einer Kläranlage in einen Vorfluter abgeleitet werden kann.
CKW
CKW ist die Sammelbezeichnung für Chlorierte Kohlenwasserstoffe. Man unterscheidet zwischen leichtflüchtigen (LCKW) und schwerflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen. Da LCKW überwiegend unbrennbar und gute Lösungsmittel für Fette sind, findet man sie in einer Vielzahl von Gewerben. Vertreter dieser Stoffgruppe sind Tetrachlorethen (Per), Trichlorethen (Tri), Vinylchlorid und Chloroform. Einige LCKW sind karzinogen bzw. krebsfördernd. Zu den schwerflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen zählen beispielsweise die Polychlorierten Biphenyle (PCB), die Chlorphenole sowie viele Pestizide.
dB (A)
ist die Abkürzung für ein Dezibel, entsprechend einem Zehntel Bel. Es bezeichnet das Maß für den Schalldruck auf unser Gehör. Bei der Messung von dB(A)-Werten wird ein Frequenzfilter hinter ein Mikrofon geschaltet, der so ausgelegt ist, dass er die Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs annähernd berücksichtigt. Jede Zunahme des Schalls um etwa 10 dB(A) empfinden wir als Verdoppelung der Lautstärke. So sind etwa 35 dB(A) Mittlungspegel übliche Hintergrundgeräusche in einem Haus. 75 dB(A) entsprechen dem Schallpegel eines starken Stadtverkehrs am Straßenrand und 110 dB(A) dem Lärm von militärischen Düsenflugzeugen bei direktem Überflug in Tiefflugstrecken. Darüber liegende Werte können für den Menschen schon kurzfristig gesundheitsschädlich sein. (Schalldruckpegel).
Diesel
Diesel ist ein Kraftstoff, der wie Benzin aus Erdöl gewonnen wird. Der Dieselmotor benötigt keine Fremdzündung (Zündkerzen) wie der Ottomotor, um das Kraftstoff-Luftgemisch zur Explosion zu bringen (Selbstzünder). Dieselmotoren sind besonders sparsam im Verbrauch und geben deshalb i. vgl. zum Benzinmotor weniger Kohlendioxid an die Umwelt ab. Dagegen sind mehr Stickstoffoxide und mehr Schwefeldioxide im Abgas enthalten als bei Benzinfahrzeugen. Zusätzlich emittieren Dieselfahrzeuge Rußpartikel. Zur Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen werden Oxidationskatalysatoren eingesetzt, welche die Kohlenmonoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen mindern. Zur Reduktion der Stickstoffoxide ist bislang die Abgasrückführung gebräuchlich, zur Reduzierung der Partikel Rußfilter.. Die neueste Entwicklung zur Abgasentstickung von Dieselmotoren sind Denox-Katalysatoren, die etwa seit dem Jahr 2000 zum Einsatz kommen werden und das neue Rußfiltersystem CRT.
Dioxine
Die Dioxine stellen eine spezielle Stoffgruppe der Kohlenwasserstoffe<//font> (chloriert) dar. Sie bestehen aus einer Vielzahl ähnlich gebauter Verbindungen. Insgesamt kennt man 75 solcher Verbindungen, die ausführlich polychlorierte Dibenzodioxine (PCDD) heißen. Nimmt man die chemisch nahe verwandten Furane noch hinzu (polychlorierte Dibenzofurane, PCDF), so kommt man auf eine Zahl von 210 Verbindungen, die umgangssprachlich allesamt als Dioxine bezeichnet werden. Nicht alle 210 dioxinverwandten Verbindungen sind allerdings gleich giftig. Man hat deshalb ein sogenanntes Toxizitäts-(Giftigkeits-) äquivalent (abgekürzt TE) erstellt, das einen Summenwert aus 17 Dioxinen und Furanen darstellt. Mit dem TE hat man einen, was die Giftigkeit angeht, stets vergleichbaren Wert.
Domino-Effekt
Bei bestimmten Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen kann aufgrund ihres Standortes, ihres gegenseitigen Abstandes und der in den Betriebsbereichen vorhandenen gefährlichen Stoffe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit oder Möglichkeit von Störfällen bestehen oder diese Störfälle können folgenschwerer sein. Die zuständige Behörde hat dies gegenüber den betroffenen Betreibern festzustellen (§ 15 Störfall-Verordnung).
Dosencontainer
Bei allen Altglassammelstellen stehen auch rote Container für Dosen und Metallverpackungsanteile. Auch Spray-Dosen, wenn sie vollständig entleert sind, werden über diese Container entsorgt.
Dosenrecycling
Für Weißblechdosen (magnetisch), stellt das Recycling organisatorisch und technisch keine Schwierigkeit dar. Die Sammlung der Weißblechdosen erfolgt über das Duale System. In den Sortieranlagen lässt sich der Weißblechanteil mit Hilfe von Magneten leicht trennen. Schließlich fließt der gesammelte und sortierte Alt-Weißblechanteil problemlos in die Eisen- und Stahlproduktion ein. Reines Alt-Aluminium kann zwar ebenso problemlos in die Alu-Produktion einfließen wie Weißblech. Allerdings erfordert die Abtrennung von Alu-Dosen in den Sortieranlagen, weil nicht-magnetisch, einen höheren Aufwand.
Duales System Deutschland (DSD)
Die Duales System Deutschland GmbH (DSD GmbH) organisiert die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen für die Hersteller der Verpackungen. Denn die Verpackungsverordnung (VerpackV) legt den Herstellern getreu dem Verursacherprinzip die Pflicht auf, auch nach der Verwendung der Verpackung Sorge für die Verwertung zu tragen - durch Rücknahmepflichten. Ist eine Verpackung jedoch bereits bei den einzelnen Endverbrauchern, so wird die Erfassung dieser Verpackungen, Verkaufsverpackungen genannt, schwierig.
Insbesondere der Handel wollte mit Inkrafttreten der Verordnung durch Rücknahme der einzelnen Joghurtbecher, Putzmittelflaschen und sonstigen Verkaufsverpackungen nicht zum Müllabladeplatz werden. Handel und Industrie gründeten deshalb die Duales System Deutschland GmbH.
Für Verpackungen mit dem Grünen Punkt die über das Duale System im gelben Sack gesammelt werden, erhält DSD von den Herstellern der Verpackungen eine Lizenzgebühr. DSD gibt die eingenommenen Gebühren an die Entsorger und Verwerter zur Finanzierung der Sammlung und Aufbereitung weiter.
Düngemittel
Düngemittel werden dem Boden zugeführt, um als Pflanzennährstoff zur Steigerung der Erträge und zum gesunden Wachstum der Pflanzen beizutragen.
Es wird unterschieden zwischen industriell hergestelltem Mineraldünger (Kunstdünger) und organischem Dünger wie Festmist, Jauche, Kompost, Gründüngung, Mulchmaterialien und Pflanzenextrakten, die auch selbst aus pflanzlichen Stoffen hergestellt werden können, sowie Gülle (Gülleaufbringung).
Mineraldünger sollte, wenn überhaupt, im Garten nur nach einer genauen Bodenanalyse und in Kenntnis des Nährstoffbedarfes der Folgekultur verwendet werden, weil ein Zuviel an Stickstoff-, Kalium- und Phosphatsalzen die Grund- und Oberflächengewässer belastet.
Torf ist kein Dünger und sollte aus Gründen des Naturschutzes nicht verwendet werden. Er gehört ins Moor und nicht in den Garten.
Auch der organische Dünger muss bedarfsgerecht dosiert werden, da nicht aufgenommene Nährstoffe das Grundwasser belasten
EG-Öko-Audit
Die von der Europäischen Union erlassene "Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung", kurz "EG-Öko-Audit" bzw. "EMAS" (= Eco-Management and Audit Scheme), gibt seit Mitte 1995 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis ihre Betriebsabläufe auf umweltrelevante Aspekte hin zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern. Sie sollen dabei veranlasst werden, Umweltbetriebsprüfungen durchzuführen, Umweltleitlinien zu verfassen, daraus Umweltprogramme zur Verbesserung ihrer Umweltauswirkungen zu entwickeln, ein Umweltmanagement einzuführen und ihre Ergebnisse in einer von einem zugelassenen Gutachter geprüften Umwelterklärung der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Umweltauditgesetz vom 07.12.1995 bietet die nationale Grundlage für eine wirksame Durchführung der EG-Öko-Audit-Verordnung. Um auch nichtgewerblichen Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts die Teilnahme zu ermöglichen, wurde in der Umweltauditgesetz-Erweiterungsverordnung vom 03.02.1998 der Anwendungsbereich ausgedehnt.
Einhausung
Damit werden alle baulichen Vorrichtungen bezeichnet, die eine Lärmquelle umgeben, um vor allem Lärm zu verringern. Es werden hierfür z.B. bestimmte Bahnstrecken und Straßenteilstücke mit lärmdämmenden Konstruktionen umbaut
Elektrogeräte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dient vorrangig der Vermeidung von Elektro- und Elektronikabfällen und darüber hinaus ihre Wiederverwendung, d.h. die stoffliche Verwertung, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern."
Seit dem 24. März 2006 gilt: Neben den elektronischen gehören nun auch die elektrischen Geräte (kurz gesagt: "Alle Geräte, durch die Strom hindurchfließt") zum Elektroschrott und werden auf Kosten der Herstellerfirma einer umweltgerechten Entsorgung bzw. Verwertung zugeführt: Dies sind:
- Haushaltsgroßgeräte (z.B. Waschmaschine, Wäscheschleuder, Geschirrspüler, Wäschetrockner, Herd)
- Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte)
- Informations- und Telekommunikationsgeräte / Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. PC, Monitor, Stereoanlage, TV-Apparat, Radio)
- Gasentladungslampen (Leuchtsoffröhren)
- Haushaltskleingeräte, sonstige elektrische und elektronische Geräte (z.B. Kaffeemaschine, Rasierapparat, elektr. Spiel- und Werkzeug)
Die Hersteller kennzeichnen seit 24. März 2006 ihre Produkte mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne) um so darauf hinzuweisen, dass diese Geräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen oder in ausgewählten Fachgeschäften bzw. kostenpflichtig über die Sperrmüllabfuhr abzugeben sind.
Die Einwohner des Landkreises Fürth können ihren Elektroschrott der Kategorie 1 und 2 kostenlos zur Abholung anmelden. Abholtermin ist jeweils der Dienstag (im wöchentlichen Wechsel zwischen dem nördlich und südlichen Landkreisgebiet). Die Anmeldung muss spätestens am Donnerstag vor dem gewünschten Termin erfolgen. Selbstverständlich können alle diese Geräte auch weiterhin kostenlos beim Wertstoffhof zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Bei der Sperrmüllabfuhr werden keinerlei Elektro- und Elektronikgeräte mehr mitgenommen. Sie sind satzungsrechtlich von der Mitnahme ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies beim Ausfüllen der Sperrmüllkarten oder dem Online-Antrag auf Sperrmüllabfuhr!
Alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte (d.h. die genannten Gruppen 3, 4 und 5) müssen seit dem 24. März 2006 zum Wertstoffhof gebracht werden. Eine Entsorgung über den Rest- oder Sperrmüll ist nicht mehr zugelassen.
Elektrosmog
Dieser Begriff wurde in den 80er Jahren von den Massenmedien geprägt. Er steht für die Gesamtheit der technisch erzeugten nichtionisierenden Strahlung (elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder) in unserer Umwelt. Die Art und Stärke der biologischen Wirkung nichtionisierender Strahlung wird von der Frequenz und der Feldstärke bestimmt. Grenzwerte für Anlagen, die nichtionisierende Strahlung erzeugen (Sendeanlagen und Anlagen der Stromversorgung), sind in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt (26. BImSchV). Sie beruhen auf Empfehlung der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP.
Infomaterialien zum Thema "Elektrosmog" finden Sie als Download auf der Seite des Bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit "Publikationen"
EMAS
Die Abkürzung "EMAS" steht für die englische Bezeichnung "Eco-Management and Audit Scheme" (= System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung). In der Umgangssprache wird hierfür in der Regel der Begriff "Öko-Audit" verwendet. EMAS ist jedoch der umfassendere Begriff.
Emissionen
Ein zentraler Begriff im Umweltschutz. Wenn etwas an die Umwelt abgegeben wird, bezeichnet man das als Emission. Emittiert werden können Rauch, Gase, Staub, Abwasser und Gerüche, aber auch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen.
Die Verursacher heißen Emittenten. Zum Schutz von Menschen und Umwelt werden in Rechtsvorschriften (Technischen Anleitungen, z.B. TA-Luft, Strahlenschutzverordnung oder Rechtsverordnungen, z.B. Abwasserverordnung), Emissionsgrenzwerte festgelegt.
Die Immission, d. h. das Auftreten einer Emission an dem Ort, an dem sie eine Wirkung entfaltet, unterscheidet sich davon meist erheblich (z.B. wegen Verdünnung in der Atmosphäre oder biologischem Abbau im Wasser).
Umweltschädliche Abgas-Emissionen des Autos sind in erster Linie Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stichstoffoxide, Kohlenwasserstoffverbindungen Schwefeldioxid und Ruß. Der Einsatz neuer Technik am Fahrzeug, beim Kraftstoff und bei der Verkehrslenkung trägt wesentlich zur Minderung der Abgasemissionen des Straßenverkehrs bei.
Energetische Verwertung
Unter energetischer Verwertung versteht man den Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff z.B. in Zementwerken, Kohlekraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen. Die energetische Verwertung ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, insbesondere wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11.000 Kilojoule pro Kilogramm beträgt.
Energie
Energie kommt in der Natur in verschiedenen Formen vor, z.B. als Wärmeenergie, Bewegungsenergie. Energie kann man nicht herstellen oder vernichten, wohl aber von einer Form in eine andere umwandeln, z.B. Bewegungsenergie in elektrische Energie (Wasserkraftwerk). Fossile Energieträger, wie Kohle, Erdöl oder Gas, sind nur begrenzt vorhanden und werden zur Energieumwandlung verwendet (z.B. in den Automotoren als Kraftstoff verbrannt). In absehbarer Zeit werden diese kostbaren Rohstoffe aufgebraucht sein. Deshalb bemüht man sich heute verstärkt um die Nutzung regenerativer Energien. Unerschöpflich, aber auch nur begrenzt vorhanden sind Wasser-, Wind- und Sonnenenergie: Wasserkraft trägt derzeit in Bayern immerhin zu rd. 18% Stromerzeugung bei. Der Einsatz von Wind- und Sonnenenergie zur Stromnutzung ist mit höheren Kosten verbunden und kommt deshalb gegenwärtig nur langsam voran. Ihr größter Vorteil liegt in der Umweltverträglichkeit, ihr Einsatz ist allerdings von Lage und Klima abhängig. Ein weiterer Energieträger ist Uran, das im Kernkraftwerk frei von CO2-und Schadstoffemissionen in Energie umgewandelt wird und heute weltweit einen Beitrag von 17% zur Stromerzeugung liefert. Da so gut wie alle anderen Formen der Energiegewinnung mit der Emission von Schadstoffen (Abgase) verbunden sind, wird die Verbesserung der Technik zur Nutzung von Sonnenenergie die Forschung auch auf dem Automobil-Sektor mehr und mehr beschäftigen.
Energie sparen im Haushalt
Mit einer Vielzahl praktischer Informationen und Tipps zeigt die Initiative EnergieEffizienz wie jeder von uns Energie effizient nutzen, Energieeinsparpotenziale ausschöpfen und unnötigen Stromverbrauch vermeiden kann.
Neben Informationen zum Stand-by-Verbrauch von Elektrogeräten und zur Beleuchtung sind die Energieverbrauchswerte von mehr als 2500 Haushaltsgeräten in einer Internet-Datenbank gespeichert. Dort können sich Interessierte über den Strom- und Wasserbedarf von Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Geschirrspülern sowie Kühl- und Gefriergeräten informieren und besonders sparsame Geräte ermitteln. In einer Suchmaske hat der Nutzer die Möglichkeit, Kriterien anzugeben, die ein Gerät erfüllen soll. Dazu gehören neben bestimmten Funktionen auch die Maße.
Initiative EnergieEffizienz: (http://www.initiative-energieeffizienz.de)
Die Datenbank, die zweimal im Jahr aktualisiert wird, wird von der Bundesstiftung Umwelt und dem Bundeswirtschaftsministerium gefördert.
