Rote Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge
Folgende Unterlagen benötigen Sie, um ein Rotes Kennzeichen zu erhalten:
- Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung, aus der ersichtlich ist, dass dem Halter die Bedeutung der Oldtimerkennzeichen und Rahmen in dem sie benutzt werden können, bekannt ist.
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z. B.: Personalausweis / Reisepass).
- Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsgrund befinden)
- Kopien der Fahrzeugpapiere
- Gutachten gem. § 23 (neu) StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers
- Versicherungsbestätigung zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge (§ 23 Abs. 1 FZV)
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz-Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren
- Führungszeugnis (ist von Ihnen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Verkehrszentralregisterauszug (wird von der Zulassungsbehörde beantragt)
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Hinweise:
Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
- An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen.
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung.
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