Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um ein H-Kennzeichen zu erhalten:

  • Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z. B.: Personalausweis / Reisepass).
  • Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten gem. § 23 (neu) StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers.
  • Versicherungsbestätigung zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge (§ 23 Abs. 1 FZV).
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters

Hinweis:

  • Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" sind uneingeschränkt nutzbar.

Öffnungszeiten:

Mo.-Di.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Mi.: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do.-Fr.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
   

Kontakte:

Infotelefon: 0911 / 97 73 - 13 44
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
E-Mail: kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de
   

Formulare:

Hier finden Sie unsere Formulare