Entsorgungsfachbetrieb
Entsorgungsfachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer anerkannten Entsorgungsgemeinschaft zu führen oder wer einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, die eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt. Ein Entsorgungsfachbetrieb hat die in der Entsorgungsfachbetriebsverordnung festgelegten Anforderungen an die Organisation, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhaber, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal zu erfüllen und gewährleistet damit ein hohes Qualitätsniveau
Entsorgungsnachweis
Der Entsorgungsnachweis ist gemäß der Nachweisverordnung (NachweisV) ein formales Nachweisverfahren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle, bestehend aus der verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers, in der die Eigenschaften des Abfalls detailliert beschrieben werden und die Inhaltsstoffe in einer Deklarationsanalyse chemisch-analytisch angegeben werden, Annahmeerklärung des Abfallentsorgers, in der dieser die Zulässigkeit und Bereitschaft zur Abfallübernahme erklärt, und der Bestätigung durch die zuständige Behörde, die den Entsorgungsweg als schadlos bzw. gemeinwohlverträglich und ordnungsgemäß bescheinigt; sofern die zuständige Behörde innerhalb von 30 Tagen keine Entscheidung trifft, gilt die Bestätigung als fiktiv erteilt
Erdberührte Betonbauteile
Derartige Bauteile sind nur in Ausnahmefällen gesondert, d.h. nicht im Zusammenhang mit der gesamten Baumaßnahme wasserrechtlich zu behandeln. Dies trifft z. B. auf einen bis ins Grundwasser reichenden «Energiepfahl« zu, der nicht im Zusammenhang mit der Gründung des Gebäudes erstellt wird. Genaue Auskünfte erteilt die Kreisverwaltungsbehörde.
Bei Erdwärmeanlagen mit Bohrungen von mehr als 100 m Teufe ersetzt laut VwVBayWG die Anzeige nach §127 BBergG die Anzeige nach § 35 WHG i.V.m. Art. 34 BayWG. Zur genauen Verfahrensweise bei Erdwärmesondenbohrungen mit Tiefen größer 100 m wird auf den «BWP Leitfaden Erdwärmesonden ? Bayern« verwiesen.
Anlagen mit einer thermischen Leistung von größer 0,2 MW werden gesondert nach BBergG behandelt. Hierbei ist zur Prüfung der bergrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis gemäß § 6 BBergG eine Anzeige beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie erforderlich.
Erdgas
Erdgas ist ein Energieträger aus Gemischen verschiedener Gase, das meist gemeinsam mit Erdöl vorkommt. In erster Linie besteht Erdgas aus Methan (ca. 85%). Erdgas ist der umweltfreundlichste fossile Brennstoff wegen der geringen Schwefeldioxid - und Kohlendioxid ? Emissionen bei seiner Verbrennung. Als Energielieferant für Industrie und Haushalt hat sich Erdgas bewährt. Nun werden zunehmend auch erdgasbetriebene Fahrzeuge eingesetzt. Diese können heute schon die Abgaswerte der Euro-3-Norm einhalten. Außerdem emittieren sie praktisch weder Benzol noch Partikel, nahezu keine polyziklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe und sind im Vergleich zu Dieselfahrzeugen leiser. Ähnlich wie bei den anderen alternativen Antriebskonzepten stehen den Umweltvorteilen jedoch Einschränkungen gegenüber. Wegen des geringeren spezifischen Energiegehalts von Erdgas im Vergleich zu Benzin oder Diesel ist die Reichweite solcher Fahrzeuge vermindert. PKW, Kombi und Kleintransporter kommen z.B. jedoch im Mittel 130 km weit. Erdgas-Fahrzeuge werden i.d.R. von Kommunen eingesetzt, wobei meist eine eigene Erdgas-Tankstelle eingerichtet wird. Der Öffentlichkeit zugängliche Erdgas-Tankstellen gibt es bisher nur wenig. Die Dauer des Tankvorgangs hängt von der Art der Tankstelle ab. Slow-fill-Anlagen haben eine begrenzte Kapazität. Der Tankvorgang dauert mehrere Stunden. Quick-Fill-Anlagen stehen den uns gewohnten Tankzeiten kaum nach und sind daher für Fahrzeugflotten unerlässlich.
Erdöl
Erdöl ist derzeit einer der wichtigsten Rohstoffe überhaupt. Es hat sich tief in der Erde aus toten Tieren und abgestorbenen Pflanzen gebildet, die vor vielen Millionen Jahren gelebt haben. Die Erdölvorkommen sind begrenzt. Rohöl wird heute in erster Linie zu Benzin, Dieselkraftstoffen, Heizöl und Kunststoffen verarbeitet.
Erdwärme
Erdwärme gilt nach Bundesberggesetz (BBergG) als bergfreier Bodenschatz. In der bayerischen Verwaltungspraxis werden jedoch nur Erdwärmeprojekte mit Bohrungen von mehr als 100 m Teufe oder einer thermischen Leistung von größer 0,2 MW bergrechtlich behandelt.
Für Bau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung von oberflächennaher Geothermie sind daher die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschrift (VwVBayWG) maßgebend. Die einzelnen Anlagentypen werden wie folgt wasserrechtlich behandelt (siehe hierzu auch VDI-Richtlinie 4640? Blatt 1).
Alle Erdwärmebohrungen sind nach Lagerstättengesetz (LagerstG) dem Bayerischen Geologischen Landesamt, Heßstraße 128 in 80797 München, anzuzeigen. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Ergebnisse der Bohrung (Lageplan und Schichtenverzeichnis, gegebenenfalls Ausbauplan) zu übermitteln.
Die Anzeigepflicht nach LagerstG bzw. nach § 35 WHG i.V.m. Art. 34 BayWG oder nach § 127 BBergG obliegt der mit dem Bau der Erdwärmeanlage beauftragten Fach- bzw. Bohrfima. Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 17 bzw. 17a BayWG hat hingegen durch den Bauherrn zu erfolgen; üblicherweise wird er jedoch in dessen Namen von der mit der Planung der Erdwärmeanlage beauftragten Firma gestellt.
Erdwärmekollektor
Solebetriebene Erdwärmekollektoren dürfen gegebenenfalls auch in den Grundwasserbereich eingebaut werden. In diesem Fall ist eine Anzeigepflicht nach §35 WHG i.V.m. Art. 34 BayWG gegeben. Je nach hydrogeologischer Situation und technischer Auslegung der Anlage kann im Einzelfall zudem ein erlaubnispflichtiger Benutzungstatbestand nach § 3 Abs. 2 Nr.2 WHG vorliegen. Bei Erdwärmekollektoren mit Direktverdampfersystem sind besondere Vorkehrungen zum Schutz von Boden und Grundwasser zu treffen (siehe DIN 8901).
Erdwärmesonde
Für die Bohrung ist generell eine Bohranzeige bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erforderlich. Bei der thermischen Nutzung des Untergrundes über Erdwärmesonden kann zudem ein erlaubnispflichtiger Benutzungstatbestand nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gegeben sein.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesverband Wärmepume (BWP) e. V.
www.waermepumpe.de
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien sind der Sammelbegriff für Energiequellen - auch regenerative Energie genannt - die ohne Rohstoffquellen auskommen und nach menschlichem Zeitmaßstab gerechnet, unbegrenzt zur Verfügung stehen. Wichtige Beispiele sind: Solarenergie, Windenergie, Wasserkraftnutzung, Biomasse und Geothermie (Erdwärme) sowie Gezeitenkraftwerke.
Infomaterialien zum Thema finden Sie als Download auf der Seite vom BMU: www.erneuerbare-energien.de
Ethanol
Ethanol (Ethylalkohol) ist ein Trinkalkohol, mit dem man auch Fahrzeuge antreiben kann. Er wird aus Zuckerrohr gewonnen. Die Vorteile dieses alternativen Kraftstoffs liegen darin, dass er leicht hergestellt werden kann und weniger schädliche Abgase verursacht; allerdings hat Ethanol einen geringeren spezifischen Energieinhalt als herkömmliches Benzin, und für den Anbau benötigt man riesige Landflächen (Monokultur!). Auch fällt bei der Herstellung ein hoher Energiebedarf an. In Brasilien wurde versucht, Benzin durch Ethanol zu ersetzen; in den USA ist ein Benzin-Ethanol-Gemisch als ?Gasohol? im Handel. In Deutschland wird von den Alkoholkraftstoffen Methanol bevorzugt, da die zu seiner Herstellung benötigten Grundstoffe hier verfügbar sind.
Europäisches Umweltzeichen
1992 wurde auch in der EG die Vergabe eines Umweltzeichens beschlossen, das in Deutschland zusätzlich zum Blauen Engel steht. Hier werden die Produkte in ihrem gesamten Lebenszyklus untersucht und bewertet. Dabei müssen bestimmte Standards erfüllt werden. Darüber hinaus wird auch ein Punktesystem über evtl. Schwächen eines Produktes aufklären, dass zwar das Zeichen verliehen bekam, aber trotzdem Kritikpunkte aufweist.
Eutrophierung
Wenn Bäche, Flüsse und Seen mit Nährstoffen wie Phosphor- und Stickstoffverbindungen überbelastet werden, spricht man von Eutrophierung (Überdüngung). Ausgelöst werden kann Eutrophierung durch die im Abwasser enthaltenen Rückstände von Wasch- und Reinigungsmitteln (vor allem Phosphaten) und durch Handelsdünger, der von Äckern und Wiesen in die Gewässer gespült wird. Eutrophierung führt meist zu einer starken Vermehrung von Algen, bei deren Abbau (sog. Faulschlamm) sehr viel Sauerstoff verbraucht wird. Auf diese Weise kann ein stehendes Gewässer verschlammen und ersticken, es kommt zum Fischsterben, das Gewässer ?kippt um?.
Faulschlamm
Faulschlamm entsteht aus abgestorbenen Tier- und Pflanzenresten am Grund von stehenden Gewässern. Die Reststoffe werden von Mikroorganismen im Wasser abgebaut, die hierzu Sauerstoff benötigen. Wenn zu große Mengen Faulschlamm vorhanden sind, wird zu viel Sauerstoff verbraucht, der anderen Lebewesen im Wasser fehlt; außerdem gelangen die im Faulschlamm enthaltenen Nährstoffe wieder in das Wasser (Eutrophierung).
Faulturm
Geschlossene Faultürme/Faulbehälter sind Bauwerke aus Beton, Spannbeton oder Stahl, die in der Regel in größeren Kläranlagen eingesetzt werden. Offene Faulbehälter wurden als Erdfaulbecken errichtet. Beide Anlagen dienen zur anaeroben Stabilisierung von Klärschlamm. Unter Stabilisierung versteht man den weitest gehenden sauerstofffreien Abbau von organischen Verbindungen, die in den Bakterienzellen des Klärschlammes eingeschlossen sind.
FCKW
Wegen ihrer Vielseitigkeit wurden Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) lange Zeit verwendet als Treibgas in Spraydosen, als Kältemittel in Kühlregalen, Kühl- und Gefriergeräten, als Aufschäummittel für Baustoffe, als Lösemittel zu Reinigungszwecken in der Textilreinigung und in der Elektroindustrie. Ihre zusätzlich bromierten Verwandten, die sogenannten Halone, wurden für Feuerwehrlöscher genutzt. Bei Gebrauch wurden sie in entsprechendem Maße in die Atmosphäre abgegeben.
In den höheren Schichten der Atmosphäre, der Stratosphäre, erweist sich ihre chemische Beständigkeit allerdings als verletzlich: Die ultraviolette Strahlung der Sonne spaltet Chlor-Teilchen aus den FCKW-Molekülen ab. Die dabei entstehenden - chemisch sehr aktiven - Chlor-Radikale fördern den Abbau des in der Stratosphäre vorhandenen Ozons, das der Erde als Schutzfilter vor der UV-Strahlung dient. Die Zerstörung der Ozonschicht kann zu einer Zunahme der Erkrankungen an Hautkrebs und grauem Star führen. Außerdem sind alle FCKW zu 22 Prozent am Treibhauseffekt beteiligt. Klimaveränderungen und Ernteeinbußen sind die Folge.
Inzwischen sind auch Kühl- und Gefriergeräte erhältlich, die weder FCKW noch HFCKW oder FKW als Dämmmaterial oder als Kältemittel enthalten.
Kühlschränke (siehe Elektrogeräte) werden gesondert mitgenommen. Auch die Wertstoffhöfe nehmen Kühl- und Gefriergeräte an.
Infomaterialien zum Thema "FCKW und FCKW-Ersatzstoffe" finden Sie als Download auf der Seite des Bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit "Publikationen"
Feuerungsanlagen
Feuerungsanlagen sind Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme durch Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen. Sie dienen zur Dampferzeugung oder Erwärmung von Wasser oder sonstigen Wärmeträgermedien für Industrie, Gewerbe oder Haushalte. Für den Umweltschutz von besonderer Bedeutung sind die von den Feuerungsanlagen ausgehenden Emissionen, die durch Schalldämpfung, Entschwefelung, Entstickung und Entstaubung möglichst gering sein sollen. An Reststoffen aus Feuerungsanlagen fallen vor allem Aschen (Schlacken) und Filterstäube an. Letztere gelten als Sonderabfall. Aschen werden seit längerer Zeit erfolgreich als Beton- oder Asphaltzusatzstoff im Straßen- und Wegebau eingesetzt.
Filter
Der Filter stellt im umwelttechnischen Sinne eine Apparatur zur Entfernung von Schadstoffen aus wässrigen oder gasförmigen Medien dar. So werden Sand-, Kies- oder Aktivkohlefilter zum Beispiel in der Wasseraufbereitung eingesetzt, Elektro-, Gewebe- und wiederum Aktivkohlefilter in der Abluftreinigung beispielsweise zur Entstaubung und Dioxinminderung.
Flachglas
Fensterscheiben, Glasscheiben aus Bilderrahmen sowie Autoglas und Drahtglas werden an den Wertstoffhöfen angenommen.
Flachglas unterscheidet sich in der Zusammensetzung von Behälterglas und muss deshalb getrennt gesammelt werden (Glas).
Flüssiggas
Flüssiggas gehört zu den alternativen Kraftstoffen. Es hat den Vorteil, dass es als Nebenprodukt verschiedener Prozesse (bei Förderung von Erdgas und Mineralöl sowie der Verarbeitung von Mineralöl) anfällt und nicht speziell hergestellt wird. Dies ist ein Plus in der Emissionsbilanz, wobei noch hinzukommt, dass bei seiner Verbrennung nahezu keine Partikel und Schwefelverbindungen sowie weniger polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Vorläufersubstanz für Ozon) emittiert werden. Flüssiggas-Fahrzeuge verfügen gegenüber Erdgasfahrzeugen über eine größere Reichweite, da der Energiegehalt pro Volumeneinheit des flüssigen Kraftstoffes wesentlich höher ist als der des gasförmig im Fahrzeug gespeicherten Erdgases.
Fluor
Fluor ist ein gasförmiges chemisches Element. Als Fluoridsalz schützt es in kleinen Mengen vor Zahnfäule (Karies). In einigen Ländern wird es daher in geringen Mengen dem Trinkwasser zugesetzt. Fluor wird bei Produktionsprozessen in Aluminiumhütten, Ziegeleien, Keramik- und Emaillebetrieben freigesetzt und trägt damit zur Luftverschmutzung bei. In höheren Konzentrationen schädigt Fluor die Vegetation und kann bei Ablagerung auf Futterpflanzen die Gesundheit von Tieren gefährden
Formaldehyd
Formaldehyd (HCHO) ist ein stechend riechendes, chemisch sehr reaktives, gut in Wasser lösliches Gas. Formaldehyd, einer der wichtigsten organischen Grundstoffe der chemischen Industrie (z.B. in Klebern und Kunstharzen), ist ein Naturstoff und wird auch im menschlichen Körper als Stoffwechselzwischenprodukt gebildet. Symptome einer sehr hohen Formaldehydbelastung sind Augen- und Schleimhautreizungen. Formaldehyd kann auch Allergien auslösen, insbesondere bei Hautkontakt mit der als Desinfektionsmittel ?Formol? verwendeten wässrigen Lösung. Gemäß der Chemikalien-Verbotsverordnung dürfen beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten) nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn die durch den Holzwerkstoff verursachte Ausgleichskonzentration in der Luft eines Prüfraums 0,1 ppm überschreitet. Das ehemalige Bundesgesundheitsamt hat im Hinblick auf den vorbeugenden Gesundheitsschutz einen Richtwert von 1,2 mg/m3 Raumluft (0,1 ppm) empfohlen. Diese Konzentration kann in einem normal großen Zimmer schon erreicht werden, wenn dort zwei Zigaretten geraucht werden.
Fossile Energie
Fossile Energie ist der Sammelbegriff für Energierohstoffe, die in der Erde lagern und sich vor vielen Millionen Jahren aus tierischen und pflanzlichen Resten gebildet haben (z.B. Torf, Kohle, Erdöl und Erdgas). Sie kommt nur in begrenzten Mengen vor und kann nicht erneuert werden.
