Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um ein H-Kennzeichen zu erhalten:
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z. B.: Personalausweis / Reisepass).
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten gem. § 23 (neu) StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers.
- Versicherungsbestätigung zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge (§ 23 Abs. 1 FZV).
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
Hinweis:
- Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" sind uneingeschränkt nutzbar.
