Rote Kennzeichen für Oldtimer-Fahrzeuge

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um ein Rotes Kennzeichen zu erhalten:

  • Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung, aus der ersichtlich ist, dass dem Halter die Bedeutung der Oldtimerkennzeichen und Rahmen in dem sie benutzt werden können, bekannt ist.
  • Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z. B.: Personalausweis / Reisepass).
  • Angabe der zur Verfügung stehenden Stellplätze (dürfen sich nicht auf öffentlichen Verkehrsgrund befinden)
  • Kopien der Fahrzeugpapiere
  • Gutachten gem. § 23 (neu) StVZO eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers
  • Versicherungsbestätigung zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge (§ 23 Abs. 1 FZV)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz-Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren
  • Führungszeugnis (ist von Ihnen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Verkehrszentralregisterauszug (wird von der Zulassungsbehörde beantragt)

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Hinweise:

Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
  • An- und Abfahrt zu diesen Veranstaltungen.
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung.

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Öffnungszeiten:

Mo.-Di.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Mi.: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do.-Fr.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
   

Kontakte:

Infotelefon: 0911 / 97 73 - 13 44
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
E-Mail: kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de
   

Formulare:

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