Rote Kennzeichen für Händler, Hersteller oder Handwerker

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um Rote Kennzeichen zu erhalten:

  • Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung
  • Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsgrund befinden)
  • Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
  • Versicherungsbestätigung (§ 16 Abs. 4 FZV)
  • Benennung eines verantwortlichen Mitarbeiters, wenn Sie selbst die Führung des Fahrzeugscheinheftes und des Fahrtenbuches nicht erledigen.
  • Von Ihnen bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen: Führungszeugnis

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Hinweise:

  • Bei Auflösung, Verkauf und Umfirmierung sind die roten Dauerkennzeichen unaufgefordert zurückzugeben.
  • Standortverlegungen, Handelsregisternachträge sowie Veränderungen bei der Gewerbeanmeldung sind unaufgefor­dert mitzuteilen.
  • Nur zur wiederkehrenden Verwendung innerhalb des bestehenden Gewerbebetriebs.
  • Nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
  • Keine Überlassung an Dritte.

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Öffnungszeiten:

Mo.-Di.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Mi.: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do.-Fr.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
   

Kontakte:

Infotelefon: 0911 / 97 73 - 13 44
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
E-Mail: kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de
   

Formulare:

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