Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
- Ausländische Fahrzeugpapiere und/oder wenn vorhanden zusätzlich EG-Typgenehmigung (COC-Papier)
- Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EU-Typgenehmigung
- Bescheinigung über Abgasuntersuchung
- Vollmacht für Beauftragte (bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile und Benennung eines Zustellvertreters) .
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz. -Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren.
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
- Kaufvertrag ab dem eingetragenen Halter in den ausländischen Papieren (Verfügungsnachweis), je nach Land evtl. mit notarieller Beglaubigung (z.B. Italien, USA, Marokko)
- Ausländische Fahrzeugpapiere und Kaufverträge sind amtlich ins Deutsche zu übersetzen.
- Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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