Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den bisherigen Halter

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges:

  • Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
  • Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kfz.-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültiger Hauptuntersuchung. Die Stilllegefrist von 18 Monaten darf nicht abgelaufen sein
  • Bescheinigung über Abgasuntersuchung
  • Kennzeichenschilder
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz-Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftführers.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Öffnungszeiten:

Mo.-Di.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Mi.: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do.-Fr.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
   

Kontakte:

Infotelefon: 0911 / 97 73 - 13 44
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
E-Mail: kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de
   

Formulare:

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