Umschreibung stillgelegter Fahrzeuge innerhalb des Landkreises
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges:
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (bei vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeugen: Abmeldebescheinigung)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- Bescheinigung über Abgasuntersuchung (soweit vorgeschrieben)
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz-Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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