Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen aus dem Ausland
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:
- Identitätsnachweis des Fahrzeughalters (z.B. Personalausweis, Reisepass) im Original
- Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Fahrzeugen von außerhalb der EU
- Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten
- Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier).
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EG-Typgenehmigung (COC-Papier) von außerhalb der EU
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz-Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
- Amtl. Übersetzung der Vorpapiere (in deutsch)
- Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug ? Identnummer - Prüfung
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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