Verlängerung der Fahrgastbeföderung

Voraussetzung:

Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.

Antrag:

Den Antrag bekommen Sie bei Ihrer Wohnsitzbehörde (Rathaus). Bitte geben Sie Ihren Antrag persönlich mit allen Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzbehörde ab. Ihr künftiger Kartenführerschein beinhaltet Ihre Unterschrift, die Sie bereits bei der Antragstellung leisten müssen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Führerschein
  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • Nachweis über ausreichendes Sehvermögen. Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners zu erbringen.
  • Nachweis über gesundheitliche Eignung. Bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres ist eine ärztliche Bescheinigung von Ihrem Hausarzt, Arbeits- oder Betriebsmediziner gemäss Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausreichend.
  • Nach Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. vorgezogen ab Vollendung des 58. Lebensjahres, falls die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, ist der Nachweis durch das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten zu erbringen, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet. Die Untersuchungen können eigenständig durchgeführt und die Untersuchungsergebnisse bei Antragstellung vorgelegt werden.
  • Ein Führungszeugnis. Das Führungszeugnis beantragt Ihre Wohnsitzbehörde für Sie.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Gebühren:

Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde: 32,90 EUR

Sonstige Hinweise:

Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängert werden kann, informieren wir Sie schriftlich.

Dies sollten Sie noch beachten:

Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag ca. 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.

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Öffnungszeiten:

Mo.-Fr.: 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
   

Formulare:

Hier finden Sie unsere Formulare

Ansprechpartner:

Frau Deutzer
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 23
u-deutzer@lra-fue.bayern.de
 
Herr Engst
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 30
p-engst@lra-fue.bayern.de
 
Frau Mietz
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 31
t-mietz@lra-fue.bayern.de