Internationale Zulassung
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges:
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung (§19 Nr. 1 FZV i.V.m. Anlage 11 Nr. 3)
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers
- Vorführung des Fahrzeuges wegen Fahrzeug ? Ident. ? Nr. - Prüfung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung für den Zeitraum der Zulassung
- Nachweis einer gültigen Abgasuntersuchung
- Zugelassenes Fahrzeug: amtliche Kennzeichen, Fz.-Brief und Fz.-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug: Fz.-Brief und Fz.-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II, bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen: die Abmeldebescheinigung)
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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