Gartenabfälle
Gartenabfälle eignen sich gut zur Kompostierung (Kompost). Ist eine eigene Kompostierung nicht möglich, können pflanzliche Abfälle aus dem Garten über die Biotonne entsorgt oder an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Gartenabfälle gehören weder in die freie Landschaft noch in den Wald. Der Nährstoffhaushalt des Waldes wird dadurch verändert. Außerdem wird der Wald durch den erforderlichen Abbau der Abfälle zusätzlich belastet. Das Ausbringen von Gartenabfällen in den Wald ist deshalb eine Ordnungswidrigkeit.
Gartenbrunnen
Generell besteht eine Anzeigepflicht nach Art. 34 Abs. 1 BayWG und VwVBayWG Nr. 33.1 bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Fürth).
Bei der Anzeige sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Lageplan Maßstab 1:1000
- Übersichtslageplan Maßstab 1:25000
- Angabe der Art der Nutzung
- maximale Entnahmemenge in l/s
- Größe des zu bewässernden Grundstückes (sofern die Grundwasserbenutzung zur Bewässerung dient)
- Tiefe des Brunnens
Die Grundwasserbenutzung ist i.d.R. erlaubnisfrei, wenn:
- sie für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit (Bewässerung), für den Haushalt (Einzelanwesen), für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck dient,
- die Entnahmemenge nicht über 3 l/s liegt oder das bewässerte Grundstück nicht größer als 1 ha ist,
- nur das 1. Grundwasserstockwerk genutzt wird bzw. nicht tiefer als 25 m gebohrt wird,
- der Brunnen nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt,
- nicht zu erwarten ist, dass sie im Hinblick auf Art und Umfang des Wasservorkommens andere Benutzungen beeinträchtigt.
Folgende Maßnahmen sind beim Bau des Brunnens zum Zweck des Grundwasserschutzes durchzuführen:
- der Brunnen ist tagwasserdicht zu verschließen,
- der Standort muss so gewählt werden, dass eine Verunreinigung des Grundwassers ausgeschlossen ist.
Hinweis: Bitte setzen Sie sich mit dem zuständigen Träger der Wasserversorgung bezüglich des Anschluss- und Benutzungszwanges in Verbindung.
Gasförmige Stoffe
sind Stoffe, deren kritische Temperatur unter 50 °C liegt oder die bei 50 °C einen Dampfdruck größer als 3 bar haben.
Gaspendelverfahren
Gaspendelverfahren haben in jüngster Zeit einen hohen Stellenwert durch die Einführung an öffentlichen Tankstellen erfahren. Sie werden bei Umfüllvorgängen und beim Betanken mit Ottokraftstoffen eingesetzt. Bei der Befüllung von Kraftstofflagertanks werden die verdrängten Kraftstoffdämpfe erfasst und der abfüllenden Anlage, z.B. Kesselwagen, zugeleitet. Beim Betanken von Fahrzeugen mit Ottokraftstoff werden die bei der Befüllung des Tanks verdrängten Benzindämpfe mit Hilfe einer zweiten Leitung innerhalb des Zapfventils aufgefangen und in den Speichertank der Tankstelle zurückgeführt (gependelt). Tankstellen sind, soweit nicht Sonderegelungen greifen, spätestens seit 1.1.98 auf Gaspendelverfahren umgerüstet.
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind im Chemikaliengesetz (ChemG) erläutert und definiert. Es handelt sich hierbei um gefährliche Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe enthalten. Das Chemikaliengesetz nennt insgesamt 15 Eigenschaften von Gefahrstoffen: explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutgefährdend und umweltgefährlich. Ausdrücklich ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden können. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrstoffe ebenso wie den Umgang und die Verwendung, die Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen.
Genehmigungsverfahren
Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen, die eine Gefährdung für den Menschen und die Umwelt darstellen können, ist eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich. Es wird geprüft, ob das beantragte Vorhaben allen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Menschen, Sachgütern und Umwelt entspricht. Die wichtigsten Vorschriften dazu enthält das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Am 06.09.2002 ist die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) in Kraft getreten. Diese Verordnung setzt eine europäische Richtlinie (2000/14/EG) in deutsches Recht um und gilt für 57 unterschiedliche zur Verwendung im Freien vorgesehene Geräte- und Maschinenarten. Neben Baumaschinen wie etwa Betonmischern oder Hydraulikhämmern sind Bau- und Reinigungsfahrzeuge (z.B. Kehrmaschinen) bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten (z.B. Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher) hiervon betroffen.
Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen künftig mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der dann nicht überschritten werden darf. Die lautesten Geräte und Maschinenarten müssen zusätzliche Geräuschgrenzwerte einhalten, die in 4 Jahren weiter gesenkt werden.
Darüber hinaus enthält die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch der Maschinen und Geräte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschränken. Dies gilt z.B. für Wohngebiete an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachzeit. So gilt in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten, dass die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführten Geräte- und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.
Für Gartenbesitzer / -benutzer hat das folgende Konsequenzen:
- Motorbetriebene Geräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen, Vertikutierer u.ä. Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 7:00 - 20:00 Uhr betrieben werden.
- Für besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer/ Graskantenschneider, Laubblä-ser und Laubsammler gelten weitere Einschränkungen. So dürfen diese Geräte auch an Werktagen nur in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr benutzt werden, es sei denn, sie sind mit dem EU-Umweltzeichen gekennzeichnet.
Geothermie
Geothermie ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der Erdoberfläche (Erdwärme). Wird in einer beliebigen Tiefe dem Untergrund Wärme z.B. zu Heizzwecken entzogen, fließt dieser Stelle wieder Wärme von allen Seiten zu, nahe genug an der Oberfläche ist darin natürlich auch ein mehr oder weniger großer Anteil aus der Einstrahlung der Sonne enthalten. Zur technischen Nutzung der Geothermie wird gegenwärtig eine maximale Tiefe von rund 3 000 m als wirtschaftlich vertretbar angesehen. Man unterteilt die geothermischen Lagerstätten in Hochtemperaturlagerstätten mit Temperaturen von mehr als 150 °C, mittelthermale Lagerstätten mit Temperaturen von 100 bis 150 °C und in niedrigthermale Lagerstätten mit Temperaturen unter 100 °C. Je nach Temperatur der geothermischen Flüssigkeiten ist Elektroenergie- oder Heizenergieerzeugung durch Nutzung der Geothermie möglich. Die aus vulkanischen Quellen gewonnene Hochtemperaturenergie wird vorwiegend zur Elektroenergieerzeugung mittels Dampfkraftprozess verwendet. Heizenergiebereitstellung kann mit der Warmwasserförderung aus niederthermalen Lagerstätten erfolgen. Weltweit sind geothermische Kraftwerke mit einer Gesamtleitung von 6500 MW (1990) am Netz. Das entspricht etwa der Leistung von vier bis fünf großen Kernkraftwerken. Die meisten Anlagen befinden sich an der Westküste Nordamerikas, auf den Philippinen, in Italien, Japan und Neuseeland. Bekannte Anlagen in Deutschland findet man in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bayern (Niederthermal, Warmwasser).
Infomaterialien zum Thema "Geothermie, Erdwärme etc." finden Sie als Download auf der Seite des Bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit "Publikationen"
Gewerbelärm
Die Beurteilung von Gewerbelärm richtet sich grundsätzlich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und seinen hierzu erlassenen Verordnungen (z.B.: 18. BImSchV, Sportanlagenlärmschutzverordnung) bzw. Verwaltungsvorschriften (z.B.: TA Lärm).
Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) als auch die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) legen sogenannte Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit von der Gebietsart fest.
Beispielhaft sind folgende Immissionsrichtwerte für die jeweilige Gebietsart einzuhalten:
| Immissionsrichtwerte (Tag) | Immissionsrichtwerte (Nacht) | |
| Gebietsart | Zeit: 06:00 - 22:00 Uhr | Zeit: 22:00 - 06:00 Uhr |
| Gewerbegebiet | 65 db(A) | 50 db(A) |
| Misch-, Dorfgebiet | 60 db(A) | 45 db(A) |
| Wohngebiet, allgemein | 55 db(A) | 40 db(A) |
Dies bedeutet für ein Mischgebiet (MI od. MD), dass tagsüber in dem Zeitraum von 06:00 - 22:00 Uhr ein "gemittelter Pegel" von 60 dB(A) nicht überschritten werden darf. Der Wert "60 dB(A)" stellt somit einen Durchschnittswert dar, der über den gesamten Tagzeitraum von 16 Stunden gemittelt wird.
Im Zusammenhang mit dem Tag-Immissionsrichtwert von 60 dB(A) bzw. Nachtwert von 45 dB(A) ist zudem ersichtlich, dass ein begrenztes Maß an Lärm hinzunehmen ist. Es ist somit vom Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht zu verlangen, dass keine Geräusche verursacht werden.
Gift
Gifte sind chemische Stoffe, die im Körper schädliche Wirkungen hervorrufen. Giftwirkungen sind aber nicht nur an chemische Stoffe und deren Molekülstrukturen gebunden, sondern sie sind auch von der aufgenommenen Menge (Dosis), von Einwirkungsart (Kontaktort bzw. Aufnahmeweg), Einwirkungshäufigkeit und Einwirkungs(gesamt)zeit abhängig. Für eine rasche Information bei Vergiftungsfällen wurden Giftnotrufzentralen eingerichtet: München: 089/19240, Nürnberg 0911/398-2451
Gifte im Garten
Gifte bzw. sogenannte Pflanzenschutzmittel sollten in Gärten grundsätzlich nicht verwendet werden. Sie können Boden, Fauna und Flora schädigen und unbeabsichtigte Folgen haben. So schaden z.B. vergiftete Schnecken dem nützlichen Igel. Singvögel verenden, weil sie vergiftete Insekten fressen und an ihre Brut verfüttern.
Pflanzenabtötende Mittel (Herbizide) schaden in der Regel dem Grundwasser (Pflanzenbehandlungsmittel). Außerdem können die Gifte Rückstände auf Obst und Gemüse hinterlassen, die für die Menschen schädlich werden können.
Informieren Sie sich von daher bitte über Mischkulturen in Gärten oder über die sanfte Schädlingsabwehr.
Glas
Glas besteht überwiegend aus Quarzsand, ferner aus Kalkstein und Dolomit. Zur Schmelzpunkterniedrigung wird Soda hinzugegeben. In die gewünschte Form wird das geschmolzene Glas geblasen oder gepresst.
Glas ist ein gut verwertbarer Packstoff, denn es ist ohne Qualitätsverluste verwertbar. Klares "weißes" Glas lässt sich allerdings nur aus klaren Scherben herstellen. Eine getrennte Sammlung nach Farben ist deshalb wichtig. Bei der Produktion von Glas aus Altglas werden Energieverbrauch, Luft- und Wasserbelastungen verringert und die Deponien geschont.
Gesammelt wird Behälterglas in Altglascontainern, die im ganzen Landkreisgebiet zu finden sind. In die Altglas-Container können die Flaschen und Gläser nach Farben getrennt einsortiert werden. Mehrkammerfahrzeuge können in einer die Farben getrennt mitnehmen.
Um die Lärmbelästigung der Anwohner, die in der Nähe der Altglascontainer wohnen, möglichst gering zu halten, dürfen die Container nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden.
In die Altglascontainer gehören:
Flaschen, Konservengläser, Marmeladengläser, Trinkgläser und anderes Hohlkörperglas.
Nicht in die Altglascontainer gehören:
Steingut, Porzellan, Keramik, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Flachglas (Fenster-, Draht-, Autoglas), Glasbausteine, Spiegel, hitzebeständiges Glas, optische Gläser, Metall, Kunststoff, Blei.
Glas ist gut zu verwerten und sollte deshalb den Verpackungen aus Kunststoffen und Verbundstoffe vorgezogen werden. Recycling ist jedoch nur die zweitbeste Lösung. Mehrwegflaschen (Mehrwegverpackungen / Mehrwegsysteme) sind umweltschonender.
Grenzwerte
Gesetzlich verankerte Werte, die nicht überschritten werden dürfen, z.B. für Fremdstoffe in Trinkwasser, für krebserzeugende Stoffe in Lebensmitteln. Im Unterschied dazu sind Richtlinien, Orientierungs- oder Leitwerte nicht rechtsverbindlich.
Grillen
Sommerzeit ist Grillzeit. Was ist erlaubt?
Wenn es darum geht, die unterschiedlichen Ansichten von Grillfreunden und Nachbarn auszugleichen, ist das Gesetz nicht immer hilfreich. Eine entsprechende Regelung in den Landesgesetzen, wie oft zu welchen Uhrzeiten und in welchem Abstand zum Nachbarn gegrillt werden darf, gibt es in Bayern nicht. Das Landratsamt ist somit im Regelfall bei solchen Beschwerden der falsche Ansprechpartner.
In einem anderen Bundesland können jedoch wiederum andere Regelungen getroffen sein, da die Landesimmissionsschutzgesetze Ländersache sind. Dies bedeutet, dass die Rechtslage bundesweit keineswegs einheitlich ist.
Wenn der Nachbar wesentliche Geruchs- und Rauchbelästigung durch das Grillen oder das Betreiben von sog. Feuertöpfen oder ähnliches ausgesetzt ist, kann er jedoch gegen seinen Nachbarn einen Unterlassungsanspruch nach §§ 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geltend machen. Weil aber das Gesetz nicht ausdrücklich regelt, was in jedem Einzelfall zulässig ist, beurteilen die Gerichte je nach den örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. Die Bandbreite, wann Grillen erlaubt ist, reicht beispielsweise von höchstens zweimal im Jahr bis zweimal die Woche. Die Tendenz der Rechtsprechung geht jedoch dahin, dass Grillen eine übliche Freizeitbeschäftigung sei, die nicht komplett verboten werden könne, außer es lägen besondere (wesentliche) Umstände vor. Ein wesentlicher Umstand wäre beispielsweise, wenn der Grill direkt unterhalb des Wohn- oder Schlafzimmerfenster des Nachbarn platziert werden würde. Ein ausreichender Abstand des Grills oder Feuertopf zum Nachbarn sollte also immer vorliegen. Nach 22:00 Uhr sollten zudem laute Gespräche oder laute Musik eingestellt werden. Einen gewissen Geräuschpegel muss der Nachbar allerdings dulden.
Im Zweifelsfall sollten sich Grillfans also um ein gutes Nachbarschaftsverhältnis bemühen, um Konflikte zu vermeiden. Gegenseitiges Verständnis erleichtert das nachbarschaftliche Verhältnis und beugt Streitigkeiten vor.
Grüngutsammelstelle
Grüngut kann bei bis zu 150 kg kostenfrei bei den Wertstoffhöfen des Landkreises Fürth angeliefert werden.
Zur gewerblichen Grüngutsammelstelle Veitsbronn-Siegelsdorf können gegen Gebühr Gartenabfälle insbesondere Baum-, Hecken- und Grasschnitt auch in größeren Mengen angeliefert werden.
Grüner Punkt
Auf vielen Verpackungen findet man den "Grünen Punkt". Ins Leben gerufen wurde er durch die Duales System Deutschland GmbH, kurz DSD. Der Grüne Punkt auf einer Verpackung besagt, dass der Hersteller der Verpackung sich an dem Dualen System beteiligt. Er entrichtet - je nach Verpackungsart und -menge - eine Gebühr an die DSD GmbH, um den Punkt aufdrucken zu dürfen. Damit ist er von der Pflicht befreit, seine Verpackungen zurückzunehmen und wiederzuverwerten.
Die meisten Verpackungen bestehen aus Glas, Papier, Kunststoff, Metall, oder aus einer Verbindung verschiedener Materialien (Verbundstoff). Glas gehört nach Farben getrennt in die Glascontainer im Landkreisgebiet, die Papier- und Pappverpackungen in die Grüne Tonne. Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff werden über die gelben Säcke (Gelber Sack) eingesammelt und über eine Sortieranlage der Verwertung zugeführt.
Mit der Gebühr des Herstellers für den Grünen Punkt wird die Sammlung und Verwertung der Verpackungsmaterialien finanziert. Aus diesem Grund sind die gelben Säcke und Tonnen und die Glascontainer auch gebührenfrei. Sie dürfen jedoch ausschließlich für die Sammlung von Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff genutzt werden.
Grüne Tonne
Altpapier und Pappe gehören in die Grüne Tonne. Andere Abfälle dürfen nicht hinein! Die Grüne Tonne gibt es in den Größen 240 l und 1100 l. Jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt erhält die Möglichkeit zur Nutzung einer Papiertonne bzw. –containers.
