Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen aus dem Inland
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z. B.: Personalausweis / Reisepass)
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
- Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters. Zur Anmeldung sind beide Personalausweise vorzulegen.
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz-Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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