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Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss legt alle zwei Jahre die Bodenrichtwerte für Bauland fest (z.Zt. Wohn- und Gewerbebauland). Dafür werden alle von den Notaren beurkundeten Immobilienverkäufe gemeldet und ausgewertet. Aus dieser Kaufpreissammlung kann er auch einzeln und gezielt Auskünfte an ernsthafte Interessenten, mit dem Grundstücksverkehr Befasste und Gutachter geben.

 

Außerdem macht der Gutachterausschuss auf Anfrage selbst Wertermittlungen (Schätzungen von Gebäuden, Wohnungen, Grundstücken etc.).