Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen aus dem Ausland

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:

  • Identitätsnachweis des Fahrzeughalters (z.B. Personalausweis, Reisepass) im Original
  • Versicherungsbestätigung gem. § 23 Abs. 1 FZV (seit 01.04.2008 elektronische Versicherungsbestätigung mit Referenznummer)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Fahrzeugen von außerhalb der EU
  • Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten
  • Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier).
  • Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EG-Typgenehmigung (COC-Papier) von außerhalb der EU
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters zur Kfz-Steuerrückstandsprüfung und zum Lastschrifteinzugsverfahren
  • bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
  • Amtl. Übersetzung der Vorpapiere (in deutsch)
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug ? Identnummer - Prüfung

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Öffnungszeiten:

Mo.-Di.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Mi.: 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do.-Fr.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr
Di.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
   

Kontakte:

Infotelefon: 0911 / 97 73 - 13 44
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
E-Mail: kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de
   

Formulare:

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