Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis
Voraussetzung:
Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.
Antrag:
Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Bitte geben Sie Ihren Antrag persönlich mit allen Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzbehörde ab. Ihr künftiger Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Reisepass oder Personalausweis
- ein biometrisches Lichtbild
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
- Für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T ist eine Sehtestbescheinigung eines Augenoptikers ausreichend.
- Für die C- und/oder D-Klassen ist der Nachweis durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners erforderlich.
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung - nur für die C- und/oder D-Klassen erforderlich
- C-Klassen: ärztliche Bescheinigung von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner
- D-Klassen: medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle oder arbeits-/betriebsmedizinisches Gutachten über Ihre Leistungsvermögen
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (8 Stunden) für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T oder Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (16 Stunden) für die C- und/oder D-Klassen.
- Name und Anschrift der Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben
Gebühren:
Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 38,30 EUR (37,50 EUR für die Klassen M, L, T).
In dieser Gebühr sind die Kosten für einen Führerschein enthalten. Falls Sie mehrere Klassen beantragen und als Folge mehrere Führerscheine ausgestellt werden sollen und Sie einen oder mehrere vorläufige Nachweise der Fahrberechtigung benötigen, fallen weitere Gebühren an (pro vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung oder Führerschein 8,70 EUR).
Sonstige Hinweise:
Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen und keine Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, erteilen wir die Genehmigung zur Prüfung. Darüber verständigen wir Ihre Fahrschule und Sie schriftlich. Die Fahrschule kann Sie dann zu den erforderlichen Prüfungen anmelden.
Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag dauert ca. 3-4 Wochen.
Falls Sie nur eine Klasse beantragt haben, wird ihnen der Führerschein nach bestandener praktischer Prüfung in der Regel vom Prüfer ausgehändigt. Haben Sie mehr als eine Klasse beantragt, erhalten Sie vom Prüfer eine Bestätigung über die bestandene theoretische und praktische Prüfung. Mit dieser Bestätigung können Sie bei uns einen Vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung erhalten, der Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der bestandenen Klasse/n innerhalb der BRD berechtigt.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Führerscheinstelle gerne zur Verfügung.
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