Was gehört in die Grüne Tonne?
Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte, Bücher, Kataloge, Prospekte, Korrespondenzen, Schulhefte, Notizpapier, Papier aus Datenverarbeitungsanlagen, Packpapier, Kartonagen, Schachteln.
Was gehört NICHT in die Grüne Tonne?
Tütenverpackungen (Getränkekartons) für Milch, Kakao, Säfte usw., Kohle- und Blaupapier, Papier mit Kunststoff- oder Metallbeschichtung, Hygienepapier, verschmutzte oder nasse Papierabfälle, Wachs- und Pergamentpapier, Fotos, Tapeten, Einweggeschirr, beschichtetes Telefaxpapier.
Grundwasser
ist das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht.
Grundwasser Wärmepumpe
Die Bohrungen für eine Grundwasser-Wärmepumpenanlage sind ebenfalls nach § 35 WHG i.V.m. Art. 34 BayWG anzeigepflichtig. Die Entnahme von Grundwasser zur thermische Nutzung und die Wieder-einleitung des genutzten Grundwassers stellen einen erlaubnispflichtigen Benutzungstatbestand nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 bzw. Nr. 5 WHG dar. Ein gegebenenfalls erforderlicher Pumpversuch ist in der Regel als erlaubnisfreies Zutagefördern von Grundwasser nach § 33 Abs. 1 Nr.1 WHG anzusehen.
Bei kleineren Anlagen ist im Allgemeinen ein Antrag gemäß Art. 17a BayWG («Beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren«) zu stellen, wobei die Vorlage eines Gutachtens eines privaten Sachverständigen nach Art. 78 BayWG vorgeschrieben ist. Dieses vereinfachte Verfahren ist jedoch nur bei Wärmenutzung, nicht aber bei einer Nutzung des Grundwassers zu Kühlzwecken möglich. Die Einleitung von erwärmtem Grundwasser bedarf einer Erlaubnis nach Art. 17 BayWG («Beschränkte Erlaubnis«).
Grundsätzlich muss die Wiedereinleitung des lediglich abgekühlten oder erwärmten Wassers in den genutzten Grundwasserleiter sichergestellt sein. Eine schädliche Verunreinigung oder sonstige nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit muss ausgeschlossen sein. Weitere Anforderungen sind der VDI-Richtlinie 4640 Blatt 1 zu entnehmen.
Gülle
Gülle wird auch als Flüssigmist bezeichnet. Es stellt ein Gemisch aus Kot, Harn, Wasser, Einstreuresten und Futterbestandteilen aus der Viehhaltung dar. Im Gegensatz dazu besteht Jauche zum einen Teil aus Harn, zum anderen aus Sickersaft des Festmiststapels, Wasser verschiedener Herkunft. Sie kann Kot- und Streubestandteile enthalten. Häufig wird Gülle als wirtschaftseigener Dünger verwandt. Einzelheiten regelt eine erst vor kurzem erlassene Düngeverordnung (DüV) der Bundesregierung. Danach darf ein Düngemittel zeitlich und mengenmäßig nur so eingesetzt werden, dass die darin enthaltenen Nährstoffe, insbesondere Nitrat, von den Pflanzen weitestgehend ausgenutzt werden und Einträge in Gewässer (Grundwasser, Oberflächengewässer) vermieden werden. Auch bei unsachgemäßer Handhabung und Lagerung der Gülle können Umweltschäden an Boden, Wasser und Luft auftreten. Das Bauordnungsrecht verlangt deshalb beim Bau von Güllegruben oder -behältern Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Einzelne Hersteller bieten auch Gülleverwertungsanlagen an, die das in der Gülle vorhandene Wasser einleitfähig machen, die Nährstoffbestandteile zu gezielt einsetzbaren Düngern aufbereiten und das anfallende Biogas zur Energieerzeugung nutzen.
Gülleaufbringung
Gülle und Jauche sind Wirtschaftsdünger aus der Viehhaltung, die in der Landwirtschaft im Rahmen einer unmittelbaren Kreislaufwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden können und dazu beitragen, die Zufuhr von Mineraldünger einzuschränken.Eine überhöhte Gülleaufbringung auf Felder und Wiesen erhöht jedoch die Nitratbelastung des Grund- und Trinkwassers.
Die Düngeverordnung (DüV) des Bundes untersagt grundsätzlich das Aufbringen von Gülle und Jauche auf Ackerland in der Zeit vom 1. November bis 31. Januar, auf Grünland in der Zeit vom 15. November bis 31. Januar, sowie auf tiefgefrorenen und schneebedeckten Böden. Die zulässigen Aufbringungsmengen sind ebenfalls in der Düngeverordnung festgelegt. Die Einhaltung der Düngeverordnung überwacht das Amt für Landwirtschaft.
Halbwertszeit
Halbwertszeit ist ein vor allem in der Atomphysik verwendeter Begriff. Er bezeichnet diejenige Zeitspanne, nach der die Hälfte einer bestimmten Zahl radioaktiver Atomkerne zerfallen ist und die Strahlung entsprechend abnimmt. Allgemeiner auch: Zeitspanne, innerhalb derer sich eine Stoffkonzentration um die Hälfte vermindert. Man unterscheidet drei Hauptkategorien: Die physikalische (Radioaktivität eines Stoffes geht zurück), die chemische (Konzentration eines Schadstoffes nimmt ab) und die biologische Halbwertzeit. Sie gibt an, in welchem Zeitraum nach Verabreichung eines Stoffes die Hälfte der ursprünglich vorhandenen Menge eliminiert, d.h. abgebaut oder ausgeschieden ist (wichtig für die Bestimmung der Verweildauer eines Stoffes im Organismus).
Hecken/Heckenschnitt
Wie Hecken- und Gehölzschnittgut am besten entsorgt bzw. verwertet wird, erfahren Sie unter dem Stichwort: "Gartenabfälle"
Heizen mit Holz
Grundsätzlich ist Holz ein umweltgerechter Brennstoff, da bei fachgerechter Verbrennung in Verbindung mit moderner Technik kaum Treibhausgase und wenige Schadstoffe entstehen.
In der Praxis sieht es leider oft anders aus: Zu Umweltbelastungen, Gesundheitsschädigungen und auch zu Ärger und Streit mit der Nachbarschaft kommt es vor allem bei der Benutzung von Kaminen und Kaminöfen. So ist es z.B. kaum bekannt, dass der Betrieb von Holzheizungen des Bauarttyps 1 (dazu zählen alle offenen Kamine und auch Kamine mit Türen, die sich nicht selbsttätig schließen) nicht dauerhaft erlaubt ist. Maximal an 8 Tagen im Monat und jeweils nicht länger als 5 Stunden darf ein solcher Kamin genutzt werden.
Richtig Heizen will gekonnt sein: Entscheidend für das, was aus dem Schornstein kommt, ist die Wahl des Brennstoffs und die richtige Bedienung des Holzofens. Dabei sollte auch bedacht werden, dass z.B. das Verbrennen von Abfällen und schadstoffbelasteten Hölzern im häuslichen Ofen strafbar ist.
Damit Heizen mit Holz auch künftig zur Behaglichkeit beiträgt und nicht zu Ärger und Problemen führt, hat das Umweltbundesamt alles Wissenswerte rund um die Holzheizung in einer Broschüre zusammengefasst, die Sie hier herunterladen können. Auch Ihr zuständiger Schornsteinfegermeister berät Sie gerne zu Fragen, die mit Ihrer Holzheizung zusammenhängen.
Materialien zum Download: Heizen mit Holz
Hochwasserlagebericht & Hochwasser
Unter folgendem Link können Sie sich über aktuelle Hochwasserereignisse infomieren:
Hochwassernachrichtendienst
Anbieter:
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Lazarettstraße 67
80636 München
Holzschutzmittel
Holzschutzmittel sollen das Holz vor Pilz- und Insektenbefall schützen. Sie müssen daher immer giftige Wirkstoffe gegen Pilzbefall (sog. Fungizide) und/oder Insektenbefall (sog. Insektizide) enthalten.
Holzschutzmittel lassen sich in drei Kategorien aufteilen:
- wasserlösliche Salzkonzentrate,
- lösemittelhaltige Präparate,
- Steinkohlenteeröle
Während die Wirkstoffe salzhaltiger Mittel in der Regel fest im Holz fixiert sind, verbleiben die Wirkstoffe lösemittelhaltiger Holzschutzmittel und Teeröle nicht vollständig im Holz, sondern gasen - unter Umständen über Jahrzehnte - aus.
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) rät generell von einer Holzschutzmittelanwendung im Innenbereich ab.
Die inzwischen geltende baurechtliche Vorschrift (DIN 68 800 Teil 2) trägt der Gefährlichkeit chemischer Mittel Rechnung und schreibt den vorbeugenden Einsatz von Holzschutzmitteln bei Neubauten nicht mehr zwingend vor. Statt dessen wird größerer Wert auf konstruktiven Holzschutz gelegt.
Seit 1991 ist der Verkauf und die Verwendung von Teerölpräparaten sowie teerölhaltiger Bahnschwellen und Telefonmasten im Innen- und Außenbereich, insbesondere aber die Verwendung zum Bau von Sandkästen, Spielgeräten usw. für Kinder untersagt (Chemikalien-Verbotsverordnung).
Reste von Holzschutzmitteln sind Schadstoffe und müssen über das Umweltmobil entsorgt werden. Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz aus Haushalten nehmen die Wertstoffhöfe an. Infomaterialien zum Download auf der Seite des Bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit "Publikationen"
Humus
Humus besteht aus allen organischen Stoffen in und auf dem Boden, die sich aus dem Zersetzungsprozess abgestorbener Pflanzen bilden. An der Humusbildung sind vor allem Regenwürmer, Milben und Bakterien beteiligt, die die Pflanzenreste mikroskopisch klein zersetzen. Der Humus enthält somit einen hohen Anteil von Stoffen, die von der Pflanzenwurzel aufgenommen werden können und wesentliche Voraussetzung für das Gedeihen der Pflanzen sind.
Hybridantrieb
Der Hybridantrieb kombiniert zwei verschiedene Typen von Motoren und Energiespeichern in einem Fahrzeug, nämlich einen Elektroantrieb und einen herkömmlichen Verbrennungsmotor (Diesel-, Benzin- oder auch Gasmotor). Man unterscheidet zwei Arten von Hybridantrieben: Den Serien-Hybridantrieb. und den Parallel-Hybridantrieb. (dualer Antrieb). Beim Serien-Hybridantrieb wird das Fahrzeug immer durch den Elektromotor angetrieben, während beim Parallel-Hybridantrieb. der Antrieb wechselweise durch Verbrennungs- oder Elektromotor erfolgen kann. Die Reichweite eines elektrobetriebenen Fahrzeugs wird damit ausgedehnt.
Immissionsschutz
Die gesetzliche Grundlage des Immissionsschutzes ist mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz gegeben. Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstiger Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Von „schädlichen Umwelteinwirkungen“ wird dann gesprochen, wenn Immissionen Schäden (z.B. für die Gesundheit), erhebliche Vermögensnachteile oder erhebliche Belästigungen hervorrufen können.
Als Immission wird die Einwirkung von Luftschadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht oder elektromagnetischen Strahlen (Elektrosmog) bezeichnet.
Die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beziehen sich hauptsächlich auf Anlagen. Es enthält jedoch auch Anforderungen an Verkehrswege und Fahrzeuge sowie an den gebietsbezogenen Immissionsschutz (planerischer Immissionsschutz). Hinzu zählen aber auch z.B. Qualitätsanforderungen an Kraftstoffe und Heizöl (produktbezogener Immissionsschutz).
Bei den Anlagen, von denen schädliche Immissionen ausgehen können wird zwischen den immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen und den nicht genehmigungspflichtigen Anlagen unterschieden. Im Anhang der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (4. BImSchV) sind abschließend alle Anlagen aufgeführt, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Aber auch immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen müssen gewisse Standards gewährleisten. Sie sind nach § 22 Bundesimmissionsschutzgesetz so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Nicht vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind nach dem Stand der Technik auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Aufgabe des Landratsamtes ist es, die Genehmigungsverfahren durchzuführen und die Einhaltung der Rechtsvorschriften in den Betrieben zu überwachen; hierzu gehört auch die Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden.
Innenraumbelastung
Der Mensch hält sich heutzutage mehr in Innenräumen auf als früher. Haushaltschemikalien, Baustoffe und Einrichtungsgegenstände, von denen Schadstoffbelastungen ausgehen können, sind daher besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Luftvereinigung in Innenräumen ergeben sich vor allem durch.
- Tabakrauch (Passivrauch-Belastung),
- chemische Stoffe in Bauprodukten und Ausstattungsgegenständen sowie den Einsatz be-stimmter Chemikalien in Produkten wie Bioziden, Farben, Lacken, Klebstoffen, Putz-, Reini-gungs- und Pflegemitteln,
- Verbrennungsvorgänge, insbesondere bei Feuerstellen mit offenen Flammen,
- Betrieb technisch oder hygienisch unzulänglicher raumlufttechnischer Anlagen,
- Kontamination des Innenraums mit biogenem Material (z.B. Pilze, Milben),
- Hausstaub und daran angelagerte Stoffe,
- Eintrag luftverunreinigender Stoffe von außen durch die Umgebungsluft bzw. Altlasten aus dem Baugrund,
- Radon aus Gebäudeuntergrund.
Wesentliches Ziel muss es deshalb sein, Luftverunreinigungen in Innenräumen gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu gehört beispielsweise die Vermeidung unnötiger Chemikalien im Haushalt. Durch verschiedene Vorschriften des Chemikalienrechts werden die Emissionen flüchtiger Stoffe aus Baumaterialien, Bauhilfsstoffen, Oberflächenbeschichtungen, Fertigerzeugnissen oder anderen Haushaltsprodukten begrenzt.
Kamine und Kaminöfen
Siehe Stichwort: Heizen mit Holz
Kaminkehrer
Siehe Stichwort: Schornsteinfeger
Kartonagen
Siehe Stichwörter: Altpapier, Grüne Tonne
Kinderlärm
Lärm von Kindergärten und Kinderspielplätzen in Wohngebieten werden in der Regel von der Rechtssprechung für die Anwohner als zumutbar angesehen. Ein Einschreiten der Behörde kommt nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht.
Lärm von Schulen und Schulsportanlagen werden nur in der Planungsphase beurteilt.
Kläranlagen
Eine Kläranlagen ist eine Anlage zur Reinigung von Abwasser, das insbesondere anorganische Salze, Waschmittelreste, Bakterien, Fett- und Ölreste, Farbstoffe, grobe Bestandteile, Säuren, Laugen und Chemikalien jeglicher Art enthalten kann. Moderne Kläranlagen verfügen meist über die drei Reinigungsstufen: mechanisch, biologisch und chemisch/weitergehend (Abwasserreinigung). Letzteres bezieht sich auf kommunale Kläranlagen, von denen Industriekläranlagen zu unterscheiden sind, da hier zusätzlich spezielle Verfahren wie Flotation, Ultrafiltration etc. zum Einsatz kommen. In Deutschland werden derzeit rund 10 000 Kläranlagen betrieben.
Klärschlamm
Klärschlamm ist der bei der Behandlung von Abwasser in Abwasserbehandlungsanlagen zur weitergehenden Abwasserreinigung anfallende Schlamm, auch entwässert oder getrocknet oder in sonstiger Form behandelt.
Klärschlammentsorgung
Nach gängiger Praxis werden hier im wesentlichen drei Wege beschritten: die landwirtschaftliche Verwertung als Dünger, die Deponierung sowie die Verbrennung von Klärschlamm.
Kleinkläranlagen
Kleinkläranlagen kommen dort zum Einsatz, wo noch keine öffentliche Kanalisation vorhanden ist. Sie sind sogenannte Hauskläranlagen, die der Behandlung von häuslichem Schmutzwasser dienen. Das Niederschlagswasser ist von diesem System ausgeschlossen.
Eine Kleinkläranlage gemäß DIN 4261 besteht aus einem mechanischen Teil (Vorklärung) und einem biologischen Teil (Nachklärung). Der in der Vorklärung abgesetzte Fäkalschlamm muss in der Regel einmal jährlich ausgefahren werden, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage sicherzustellen.
