Außerbetriebsetzung
Folgende Unterlagen benötigen Sie um Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu setzen:
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- das bisherige/die bisherigen Kennzeichenschilder
Hinweis:
- Das Kennzeichen wird mit der Außerbetriebsetzung zur anderweitigen Verwendung frei. Es kann jedoch vom gleichen Halter für das gleiche Fahrzeug auf die Dauer eines Jahres reserviert werden.
- Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt nicht. Eine Wiederzulassung ist solange möglich, solange die Fahrzeugdaten beim Kraftfahrtbundesamt gespeichert sind (derzeit ca. 7 Jahre).
- Bei Wiederzulassung während diesen Zeitraums genügt eine gültige Abgasuntersuchung bzw. Hauptunterschung.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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