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Internationaler Führerschein

Voraussetzung:

Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Fürth.


Persönliche Vorsprache:

Sie müssen die Antragstellung persönlich vornehmen, wenn Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen. Andernfalls können Sie sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht und Ihren Führerschein. Die bevollmächtigte Person muss sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.


Antrag:

Beim Termin von uns ausgedruckt.


Folgende Unterlagen bringen Sie bzw. Ihr Bevollmächtigter mit:

  • Reisepass oder Personalausweis.
  • ein biometrisches Lichtbild (zwei biometrische Lichtbilder, falls Sie im Besitz des grauen oder rosafarbenen Führerscheines sind)
  • Nationalen Führerschein. Falls Sie noch einen deutschen Führerschein des alten Rechts (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen (gesetzliche Änderung seit 01.09.2002). Beachten Sie in diesem Fall unsere Informationen zu "Umtausch in den Kartenführerschein".

Sonstige Hinweise:

Wenn alle Unterlagen vorliegen und Sie im Besitz des Katenführerscheins sind, wird der Internationale Führerschein am Tag der Antragstellung hergestellt und ausgehändigt. 

Der Internationale Führerschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, eine kürzere Gültigkeit ist möglich, wenn befristete C-/D-Klassen vorhanden sind, die weniger als 3 Jahre gültig sind und auf die Eintragung dieser Klassen in den Internationalen Führerschein nicht verzichtet werden kann.  

Ein Internationaler Führerschein kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden. Es ist immer eine Neuausstellung erforderlich.


Dies sollten Sie noch beachten:

Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt werden. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.
In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt. Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerschein in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilklubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.

Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, sondern auch ein etwa ausgestellter Internationaler Führerschein abzugeben. Während eines laufenden Fahrverbotes kann kein Internationaler Führerschein ausgestellt werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Formulare:

Hier finden Sie unsere Formulare

Kontakte:
Telefon: 0911 / 97 73 - 30 34
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 39
E-Mail: [email protected]