Koaleszensabscheider
Koaleszenzabscheider arbeiten nach dem Prinzip der Anlagerung von kleinen Tröpfchen an Tropfkörpern (z.B. Metallgitterstrukturen). Die kleinen Tröpfchen fügen sich zu größeren Tropfen zusammen, steigen auf und bilden einen Film, sie koaleszieren. Der Film lässt sich aus dem Flüssigkeitsgemisch entfernen (abziehen). Öl-Wassergemische lassen sich so trennen. Aber auch luftgetragene Verunreinigungen (Aerosole - vereinfacht gesagt: Staub-/Flüssigkeitsteilchen) können mit Hilfe eines Koaleszenzabscheiders beseitigt werden.
Kompost
Kompost ist ein wertvolles Bodenverbesserungsmittel, er entsteht bei der Verrottung organischer Abfälle. Kompost kann in geeigneten Mischungen Torf ersetzen. Damit wird der weitere Abbau von Mooren überflüssig. Kompost ist auch ein wertvolles Düngemittel. Nährstoffe und organische Substanzen, die durch Pflanzen dem Boden entzogen wurden, können in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden. Gärtner schätzen die Qualität von Kompost seit Generationen und stellen ihn im eigenen Garten her. Darüber hinaus sammeln viele Landkreise Bioabfälle aus Küche und Garten in der Biotonne und kompostieren sie in größeren Anlagen. Hauptabnehmer dieser Komposte sind Garten- und Landschaftsbau oder die Landwirtschaft.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist seit Oktober 1996 in Kraft und es strebte eine grundlegende Umgestaltung der gesamten Abfallwirtschaft an. Einbezogen wurde u.a. die Übernahme des EG-Abfallbegriffs.
So unterscheidet das neue KrW-/AbfG nach Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung (jene, die nicht verwertet werden). Nach der Gesetzesdefinition sind Abfälle „alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss“. Ein Gesetzesanhang erläutert, welche „beweglichen Sachen“ unter diese Definition fallen.
Zentral ist der Gedanke der sogenannten Produktverantwortung. Das bedeutet, dass Produkte soweit wie möglich so zu gestalten sind, dass sowohl bei ihrer Herstellung als auch bei ihrem Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und nach ihrem Gebrauch eine möglichst umweltverträgliche Entsorgung gewährleistet ist.
Entscheidend ist ferner die Zielhierarchie des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Abfälle sind danach vorrangig zu vermeiden, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit. Sie sind in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen. Erst wenn all diese Möglichkeiten ausscheiden, sind die Abfälle umweltverträglich zu beseitigen.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird außerdem von einem umfangreichen untergesetzlichen Regelwerk begleitet. Darin wird u.a. die Überwachung der Abfallentsorgung geregelt. Es enthält auch die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe. Zur Umsetzung der Produktverantwortung wurde die Verpflichtung der Wirtschaft zur Rücknahme und Verwertung von gebrauchten Verpackungen und Batterien festgelegt.
Lacke
Siehe Stichwörter: Lösemittel, Schadstoffe, Umweltmobil
Lärm
Lärm ist für die meisten Menschen die größte Umweltplage. Kopfschmerzen, Übelkeit, Muskelverspannung, Schlaflosigkeit, Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Nervosität sind die Folgen. Starker Dauerlärm erhöht zudem den Blutdruck und das Herzinfarktrisiko. Deshalb gibt es den gesetzlich geregelten Lärmschutz, der die Lärmbelastung durch Straßenverkehr, Flugverkehr, Industrie- und Gewerbebetriebe, Baustellen und den Lärm am Arbeitsplatz so gering wie möglich halten soll.
Infomaterialien zum Thema "Lärm" finden Sie als Download auf der Seite des Bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit "Publikationen"
Lärm an Sonn- und Feiertagen
Gewerbliche Arbeiten sind an Sonn – und Feiertagen unzulässig. Unter bestimmten Vorraussetzungen werden Sonn- und Feiertagsarbeiten auf Antrag vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt, wie z.B. in der Landwirtschaft, Lebensmittelbe- und verarbeitung oder Ähnliches. Die Immissionsrichtwerte für die genehmigte Sonn- und Feiertagsarbeiten sind in der TA Lärm geregelt.
Lärm durch Gartenarbeit
Seit dem Jahr 2002 existiert eine neue Bundesimmissionsschutzverordnung (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, 32. BImSchV), die unter anderem den zulässigen Einsatz von Motorrasenmähern im Garten regelt. Sie legt fest, welcher Lärm in welchen Arbeitszeiten noch zulässig ist und wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Neben allen motorbetriebenen Gartengeräten wie z. B. Rasenmäher, Rasentrimmer, Freischneider, Heckenschere, Kettensäge und Hochdruckreiniger gilt die Verordnung auch für Baumaschinen wie Betonmischer, Bohrmaschinen oder Kreissägen, die im Außenbereich gewerblich oder privat eingesetzt werden. Insgesamt sind 57 verschiedene Geräte und Maschinentypen erfasst.
In Wohngebieten dürfen z. B. Rasenmäher werktags (Montag – Samstag) nur noch zwischen 07:00 und 20:00 Uhr betrieben werden. Nicht erlaubt ist die Benutzung ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. Auch so genannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit Umweltzeichen dürfen nicht länger betrieben werden.
Für Geräte ohne Umweltzeichen wie für Grastrimmer mit Verbrennungsmotor, Freischneider, Laubbläser und Laubsammler gibt es außerdem zusätzliche Ausschlusszeiten. Sie dürfen nur werktags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr benutzt werden.
Für Handrasenmäher und alle anderen nicht motorbetriebenen Gartengeräte gilt diese Verordnung nicht. Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Verordnung nur auf ausgewiesene Wohngebiete bezieht. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollten die Betriebszeiten jedoch auch in Misch- und Dorfgebieten eingehalten werden.
Andere Gesetze und Verordnungen sowie kommunale Satzung können die Geräte- und MaschinenlärmVO ergänzen und überlagern. So können die genannten Betriebszeiten insbesondere ortsrechtlich weiter eingeschränkt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob eine kommunale Satzung hierfür besteht.
Merkblatt zum Download: "Lärmbelästigung durch Gartenarbeit"
Lärmminderungsplan
Schlussfolgernd aus Messung und Beurteilung der Lärm-Immissionssituation (Immission) lassen sich Lärmminderungspläne ableiten. Nach § 47a des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind sie in Wohngebieten und anderen schutzwürdigen Gebieten dann aufzustellen, wenn schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht nur vorübergehend auftreten oder zu erwarten sind und deshalb ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erforderlich ist.
Lärmschutz
Lärm ist jedes Geräusch, das Menschen stört, gesundheitlich beeinträchtigt, Sachen beschädigt oder sonstige Benachteiligungen verursacht. Lärm kann neben extremen Schäden wie Schwerhörigkeit (Lärmschwerhörigkeit) auch schon in geringeren Maßen gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z.B. Schlaflosigkeit oder Nervosität verursachen. Im sozialen Bereich wird er vor allem als Verminderung der Wohn- und Lebensqualität empfunden. Das gängige Maß für die Lärmstärke ist das Dezibel als dB(A), wobei aber eine objektive Bestimmung, ab wann Lärm als störend empfunden wird, nicht möglich ist.
Lärmschwerhörigkeit
Lärmschwerhörigkeit ist eine anerkannte Berufskrankheit. Akute Gehörschäden können bei hohen Schalldruckpegeln oberhalb von 85 dB(A) bei täglich achtstündiger Einwirkung, oberhalb von 120 dB(A) nach Geräuscheinwirkungen über nur wenige Minuten, bei Lärmstärken mit mehr als 140 dB(A) durch einen einzigen Knall auftreten. Chronische Gehörschäden entstehen durch langzeitige Lärmeinwirkung.
Infomaterialien zum Download auf der Seite des Bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit "Publikationen"
Lageranlage für Heizöl (Heizöllagerung)
Lagerbehälter und Rohrleitungen für Heizöl werden nach technischen Regeln (z. B. DIN) oder nach bauaufsichtlichen Zulassungen gefertigt. Durch die Einhaltung der Normen oder Zulassungsbestimmungen wird die Dichtheit, Standsicherheit und Werkstoffbeständigkeit sichergestellt.
Als eine bauliche technische Maßnahme zum Grundwasserschutz bietet sich an, die Behälter in Auffangräumen aufzustellen, deren Wände und Böden mit einem heizölbeständigen Anstrich versehen sind. Alternativ kommen Stahlauffangwannen in Betracht.
Als technische Maßnahme müssen die Behälter mit einer Überfüllsicherung ausgerüstet sein, die den Befüllvorgang rechtzeitig vor einer Überfüllung unterbricht.
Dies wird bei Heizöllageranlagen meist durch die Kombination eines preiswerten Grenzwertgebers im Behälter mit einer Messelektronik im Fahrzeug realisiert: Kurz vor Erreichen des zulässigen Füllstands spricht der Grenzwertgeber an und signalisiert den Zustand der Messelektronik. Diese schaltet die Befüllpumpe des Fahrzeugs ab.
Als organisatorische Maßnahmen sind zu nennen:
Kontrollen des Anlagenbetreibers:
- auf Schäden an Behältern und Rohrleitungen
- auf Schäden an der Beschichtung
- auf ausgelaufene Stoffe im Auffangraum
- und des Tankwagenfahrers bei der Befüllung des Behälters
- auf Funktionsfähigkeit der Überfüllsicherung (des Grenzwertgebers)
- auf undichte Schlauchanschlüsse
- auf Schäden am Befüllschlauch
- auf während des Befüllens ausgetretene Stoffe.
Neben diesen Eigenüberwachungsmaßnahmen können auch regelmäßige Kontrollen des ordnungsgemäßen Zustands der Anlage durch Dritte (z. B. Sachverständige) notwendig sein.
Weitere Informationen finden Sie unter folgedem Link: www.lfu.bayern.de/wasser
Lageranlage für Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen)
JGS ist die Abkürzung für folgende wassergefährdende Stoffe:
- Jauche
- Gülle (Flüssigmist)
- Silagesickersäfte (Gärsaft und belastete Sickerwässer)
- Festmist (auf Dungstätten)
Es handelt sich um wassergefährdende Stoffe. Die Stoffe sind geeignet, nachhaltig die physikalische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.
Rechtliche Grundlagen:
JGS-Anlagen müssen nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 19g WHG) so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass der bestmögliche Schutz der Gewässer vor Verunreinigung oder sonstiger nachteiliger Veränderung ihrer Eigenschaften erreicht wird. Näheres wird in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) geregelt. Auf JGS-Anlagen ist insbesondere der Anhang 5 der VAwS "Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silagesickersäften (JGS-Anlagen)" anzuwenden.
JGS-Anlagen sind unzulässig:
- im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone von Wasserschutzgebieten,
- bei einem Abstand zu oberirdischen Gewässern unter 20 m (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich) und
- bei einem Abstand von Hausbrunnen unter 50 m.
- Dungstätten sind in Überschwemmungsgebieten unzulässig.
Weitere Informationen finden Sie unter folgedem Link: www.lfu.bayern.de/wasser
Leuchtstofflampen/-röhren
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten auf der Innenseite eine Schicht des Stoffes, der durch elektrisch angeregten Quecksilberdampf zum Leuchten gebracht wird. Auf diese Weise können ca. 40 Prozent der elektrischen Energie in Licht umgewandelt werden, eine Glühbirne verwandelt weniger als 10 Prozent.
Leuchtstofflampen sind deshalb wesentlich sparsamer im Energieverbrauch als
Glühbirnen.
Da sie jedoch problematische Stoffe beinhalten, dürfen sie nicht zerschlagen werden und nicht in die Restmülltonne. Im Rahmen des Elektrogesetzes werden sie an den Wertstoffhöfen gesammelt und zur Aufbereitung von speziellen Entsorgungsfirmen abgeholt.
LHKW
Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe sind niedrigsiedende organische Verbindungen, die außer Kohlenstoff und Wasserstoff auch Halogenatome (Fluor, Chlor, Brom, Jod) enthalten. LHKW finden bzw. fanden u.a. Verwendung als Reinigungs-, Extraktions- und Lösungsmittel (z.B. Per und Tri aus der Untergruppe der LCKW), als Kältemittel und Treibgase (FCKW, Ferone) oder als Feuerlöschmittel (Halone). Ähnlich den BTEX-Aromaten reichern sie sich in der Bodenluft an, können aber im Gegensatz zu diesen bis auf die Grundwassersohle vordringen. Im Grundwasser werden sie nicht oder nur im geringen Umfang abgebaut. Neben ihrer Toxizität wirken einige LHKW ozonschädigend (FCKW, Halone) oder krebsfördernd.
Lösemittel
Lösemittel sind alle Flüssigkeiten, die andere Stoffe lösen, ohne sich dabei chemisch zu verändern. Das bekannteste und am häufigsten verwendete Lösungsmittel ist Wasser. Daneben finden vor allem organische Verbindungen wie Alkohole, Benzin, Kohlenwasserstoffe oder Benzol Anwendung. Lösemittel finden sich u. a. in Lacken, Druckfarben oder Klebstoffen. Bei der Metallentfettung, der chemischen Reinigung oder der Naturstoffextraktion werden größere Mengen eingesetzt. Sie sind mehr oder weniger umweltbelastend und gesundheitsschädigend. Dieses gilt besonders für halogenierte Lösemittel (z.B. CKW, Kohlenwasserstoffe). Lösemittel stellen vor allem für Grundwasser und Luft eine beträchtliche Verschmutzungsursache dar.
Luftreinhaltung
Luftreinhaltung ist das Ziel aller Maßnahmen zur Erhaltung der natürlichen Zusammensetzung der Luft. Die Maßnahmen müssen bereits an der Quelle (z.B. Maschine) ansetzen; hier sind Schadstofffreisetzungen zu vermeiden oder erheblich zu verringern. Darüber hinaus sind, soweit notwendig, nachgeschaltete Techniken einzusetzen. Dazu werden in die Schornsteine der Fabriken und der Wärmekraftwerke Filter eingebaut, mit denen die luftverunreinigenden Stoffe (Rauch, Staub, Gas, Dämpfe, Geruchsstoffe) in unterschiedlichem Ausmaß zurückgehalten werden. Beim Auto ist die wirksamste Maßnahme der geregelte Drei-Wege-Katalysator.
Medikamente
In der Bundesrepublik fallen jährlich rund 11 000 t Altarzneimittel an. In Privathaushalten landen sie in der Regel in der Mülltonne. Um die Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte und/oder Kinder zu unterbinden, können sie jedoch auch bei der Problemmüllsammlung oder beim Apotheker abgegeben und auf diesem Wege sachgerecht entsorgt werden.
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Mehrwegverpackungen/-systeme
Eine Mehrwegverpackung wird im Laden zurückgegeben, von dort zum Abfüller transportiert und von diesem gereinigt und wiederbefüllt. Um diesen Kreislauf aufrechtzuerhalten, sind die Verpackungen zumeist mit einem Pfand belegt. Das bekannteste Beispiel für ein Pfandsystem sind die Pfandflaschen für Getränke.
Durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen wird die Umwelt geschont, da die Herstellung von Verpackungen die Umwelt belastet. Wird eine Verpackung wiederbefüllt, können diese Belastungen reduziert werden.
Ökobilanzen des Umweltbundesamtes haben ergeben, das eine Biermehrwegflasche selbst bei einem Transport von bis zu 600 Kilometern jeder anderen Einwegverpackung (zum Beispiel Einwegflasche oder -dose) überlegen ist. Klar ist jedoch, je kürzer die Transportwege, desto besser die Ökobilanz.
Mobilfunkanlagen
Mit Mobilfunk kann Information drahtlos mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Felder übertagen werden. Die Nutzung von C-, D- und E-Netz aber auch verschiedener Funkrufdienste oder von mobilen Satellitenfunk ist für jedermann möglich.
Hochfrequente Felder können, abhängig von ihrer Frequenz, in den Körper eindringen. Die Grenzwertempfehlungen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP schützen vor der dabei möglichen Wärmewirkung. Diese Empfehlungen sind Grundlage der Hochfrequenz-Grenzwerte der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV).
Die sogenannten athermischen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder sind Gegenstand der aktuellen Forschung. Die Bewertung der bisher dazu vorliegenden Ergebnisse durch die ICNIRP hat ergeben, dass zur Zeit kein Grund für eine Änderung der bestehenden Grenzwerte vorliegt.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat eine Datenbank über alle Standorte von Mobilfunkanlagen in Deutschland eingerichtet. Unter www.bundesnetzagentur.de (EMF-Datenbank) können Sie sich über die Standorte von Mobilfunkanlagen in Ihrer Nähe informieren.
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Motorenlärm
Nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz und der Straßenverkehrsverordnung ist es verboten, lärmerzeugende Motoren einschließlich Motoren von Kraftfahrzeugen oder Krafträdern unnötig laufen zu lassen. Dies sollte schon alleine unter dem Aspekt der Ressourcenschonung (Spritverbrauch!) unterbleiben.
