Rote Kennzeichen für Händler, Hersteller oder Handwerker
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um Rote Kennzeichen zu erhalten:
- Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsgrund befinden)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
- Versicherungsbestätigung (§ 16 Abs. 4 FZV)
- Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters, wenn Sie selbst die Führung des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuches nicht erledigen.
- Von Ihnen bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen: Führungszeugnis
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Hinweise:
- Bei Auflösung, Verkauf und Umfirmierung sind die roten Dauerkennzeichen unaufgefordert zurückzugeben.
- Standortverlegungen, Handelsregisternachträge sowie Veränderungen bei der Gewerbeanmeldung sind unaufgefordert mitzuteilen.
- Nur zur wiederkehrenden Verwendung innerhalb des bestehenden Gewerbebetriebs.
- Nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
- Keine Überlassung an Dritte.
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