Nachwachsende Rohstoffe (Nawaros)
"Nawaros" ist der Sammelbegriff für stofflich und energetisch genutzte Biomasse (keine Futter- und Lebensmittel). Es handelt sich hierbei i.d.R. um land- und forstwirtschaftlich erzeugte Rohstoffe wie Holz, Flachs, Raps, Zuckerstoffe und Stärke aus Rüben, Kartoffeln oder Mais, die nach der Aufbereitung einer weiteren stofflichen oder energetischen Anwendung zugeführt werden können. Auch tierische Rohstoffe wie Wolle und Leder lassen sich im weitesten Sinne zu dieser Kategorie zählen.
Entscheidender Vorteil der Nachwachsenden Rohstoffe im Vergleich beispielsweise zu fossilen Rohstoffen ist, dass sie nachhaltig gewonnen werden können. Ein anderer Pluspunkt ist ihre CO2-Neutralität bei der Verbrennung. Dies erklärt sich dadurch, dass das bei der Verbrennung von pflanzlichen Rohstoffen freiwerdende Kohlendioxid vorher von der Pflanze durch die Photosynthese zunächst einmal gebunden wurde.
Die heute populärste Anwendung von nachwachsenden Rohstoffen ist der Einsatz von Holz in Feuerungen sowie auch neuerdings von Biodiesel in Dieselfahrzeugen. Aber auch die chemische Industrie zeigt sich mehr und mehr interessiert, für die Bereitstellung ihrer Grundstoffe auf Nawaros zurückzugreifen und tut dies bereits heute in ganz beachtlichem Umfang. Auch wenn gerade in den letzten Jahren neue Produkte aus Nawaros auf den Markt gekommen sind - man denke nur an biologisch-abbaubare Folien und Verpackungen - steht diese Branche erst am Anfang ihrer Entwicklung.
Sicher ist es notwendig, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der Einsatz von Nawaros ökologisch wie ökonomisch wirklich sinnvoll ist; nicht in jedem Fall stellt ihr Einsatz nämlich die bessere Variante dar.
Nachweisverfahren
Formales Verfahren zur Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfälle), in der Regel bestehend aus einem Entsorgungsnachweis, der eine Vorabkontrolle über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung darstellt, und dem Begleitscheinverfahren, das den Nachweis über die durchgeführte Entsorgung sicherstellt. Sofern die Entsorgung durch einen besonders zuverlässigen oder qualifizierten Betrieb (z.B. Entsorgungsfachbetrieb) erfolgt, kann die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung statt durch einen Entsorgungsnachweis auch durch ein Anzeigeverfahren erfolgen.
Ökologischer Landbau
Die Bezeichnung "aus kontrolliert ökologischem Anbau" wird für Produkte verwendet, die nach den anerkannten Richtlinien der ehemals in der "Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau" (AGÖL) zusammengeschlossenen Verbände produziert werden. Die einzelnen Verbände sind: Demeter, Bioland, Biokreis Ostbayern, Naturland, Anog, eco vin, Gäa, Ökosiegel, Biopark. Ihre Produkte erkennt man an den Kennzeichen der Mitgliedsverbände. Ihre gemeinsamen Prinzipien sind z.B. keine Verwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln und Kunstdünger, artgerechte Tierhaltung und überwiegend Einsatz hofeigener Futtermittel. So werden die landwirtschaftlich bedingten Umweltbelastungen verringert.
Seit Juli 2002 arbeiten die Anbauverbände mit den Herstellern und dem Naturkosthandel unter dem Dachverband "Bund für ökologische Lebensmittelwirtschaft" (BÖLW) zusammen.
Produkte aus kontrolliert ökologischem Anbau erhalten Sie u. a. in allen Naturkostläden, auf einigen Wochenmärkten und in einigen "Bauernläden" im Landkreis Fürth.
Öl
Öl ist ein in der Technik und der chemischen Industrie vielfach verwendeter Stoff, der mineralischen, pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sein kann. Umweltprobleme entstehen besonders bei der Gewinnung, dem Transport, der Lagerung, der Verarbeitung und der Verbrennung von Öl (Heizöl, Dieselkraftstoffe, Motorenöl u.a.), aber auch bei der Beseitigung (Ölwechsel beim Auto). Schon 1 l Öl kann 1 Mio l Wasser für den menschlichen Gebrauch ungenießbar machen.
Oxidation
ist ein chemischer Vorgang der Verbindung von Elementen mit Sauerstoff, wobei Energie freigesetzt wird und sogenannte Oxide entstehen. Alle Verbrennungen sind Oxidationsvorgänge. Weniger heftig ablaufende Prozesse wie Verbrennungen oder Explosionen sind z.B. Korrosionen (Rostbildung) an Metallen. Genaugenommen versteht man unter Oxidation die Abgabe von Elektronen (von einem Reaktionspartner zum anderen). Der gegenteilige Vorgang (Elektronenaufnahme) wird als Reduktion bezeichnet.
Ozon
Die Ozonschicht in der Stratosphäre schützt den Menschen vor der ultravioletten Sonneneinstrahlung, die Hautkrebs erzeugt. Sie wirkt wie ein Filter. Dieser für uns lebenswichtige Filter ist in seinem Bestand bedroht und unterliegt einem stetigen Abbau. Dafür sind verschiedene, vom Menschen erzeugte chlorhaltige Substanzen verantwortlich, z.B. FCKW.
In den unteren Luftschichten, der Troposphäre (bis zehn Kilometer Höhe), ist Ozon in höheren Konzentrationen nicht erwünscht, weil es schädliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Besonders durch den Kraftfahrzeugverkehr, das Verbrennen fossiler Brennstoffe wie Kohle und Öl in gewerblichen und privaten Feuerungsanlagen und durch den Einsatz von Lösemitteln kommt es im Sommer bei starker Sonneneinstrahlung immer wieder zu einem deutlichen Anstieg des Ozongehaltes in den unteren Luftschichten.
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit soll die Ozonbelastung 110 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (als 8-Stunden-Mittelwert) nicht auf Dauer überschreiten. Bei Werten ab 180 Mikrogramm pro Kubikmeter (bundesweit einheitlicher Orientierungswert) sollten gesundheitlich empfindliche Personen vorsorglich ungewohnte und anstrengende körperliche Tätigkeiten im Freien vermeiden. Sporttreibenden wird empfohlen, Ausdauerleistungen zu meiden. Ab 360 Mikrogramm pro Kubikmeter wird generell empfohlen, auf langandauernde körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien zu verzichten. Es empfiehlt sich, an diesen Tagen in Innenräumen zu bleiben, sofern Beschwerden verspürt werden.
Infomaterialien finden Sie als Download auf der Seite des Bayerischen Ministerium für Umwelt und Gesundheit "Publikationen"
Ozonloch
Während das Ozon im unteren atmosphärischen Bereich häufig belastend wirkt (Ozon), übernimmt es als Filter in der Stratosphäre (Atmosphäre), in einer Höhe zwischen 10 und 50 km über dem Erdboden, eine elementare Schutzfunktion. Die Ozonschicht mindert das Durchdringen der im Sonnenlicht enthaltenen UV-Strahlung, die für Pflanzen, Tiere und Menschen schädlich wirkt (Hautkrebs). Das Ozonloch ist eine Folge des Ozonabbaus in der Stratosphäre, ausgelöst durch FCKW bzw. seine Spaltprodukte (speziell Chlor). Zunächst wurde das Ozonloch nur über dem Südpol festgestellt und in seinem Größenwachstum verfolgt. Inzwischen hat aber auch die Ausdünnung der Ozonschicht über dem Nordpol bedenkliche Ausmaße angenommen. Fördernden Einfluss auf die Ozonbildung in der Stratosphäre kann man gegenwärtig ebenso wenig ausüben wie die weitere Wanderung der bereits emittierten FCKW, die zum Teil erst nach Jahren in der Stratosphäre ankommen, unterbinden. Deshalb bleibt nur die Möglichkeit, sich vor zu starker Sonneneinstrahlung zu schützen.
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PAK
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe sind Verbindungen, deren Molekülgerüst aus mehreren Benzolringen besteht. Die Stoffklasse umfasst eine Vielzahl von Einzelverbindungen, von denen ca. 40 öko- und humantoxikologisch relevant sind. PAKs sind vor allem in Erdöl und Kohle enthalten. Sie entstehen bei der Pyrolyse (Verschwelung) bzw. der unvollständigen Verbrennung von organischem Material. Aufgrund ihrer meist relativ geringen Wasserlöslichkeit und Flüchtigkeit sind sie im Boden und Grundwasser nur gering mobil (Ausnahme: niedermolekulare PAK wie Naphthalin).
Papier
Der Rohstoff für neues Papier und Karton ist Holz. Aus Weich- und Harthölzern werden Zellstoff und Holzschnitt hergestellt, die weiter chemisch aufgeschlossen werden. Der Einsatz von Altpapier in der Papier- und Kartonherstellung verringert den Frischwasserverbrauch um ca. 90 Prozent, ebenso die Abwasserbelastung. Außerdem werden Energie und der Rohstoff Holz eingespart. Wussten Sie schon, dass die Verwertung nur einer Tonne Altpapier 13 normal große Bäume weiter grünen lässt?
Gesammelt wird das Altpapier im Landkreis Fürth über die Grüne Tonne. Größere Mengen oder sperrige Kartons können auch an den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Das gesammelte Papier wird nach Qualität sortiert und an Papierverwerter gegeben. Damit sich der Kreislauf schließt, ist nicht nur das getrennte Sammeln, sondern auch der Einkauf von Produkten aus Recyclingpapier wichtig.
Papiertonne
Siehe Stichwort: Grüne Tonne
Partikelemmission
Allgemein versteht man darunter die Freisetzung von festen oder flüssigen Stoffen über Abgase in die Luft, wie z.B. Staub, Rauch, Nebel, Dunst und Aerosol. Häufig meint Partikelemmission aber speziell Dieselpartikelemissionen (Diesel).
Dieselpartikel gelten als krebserregend. Sie bestehen aus Kohlenstoffzusammenballungen, dem eigentlichen Ruß, auf denen unverbrannte Kohlenwasserstoffe (meist polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK) und Schwefelverbindungen angelagert sein können. Als Partikelemission gelten definitionsgemäß alle Substanzen, die auf einem speziellen, teflonbeschichteten Glasfaserfilter bei Temperaturen unterhalb von 52 °C aufgefangen werden können. Damit umfasst der Partikelbegriff (Dieselpartikelfilter) auch Flüssigkeiten, metallischen Abrieb etc.
PCB
Polychlorierte Biphenyle zählen zur Gruppe der Chlorierten Kohlenwasserstoffe (CKW). Die ca. 200 Einzelkomponenten wurden stets als komplexes Gemisch genutzt und seit Ende der 20er Jahre hauptsächlich in Transformatoren, Kondensatoren und als Hydraulikflüssigkeit eingesetzt.
Bei PCBs besteht der begründete Verdacht auf ein krebserzeugendes Potenzial. Seit 1983 werden PCBs in Deutschland nicht mehr hergestellt, seit 1989 ist die Verwendung PCB-haltiger Stoffe verboten. Aufgrund ihrer guten Löslichkeit in Fetten und der damit zusammenhängenden akkumulierenden Anreicherung in fetthaltigen Lebensmitteln sowie ihrer schweren Abbaubarkeit sind PCBs in der Umwelt heute noch relativ weit verbreitet.
PCB-Kondensatoren
Kleinkondensatoren, die vor 1982 produziert wurden, können PCB (polychlorierte Biphenyle) enthalten. Auch in Leuchtstofflampen, Waschmaschinen, Wäscheschleudern und anderen elektrischen Geräten kann PCB vorkommen. Elektrische Geräte mit PCB-haltigen Kondensatoren müssen schadstoffentfrachtet werden.
PCB sind extrem gesundheitsschädlich, reichern sich im Fettgewebe an und schädigen Leber, Milz und Nieren. Nicht identifizierbare Kondensatoren sollten wie PCB-haltige behandelt werden, d. h., sie sind Schadstoffe mit äußerst hohem Schadstoffpotential. Beim Ausbau ist dies zu beachten!
Pestizide
Pestizide sind der Sammelbegriff für alle chemischen Schädlingsbekämpfungsmittel. Am häufigsten verwendet werden Insektizide, Herbizide und Fungizide. Viele Pestizide haben unerwünschte Nebenwirkungen. Sie konnten sich in der Vergangenheit in den Nahrungsketten anreichern und Menschen und Tiere beeinträchtigen. Durch gesetzliche Maßnahmen ist inzwischen erreicht worden, dass die Pestizidrückstände in den Nahrungsketten deutlich zurückgegangen sind.
Pflanzenbehandlungsmittel
Pflanzenbehandlungsmittel sind zwar frei im Handel erhältlich, sie dürfen aber nicht überall angewendet werden. Jedes Präparat kann eine Gefahr für Pflanzen oder Tiere darstellen. Bienengefährdende Stoffe dürfen z.B. nicht an nektarreichen Stellen verwendet werden. Ferner ist darauf zu achten, ob das Behandlungsmittel einer Wasserschutzgebietsauflage unterworfen ist. In jedem Fall sind vor dem Gebrauch die jeweils individuellen Bestimmungen und Auflagen der Präparate auf den Beipackzetteln zu beachten.
Pflanzenbehandlungsmittel teilt man nach Einsatzbereichen ein in Insektizide (gegen Insekten), Fungizide (gegen Pilze), Herbizide (gegen Unkraut), Bakterizide (gegen Bakterien), Akarizide (gegen Milben) und Rodentizide (gegen Nagetiere). Den rund 2000 zugelassenen Pflanzenbehandlungsmitteln liegen ca. 300 Wirkstoffe zugrunde.
Insektizide bestehen hauptsächlich aus chlorierten Kohenwasserstoffen und organischen Phosphorverbindungen. Nicht alle sind akut gefährlich, sie bilden aber eine andauernde Bedrohung und Belastung, da sie sich nur sehr langsam in der Natur abbauen, sich in der Nahrungskette anreichern und so zu Langzeitschäden führen. Diese Erkenntnis führte zum Anwendungsverbot einiger Insektizide (z.B. DDT) und zur Nutzung von Naturstoffen mit insektizider Wirkung sowie der biologischen Schädlingsbekämpfung.
Fungizide sind Bekämpfungsmittel gegen Pilzkrankheiten und Mikroorganismen in der Landwirtschaft. Wurden früher in der Regel Schwermetallsalze verwendet, nimmt man heute hauptsächlich chlorierte Kohlenwasserstoffe und organische Phosphorsäureester. Ein vergleichsweise harmloses Fungizid ist der Netzschwefel.
Herbizide haben u. a. Chlorate, Kupfersulfat, Calciumcyanamid, Harnstoffderivate und chlorierte Fettsäuren zur Grundlage. Ihre toxische Wirkung wurde lange unterschätzt, obschon einige von ihnen als Verunreinigung Dioxine enthalten. Sie wirken sich wie fast alle Pflanzenbehandlungsmittel negativ auf das Ökosystem aus, da Tier- und Pflanzenarten ausgerottet werden können.
Ein großes Problem entsteht durch die zunehmende Resistenz bekämpfter "Schädlinge" gegen die eingesetzten Mittel. Nur durch neue Wirkstoffe oder durch eine höhere Dosis kann man die resistenten "Schädlinge" weiter bekämpfen. Dadurch gelangen noch mehr Schadstoffe in die Umwelt und letztlich in unseren Körper.
Vermeiden Sie möglichst Mittel, die Umwelt und Gesundheit schädigen können, und informieren Sie sich über umwelt- und gesundheitsschonende Möglichkeiten der Schädlingsbekämpfung.
Pflanzenkläranlagen
Hierbei werden Abwässer ausgewählten Sumpfpflanzen zum Zwecke der biologischen Reinigung zugeführt. Der mit den Pflanzen besetzte Boden- oder Wasserkörper wird vertikal oder horizontal durchströmt. Die Pflanzenkläranlagen eignen sich aufgrund ihrer Abbauleistungen vorzugsweise für die Reinigung wenig belasteter häuslicher Abwässer. Die Pflanzenkläranlage ist ein naturnahes Verfahren zur Awasserreinigung.
Phosphate
Phosphate (Salze der Phosphorsäure) sind als Naturprodukte weit verbreitet. Sie werden in der Hauptsache als Düngemittel und in Wasch- und Reinigungsmitteln verwendet. Gelangen Phosphate in größeren Mengen auf dem Umweg über das Abwasser oder durch Regenauswaschungen der Düngemittel in Gewässer, führen sie zur Eutrophierung.
Photooxidantien
Luftschadstoffe werden durch Sonnenlicht oxidiert, wodurch in der Atmosphäre neue Schadstoffe wie Ozon, Peroxyacetylnitrat (Leitsubstanzen) und Wasserstoffperoxid entstehen. Vorläufersubstanzen sind Stickoxide und Kohlenwasserstoffe.
Gemeinsam sind alle Stoffe für die heute meist allein dem Ozon zugeschriebenen Reizungen von Augen und Atemwegen verantwortlich. Bei Inversionswetterlagen kommt es zur Bildung von photochemischen Smog. Der Begriff Smog ist ein Kunstwort, gebildet aus den englischen Begriffen Smoke (Rauch) und Fog (Nebel).
Im allgemeinen Sprachgebrauch beschreibt es die Anwesenheit von Luftschadstoffen in gesundheitsschädlichen und sichtbeeinträchtigenden Konzentrationen. Smog, der durch verstärktes Auftreten der o.g. Substanzen geprägt ist. Vor allem das ständig steigende Verkehrsaufkommen und der daraus resultierenden Zunahme der Vorläuferemissionen und als Folge häufig Auftreten kritischer Ozonkonzentrationen von mehr als 100 ppbv (200 µg O3/m3).
Paradoxerweise findet man die höchsten Konzentrationen nicht in den Ballungsgebieten, sondern in den Rand- und Reinluftgebieten, die im Abwind der Emissionsquellen liegen, da es erst beim Luftmassentransport zur Bildung von Photooxidatien kommt.
In Deutschland gibt es inzwischen ein bundesweites, engmaschiges Ozon-Messnetz. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz soll die Bevölkerung bei Konzentrationen >180 µg/m3 Ozon informiert und ab 360 µg/m3 Ozon gewarnt werden. Ab 240 µg/m3 Ozon können Verkehrsbeschränkungen eingeleitet werden.
Photovoltaik
Die PV ist eine Technik, die Lichtenergie mit Hilfe von Solarzellen direkt in elektrische Energie (Gleichstrom) umwandelt. Ein PV-Projekt besonderer Art wurde 1992 im bayerischen Flanitzhütte verwirklicht. Dort wurden ein Gasthof, eine Ferienpension sowie drei Wohnhäuser vom öffentlichen Stromnetz abgekoppelt. Die Stromversorgung erfolgt über mehr als 30 000 monokristalline Solarzellen. Das Inselsystem ist mit Batterien von 18 t Masse und einer Speicherkapazität für drei Schlechtwettertage ausgerüstet.
Problemabfall
Problemabfall sind Abfälle aus privaten Haushalten und Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus Einrichtungen anderer Herkunftsbereiche, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend sind und nicht mit den anfallenden Abfällen entsorgt werden können.
Dies sind insbesondere Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, öl- oder lösemittelhaltige Stoffe, Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel, Säuren, Laugen, Salze und sonstige Chemikalienreste und Batterien.
Für Problemabfall aus Haushalten und Einrichtungen aus anderen Herkunftsbereichen bietet der Landkreis ein mobiles Sammelsystem ("Umweltmobil") an. Der Problemabfall ist von den Abfallbesitzern getrennt zu erfassen und dem Landkreis bei der Problemabfallsammlung zu überlassen, soweit sie nicht auf andere Weise zulässig entsorgt werden können.
Die Abholung des Problemabfalls erfolgt jeweils im Frühjahr und im Herbst an Sammelplätzen. Diese werden vom Landkreis rechtzeitig, mindestens aber 2 Wochen vor der Sammlung, bekannt gegeben.
Quecksilber
Quecksilber (Hg) ist das einzige bei Zimmertemperatur flüssige Metall. Seine Dämpfe, die insbesondere das zentrale Nervensystem schädigen können, sind hoch giftig.
Siehe auch Stichwörter: Batterien, Schadstoffe, Umweltmobil
Radioaktiver Abfälle
Radioaktive Abfälle, umgangssprachlich Atommüll, Rückstände, die bei der Verarbeitung und Anwendung radioaktiven Materials (z. B. in der Kerntechnik, Nuklearmedizin), besonders beim Betrieb von Kernreaktoren und bei der Verarbeitung und Wiederaufarbeitung ausgedienter Kernbrennelemente, entstehen und aufgrund ihrer Radioaktivität besondere Probleme bei ihrer Beseitigung und Lagerung aufwerfen.
Radioaktive Abfälle werden nach ihrer Wärmeentwicklung unterschieden, je nachdem, ob diese vernachlässigbar, gering oder stark ist. Abhängig vom Aggregatzustand, von der Wärmeentwicklung, der spezifischen Aktivität und der Radiotoxizität werden verschiedene Verfahren zur Konditionierung radioaktiver Abfälle angewandt. Gasförmige und flüssige radioaktive Abfälle werden in der Regel in eine feste Form überführt. Sie müssen zunächst in ihrer Aktivität abklingen, ehe sie der eigentlichen Entsorgung und Endlagerung zugeführt werden.
Die rechtlichen Grundlagen zu ihrer Behandlung finden sich v. a. im Atomgesetz (Kernenergierecht) und in der Strahlenschutzverordnung (Strahlenschutz).
Radioaktivität
Radioaktivität ist die Eigenschaft bestimmter Atomkerne, sich ohne äußere Einwirkung in andere Atomkerne umzuwandeln und dabei eine charakteristische Strahlung (Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen) auszusenden.
Alpha-Strahlung besteht aus den bei der Spaltung entstehenden Atomkernen des Elementes Helium. Sie wird bereits durch ein Blatt Papier absorbiert. Für den Menschen ist Alpha-Strahlung schädlich, wenn sie auf die Haut trifft oder in den Körper aufgenommen wird.
Beta-Strahlung besteht aus Elektronen, die aus dem Atomkern stammen. Die biologische Wirkung im Gewebe ist geringer als die von Alpha-Strahlung.
Eine kurzwellige und daher hochenergetische radioaktive Strahlung in Form von elektromagnetischen Wellen stellt die Gamma-Strahlung dar. Als Abschirmung eignet sich vor allem Blei. Vom Energiegehalt sind Gammastrahlen am ehesten mit Röntgenstrahlen zu vergleichen.
Rauchgasreinigung
Rauchgasreinigung wird auch als Abgas- oder Abluftreinigung bezeichnet. Sammelbegriff für (meist) nachgeschaltete Maßnahmen zur Luftreinhaltung an Verbrennungs- (Kraftwerke, Öfen) oder Produktionsanlagen (z.B. Lackiererei).
Recycling
Recycling ist die Rückführung von Abfallstoffen in Produktionsprozesse. Dadurch soll der stoffliche oder energetische Wert von Abfällen gezielt genutzt werden. Ideale Recyclingstoffe sind Glas, das ohne Qualitätsverlust beliebig oft wieder gebrochen, geschmolzen und wieder zum Behälter geformt werden kann oder Metall bei Vermeidung unerwünschter Legierungen.
"Downcycling" bezeichnet den stufenförmigen Wertabstieg in jedem Recycling-Zyklus durch Vermischungen, Schädigungen (wie z.B. Verkürzungen der Faserlängen beim Altpapier) oder der Zeitstandsfestigkeit von Kunststoffen.
Die getrennte Sammlung von Abfallstoffen, bei der eine manuelle Trennung an der Abfall-"Quelle" als erste Stufe vor einer zentralen Aufbereitung geschaltet ist, ergibt immer qualitativ bessere Altstoffe als aus einer gemischten Sammlung mit (nur) einer Nachsortierung.
Deshalb gibt es im Landkreis Fürth Getrenntsammelsysteme zur Erfassung verwertbarer Abfälle (z.B. grüne Papiertonne, braune Biotonne, Glascontainer, Grünabfallsammlung und als Mehrkomponentensammlung den "gelben Sack" für Verpackungen aus Kunststoff und Verbundstoffen).
Alle Stoffe, für die eine Verwertungsmöglichkeit besteht, gehören nicht in die graue Restmülltonne. Achtung: Müllvermeidung steht an erster Stelle! Recycling ist nur dort sinnvoll, wo Abfall nicht vermieden werden kann. Die Glasflasche im Altglascontainer ist gut - noch besser ist die Pfandflasche.
Siehe auch folgende Stichwörter: Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Verpackungsverordnung
Schädliche Umwelteinwirkungen
Immissionen sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1).
Eine schädliche Umwelteinwirkung liegt hiernach nicht erst dann vor, wenn ein Schaden eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, sondern wenn bei objektiver Betrachtung Störungen ernsthaft in Betracht kommen. Da es in einem Gemeinwesen nicht möglich ist, jede Beeinträchtigung des Wohlbefindens im Zusammenleben von Menschen zu untersagen, werden im Bundesimmissionsschutzgesetz nur erhebliche Belästigungen als schädliche Umwelteinwirkungen qualifiziert.
Unter Nachteilen im Sinne des § 3 Abs. 1 sind in erster Linie Vermögenseinbußen zu verstehen; auch sie müssen einen bestimmten Grad („erheblich“) erreichen, um vom Gesetz erfasst zu werden. Belästigungen und Nachteile sind erheblich, wenn sie das Gemeinwohl beeinträchtigen oder für die Nachbarschaft unzumutbar sind.
Schadstoffe
In der Umwelt vorkommende Stoffe, von denen schädliche Wirkungen auf Lebewesen oder andere Stoffe ausgehen. Zu den Schadstoffen zählen u. a. Schwermetalle wie etwa Cadmium, Gase und Kohlenwasserstoffe. Verursacht werden Schadstoffe durch Fabriken, Kraftwerke, Kraftfahrzeuge und Haushaltsheizungen. Sie können von Mensch und Tier mit der Atmung, über die Haut oder über die Nahrung (Nahrungskette), von den Pflanzen über Nadeln, Blätter oder Wurzeln aufgenommen werden. Saurer Regen begünstigt diesen Vorgang.
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Schalldämmung
Reflexion, das heißt Umlenkung des Schalls, um ihn von schützenswerten Einrichtungen fernzuhalten. Das geschieht durch schwere Bauelemente wie Wände, aber auch durch Türen und Fenster von Gebäuden oder auch durch Lärmschutzwände im Freien. Das zugrundeliegende Prinzip ist, dass das dämmende Bauteil wegen seiner Massenträgheit durch den einfallenden Luftschall selbst nur zu relativ kleinen Schwingungen angeregt werden kann. Das wiederum bewirkt im Vergleich zum einfallenden Schall eine nur sehr geringe Schallabstrahlung und das auch auf der abgeschirmten Seite. Bei Lärmschutzwänden im Freien ist die Dämmwirkung dadurch begrenzt, dass der Schall sich auch seitlich um Hindernisse herum ausbreitet.
Schalldruckpegel
Kenngröße für die Beurteilung von Luftdruckschwankungen, vorwiegend im Hörbereich des Menschen. Einheit des Schalldruckpegels ist das Dezibel. Errechnet wird der Schalldruckpegel aus dem logarithmischen Verhältnis eines zu messenden (Wechsel-)Schalldrucks p zu einem festgelegten Bezugsschalldruck po (Verhältnis: 20 lg p/po).
Schallschutzfenster
Ihr Einbau empfiehlt sich in Gebäuden an verkehrsreichen Straßen und Plätzen, wenn aktive Schallschutzmaßnahmen an der Quelle bzw. am Emissionsort nicht ausreichen. Sie sind je nach Dämmwirkung in sechs Schallschutzklassen eingeteilt. Die luftschalldämmende Wirkung kommt im wesentlichen durch Dicke und Art der Verglasung zustande. Werkstoff und Konstruktion des Fensterrahmens sowie die Sorgfalt des Einbaus in die Maueröffnung nehmen aber auch Einfluss darauf. Mehrscheibenverglasungen, möglichst mit unterschiedlichen Scheibendichten, erhöhen den schalldämmenden Effekt, wobei Abstände von weniger als 10 mm kaum Verbesserungen der Dämmwirkung erbringen.
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Schornsteinfeger
Den für Ihr Anwesen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister können Sie auf den Internetseiten der Schornsteinfegerinnung Mittelfranken ermitteln. Dort erhalten Sie auch Auskünfte fachlicher Art zum Tätigkeitsbereich des Kaminkehrerhandwerks.
Schornsteinfegerinnung Mittelfranken
Lechnerstr. 6
90482 - Nürnberg
Telefon: 0911/ 54 40 70
Telefax: 0911/ 54 40 720
Link zur Internetpräsents:
www.schornsteinfeger-innung-mittelfranken.de
Shredder
Shredder sind Anlagen zum Zerkleinern von Schrott, in erster Linie von Autowracks. Das Einsatzgut kann ohne Vorzerkleinerung in die Hammermühle aufgegeben werden. Es zerschlägt, zerreißt oder zerkleinert die Metallteile in etwa faustgroße Stücke. In einem nachgeschalteten Verfahrensschritt werden hochwertige Eisenschrotteile und Nichteisenmetalle aussortiert und wiedergewonnen. Holzteile werden zerfräst. Shredder sind sehr geräuschintensiv und gehören nicht zuletzt deshalb zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. (4. BImSchV)
Smog
Smog ist eine Zusammensetzung aus den englischen Wörtern „smoke“ (Rauch) und „fog“ (Dunst, Nebel). Smog ist eine Mischung aus natürlichem Nebel, Rauch und Abgasen und ist deswegen umwelt- und gesundheitsgefährdend.
Neuerdings unterscheidet man zwischen „Wintersmog“ und „Sommersmog“. Wintersmog entsteht bei winterlichen Inversionswetterlagen und bewirkt eine sichtbare Verunreinigung der Luft über städtischen und industriellen Ballungsräumen. Daneben gibt es auch noch den sogenannten Sommersmog oder „Los-Angeles-Smog“, bei dem an sommerlichen Schönwetterlagen aus den Auspuffabgasen der Autos Ozon gebildet wird. Sommersmog ist aber nicht nur auf die Ballungsräume begrenzt, sondern tritt großräumig auf. Zur Reduzierung von Sommersmog ist u. a. eine Verminderung der Autoabgase (Drei-Wege-Katalysator) erforderlich.
Solarenergie
Die Sonnen- (oder Solarenergie) ist ein dem Menschen unbegrenzt zur Verfügung stehender Energieträger. Die Sonne schickt Strahlen mit einer Leistung von maximal 1.000 W/m2 an wolkenlosen und minimal etwa 20 W/m2 an trüben Tagen auf die Erdoberfläche. Diesen Energieträger ohne Schadstoffpotential gilt es zu nutzen. Dabei stehen thermische Verfahren in Form von Sonnenkollektoren zur Verfügung, photovoltaische Verfahren (Photovoltaik) zur Stromerzeugung mit Solarzellen oder die passive Sonnenenergienutzung durch geschickte architektonische Bauweise und Standortwahl von Gebäuden.
Solarzellen
Solarzellen bestehen aus Halbleitermaterialien (z.B. Silizium, Germanium, Galliumarsenid etc.), die das Sonnenlicht absorbieren und in Gleichstrom umwandeln. Diese direkte Umwandlung von Licht in elektrische Energie in einem Festkörper wird als photovoltaischer Effekt bezeichnet (Photovoltaik). Die Lichteinstrahlung setzt im Halbleiter negative und positive Ladungsträger frei. Ein internes elektrisches Feld trennt diese Ladungsträger. Auf diese Weise entsteht eine elektrische Spannung zwischen den Metallkontakten, die an der Oberfläche der Solarzellen angebracht sind. Wird der äußere Kreis geschlossen, so fließt ein elektrischer Gleichstrom. Die weitaus meisten heute hergestellten Solarzellen bestehen aus Silizium.
Sonderabfall
Sonderabfall ist wie Giftmüll ein umgangssprachlicher Ausdruck für gefährliche Abfälle. Sie sind aufgrund ihrer Beschaffenheit umwelt- oder gesundheitsgefährdend. Zu den Sonderabfällen gehören Abfälle aus der Industrie, wie Säuren, Laugen, deren Schlämme, Pestizide, Lösungsmittel, Krankenhausabfälle usw.
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Sperrmüll
Nach der TA-Siedlungsabfall umfasst Sperrmüll feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die Restmüllbehälter passen und deshalb getrennt vom sonstigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Häufig ist die Möglichkeit gegeben, den Sperrmüll im Bringsystem am Wertstoffhof abzugeben.
Sperrmüllabfuhr
Jeder Haushalt hat im Rahmen der entrichteten Abfallgebühren die Möglichkeit, bis zu zwei Sperrmüllabfuhren pro Jahr mit der ausgegebenen Sperrmüllkarte oder online anzufordern. Sperrmüll kann auch gegen Abgabe der ausgefüllten Sperrmüllkarte bis zu 400 kg ohne zusätzliche Kosten bei den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Abfälle von Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen!
Stand der Technik
Stand der Technik ist nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ein Kriterium zur Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen praktisch und nicht erst nach Durchführung langwieriger Entwicklungsvorhaben geeignet ist. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem allgemeinen technischen Entwicklungsstand. Sie setzt nicht voraus, dass das konkrete technische Problem bereits in allen Einzelheiten gelöst ist. Vergleichbare Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen sind zwar ein Anhaltspunkt, aber nicht Voraussetzung für die Bejahung des Standes der Technik in Bezug auf eine Emissionsbegrenzungsmaßnahme. Auf keinen Fall müssen sich Vergleichsanlagen bereits im Betrieb - u.U. während eines längeren Zeitraumes bewährt haben.
Störfall
Laut Störfall-Verordnung (12. BImSchV) wird ein Störfall als ein Ereignis definiert, (z.B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes), das sich aus einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs in einem Betriebsbereich oder einer Anlage ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereichs oder der Anlage zu einer ernsten Gefahr oder zu erheblichen Sachschäden führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe beteiligt sind.
Was ist eine ernste Gefahr?
Gemäß Störfall-Verordnung eine Gefahr, bei der das Leben von Menschen bedroht wird oder schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen von Menschen zu befürchten sind, bei der die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen beeinträchtigt werden kann oder bei der die Umwelt, insbesondere Tiere und Pflanzen, der Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter geschädigt werden können, falls durch eine Veränderung ihres Bestandes oder ihrer Nutzbarkeit das Gemeinwohl beeinträchtigt würde.
Für Kernkraftwerke ist unter Störfall ein Ereignisablauf zu verstehen, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen zwar nicht fortgeführt werden kann, für den die Anlage jedoch ausgelegt ist (Auslegungsstörfall).
Strahlenschutz
Unter Strahlenschutz versteht man Maßnahmen zum Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung (z.B. Röntgen-, Alpha-, Beta-, Gammastrahlung). Einzelheiten regeln Atomgesetz und Strahlenschutzvorsorgegesetz sowie Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung.
Zentrale Anlaufstelle für alle Belange des Strahlenschutzes auf Bundesebene ist das Bundesamt für Strahlenschutz, das auch die Geschäftsstelle der Strahlenschutzkommission beherbergt.
TA-Lärm
Die TA (Technische Anleitung) ist eine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die bei der Auslegung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) heranzuziehen ist. Damit soll Sorge dafür getragen werden, dass Geräuschimmissionen von Gewerbe- und Industrieanlagen in schutzwürdigen Gebieten die jeweiligen in der TA Lärm festgesetzten Richtwerte nicht überschreiten. Die Höhe der zulässigen Werte richtet sich nach der baulichen Nutzung. Diese Werte berücksichtigen die unterschiedliche Schutzbedürftigkeit von Gebieten (Wohngebiete, Mischgebiete) und Einrichtungen (Heime, Krankenhäuser, Kurbäder) zur Tages- und Nachtzeit. Die TA Lärm ist Grundlage für die zuständigen Behörden bei der Neugenehmigung von Anlagen und bei nachträglichen Anordnungen.
TA-Luft
Technische Anleitung (TA) zur Reinhaltung der Luft. Innerhalb des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und deren Verwaltungsvorschriften richtet sich die TA Luft in erster Linie an die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen. Die Betreiber solcher Anlagen haben nach den Grundsätzen des BImSchG zu handeln und Anlagen nach dem Stand der Technik zu erstellen oder zu betreiben. Grenzwerte, Emissions- und Immissionswerte und im besonderen Schwellenwerte sind unbedingt einzuhalten. Für ältere Anlagen sieht der Gesetzgeber ein Altanlagensanierungskonzept vor. Die TA Luft enthält u.a. auch allgemeine Emissionswerte für staub- und gasförmige Stoffe.
Umwelt
Umwelt ist die gesamte räumliche Umgebung, in der Menschen, Tiere und Pflanzen leben, mit den Grundlagen, die sie zum Leben brauchen, wie Wasser, Boden und Luft.
Durch vielfältige Einwirkungen des Menschen wird diese Umwelt ständig belastet und verändert. Ziel des Umweltschutzes ist es, die Umweltbelastungen so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Man unterscheidet zwischen ökologischem Umweltschutz (Naturschutz, Landschaftspflege) und technischem Umweltschutz (Reinhaltung von Luft und Wasser, Lärmschutz, Abfallbeseitigung, Strahlenschutz).
Zum Schutz der Umwelt wurden viele Gesetze geschaffen; am wichtigsten ist aber, dass sich bei jedem Einzelnen ein Umweltbewusstsein entwickelt. Jeder einzelne kann durch sein persönliches Verhalten Umweltverschmutzungen verhindern oder vermeiden.
Umweltmobil
Für Problemabfall aus Haushalten und Einrichtungen aus anderen Herkunftsbereichen bietet der Landkreis ein mobiles Sammelsystem ("Umweltmobil") an. Die Abholung des Problemabfalls erfolgt an Sammelplätzen direkt in den Landkreisgemeinden. Diese werden vom Landkreis rechtzeitig, mindestens aber 2 Wochen vor der Sammlung, bekannt gegeben.
Umweltschutz
Der Umweltschutz ist Gesamtheit der Maßnahmen, die Behörden, Unternehmen und Privatpersonen ergreifen, um die Lebensgrundlagen Luft, Boden und Wasser, ihre Zusammenhänge untereinander sowie das Leben von Mensch, Tier und Kleinlebewesen in ihnen vor nachteiligen Veränderungen, insbesondere vor nachhaltiger Verschmutzung zu schützen.
Umwelttechnik
Umwelttechnik ist die Gesamtheit aller im Dienste des Umweltschutzes eingesetzten technischen Verfahren, Anlagen und Entwicklungen, zum Teil auch der damit verbundenen Dienstleistungen (Wartung, Service etc.). Häufig wird die Umweltschutztechnik nach den sogenannten Umweltmedien Wasser, Luft, Boden und Gestein gegliedert in: Wasser-/Abwasserreinigung, Luftreinhaltung, Bodenschutz und -reinigung, ferner Abfallentsorgung und vor allem Energiegewinnung.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Bevor über die Zulassung besonders umweltrelevanter Projekte entschieden wird, muss überprüft werden, wie sie sich auf die einzelnen Umweltmedien einschließlich der Wechselwirkungen zwischen ihnen und auf die Umwelt als Ganzes auswirken. Bei bestimmten, raumbedeutsamen Vorhaben (Straßen, Flugplätze u. ä.) wird im Raumordnungsverfahren hinsichtlich der Prüfung der überörtlich raumbedeutsamen Umweltauswirkungen eine raumordnerische UVP durchgeführt. Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden dann die Umweltauswirkungen im einzelnen geprüft und bewertet. Das Ergebnis der UVP muss bei der Zulassungsentscheidung berücksichtigt werden.
Umweltzeichen
Produkte, von denen geringe oder keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, erhalten auf Antrag beim Umweltbundesamt das Umweltzeichen „Blauer Engel“. Inzwischen gibt es auch ein Umweltzeichen der Europäischen Union.
Verpackung
Kaffee, Käse, Gewürze, Getränke, Gebäck, Schrauben oder Zahnpasta, alles ist heute verpackt. Nicht selten sogar doppelt und dreifach. Ca. 7 Mio. t Verpackungsmaterial tragen die Bundesbürger jährlich nach Hause. Verpackungen schützen, machen Verderbliches haltbar, erhalten das Füllgewicht und machen Lebensmitteltransport- und lagerfähig. Sie verursachen aber auch Kosten; Herstellung und Entsorgung von Verpackung belasten die Umwelt. Um die Verpackungsflut einzudämmen, hat die Bundesregierung 1991 die Verpackungsverordnung (novelliert am 21.08.1998) erlassen. Sie verpflichtet Industrie und Handel zur Rücknahme und Wiederverwendung bzw. Verwertung von Verpackungen.
Verpackungsverordnung
Die bundesweit gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) begründet sich auf dem Grundgedanken, dass Verpackungsabfälle mit 30 Prozent des Gewichts und 50 Prozent des Volumens einen wesentlichen Teil des Restmülls aus Haushalten und von haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen ausmachen.
Ziel der Verordnung ist die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen. Die Verordnung unterscheidet Transportverpackungen, die dem Transport von Waren dienen, Umverpackungen, die Verpackung um eine weitere Verpackung sind, und Verkaufsverpackungen, die das Produkt selbst verpacken.
Die ersten beiden sollen über den Händler / Lieferanten zurückgenommen und den Herstellern zur Verwertung überbracht werden. Für die Sammlung von Umverpackungen muss der Handel Behälter für die Kunden zur Entsorgung im Geschäft aufstellen. Seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung wird teilweise auf viele überflüssige Umverpackungen verzichtet (z.B. der Karton um eine Zahnpastatube).
Zur Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen wurde die Duales System Deutschland AG gegründet. In gelben Säcken und Tonnen werden seither Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoff gesammelt
Verursacherprinzip
Im Kern besagt das Verursacherprinzip, dass derjenige die Kosten der Vermeidung oder Beseitigung eines Umweltschadens zu übernehmen hat, der für die Entstehung verantwortlich ist. Das Verursacherprinzip ist jedoch nicht nur ein Kostenzuweisungsmodell, sondern sieht im Verursacher von Umweltschäden auch den Adressaten für Verbote, Gebote oder Auflagen seitens des Gesetzgebers und den Verantwortlichen gegenüber der Gesellschaft (z.B. Verpackungsverordnung).
Wärmepumpen
Wärmepumpen sind verfahrenstechnische Energiesysteme, die Wärme von einem niedrigeren auf ein höheres Temperaturniveau heben (pumpen).
Kurzgefasst verläuft der Verfahrensvorgang wie folgt:
Wärme wird mit Umgebungstemperatur an das Arbeitsmedium der Wärmepumpen, das im Kreisprozess umläuft, herangeführt.
Anschließend: Verdichten des Arbeitsmediums unter Energieeinsatz (Strom oder Gas/ Öl).
Drittens: Abführen der nach dem Verdichten höherwertigen Wärme an ein Heizmedium (z.B. Warmwasser im Haushalt).
Schließlich: Entspannen des Arbeitsmediums, um es wieder aufnahmebereit zu machen. Man unterscheidet mono- und bivalente Wärmepumpen. Letzteren ist für den Bedarfsfall (z.B. im Winter) ein zweites Wärmesystem zur Seite gestellt. Monovalente Wärmepumpen hingegen decken den Wärmebedarf ganzjährig im Alleinbetrieb.
Wassergefährdende Stoffe und deren Umgang
Der Grundwasserschutz bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beginnt mit der banalen Forderung, dass sämtliche Anlagenteile, in denen sich wassergefährdende Stoffe befinden oder in die solche Stoffe gelangen können, dicht sein müssen und den im Betrieb zu erwartenden Beanspruchungen sicher standhalten.
Da bei technischen Anlagen immer die Möglichkeit des Versagens eingeräumt werden muss (eine Rohrverbindung kann undicht werden, ein Behälter kann überfüllt werden oder korrodieren), sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erforderlich.
Die weiteren Maßnahmen lassen sich unterteilen in:
- technische Maßnahmen und
- organisatorische Maßnahmen.
Die Eigenüberwachung führt der Anlagenbetreiber durch oder von ihm Beauftragte (z.B. Fachbetriebe).
Die Fremdüberwachung wird von staatlicher Seite vorgenommen oder durch staatlich anerkannte oder zugelassene Institutionen (z. B. Sachverständige).
Die genannten Maßnahmen müssen abhängig vom Anlagentyp so kombiniert werden und sich so ergänzen, dass ein Sicherheitskonzept für die Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erreicht wird, das dem Ziel des Grundwasserschutzes - die Verunreinigung des Grundwassers nach menschlichem Ermessen unwahrscheinlich zu machen - gerecht wird.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.lfu.bayern.de/wasser
Wasserkraftnutzung
Die Wasserkraftnutzung erfolgt in sogenannten Wasserkraftwerken. Sie wandeln die Energie zweier unterschiedlich hoher Wasserstände durch moderne Wasserturbinen und Generatoren in elektrische Energie um.
Wertstoffhöfe
sind eine zentrale Sammelstelle zur getrennten Erfassung von verwertbaren Abfällen. Das Konzept des Wertstoffhofes gehört zu den sogenannten Bringsystemen. Ein Wertstoffhof besteht aus Containern, die zur getrennten Sammlung aufgestellt sind. Fachpersonal berät und unterweist die Benutzer. Der Landkreis Fürth unterhält zwei Wertstoffhöfe für seine Landkreisbürger. Das sind:
Wertstoffhof Zirndorf-Leichendorf
Raugaustraße 60
90513 Zirndorf – Leichendorf
Telefon: 09 11 / 69 50 68
Telefax: 09 11 / 66 97 083
| Öffnungszeiten: | Vormittag: | Nachmittag |
| Montag: | 08:00-12:00 Uhr | 13:00-17:15 Uhr |
| Dienstag: | 08:00-12:00 Uhr | 13:00-17:15 Uhr |
| Mittwoch | GESCHLOSSEN! | |
| Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr | 13:00-17:15 Uhr |
| Freitag | 08:00-12:00 Uhr | 13:00-17:15 Uhr |
| Samstag, ungerader | 08:00-13:00 Uhr |
Wertstoffhof Langenzenn-Horbach
Im Kessel
90579 Langenzenn/Horbach
Telefon: 09101/ 74 31
| Öffnungszeiten: | Vormittag: | Nachmittag |
| Montag: | 08:00-12:00 Uhr | 13:00-17:15 Uhr |
| Dienstag: | 08:00-12:00 Uhr | 13:00-17:15 Uhr |
| Mittwoch | GESCHLOSSEN! | |
| Donnerstag | 08:00-12:00 Uhr | 13:00-17:15 Uhr |
| Freitag | 08:00-12:00 Uhr | 13:00-17:15 Uhr |
| Samstag, gerader | 08:00-13:00 Uhr |
Windenergie
Die Bewegungsenergie (kinetische Energie) der Luftströmung ist eine indirekte Form der Sonnenenergie und gehört damit zu den erneuerbaren Energien. Sie wird heute nahezu ausschließlich über Windkraftanlagen (auch Windkonverter genannt) genutzt. Dabei wird ein Rotor durch die Luftströmung in Drehung versetzt, der wiederum mittels Drehachse einen Stromgenerator antreibt. Die Windenergie-Nutzung speziell in Küstengebieten bzw. in Mittelgebirgslagen hat in den vergangenen Jahren in Deutschland einen großen Aufschwung genommen. Nach der installierten Leistung steht die Bundesrepublik inzwischen weltweit vor den USA und Dänemark auf Platz 1 aller Windenergie nutzenden Nationen. Dies hängt damit zusammen, dass Windenergie neben der Wasserkraft (Wasserkraftnutzung) vom Preis her inzwischen mit der konventionellen Stromerzeugung in Kraftwerken nahezu Schritt halten kann. Auch die Windenergie ist allerdings keine problemlose Energieerzeugungsform: Inkauf zu nehmen hat man die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die Lärmbelästigung durch die Rotorenbewegung sowie die Gefahren, die Windkraftanlagen für die Vogelwelt darstellen. Deshalb ist bei überörtlich raumbedeutsamen Anlagen (wird im Einzelfall entschieden) eine landesplanerische Überprüfung erforderlich.
ZERO Emmission
Englischer Ausdruck für „Nullausstoß“ (von Abgasen bei Kraftfahrzeugen). Bei elektrischen Schienenfahrzeugen oder bei Kraftfahrzeugen mit Elektroantrieb ist die Nullemission erreicht, wobei allerdings die im Kraftwerk zur Stromgewinnung entstehenden Emissionen unberücksichtigt bleiben. Neben den Zero Emission Vehicles gibt es auch Fahrzeuge mit sehr geringen Emissionen: Sie heißen Ultra Low Emission Vehicles (ULEV).
Zustandsstörer
Zustandsstörer ist derjenige, der Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks ist, von dem Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen. Die ordnungsrechtliche Haftung des Zustandsstörers beruht auf seiner Einwirkungsmöglichkeit auf das Grundstück und besteht unabhängig davon, ob er die Gefahrenlage verursacht oder verschuldet hat.
Zyklon
(griech. Zyklos = Kreis) Zyklone sind Fliehkraftabscheider, die Stäube aus der Luft oder aus Suspensionen entfernen (Suspension: Aufschwemmung feinstverteilter fester Stoffe in einer Flüssigkeit).
