In verschiedenen Medien kursieren Gerüchte, wonach Kraftfahrer in einigen europäischen Ländern allein deshalb mit Geldbuße belegt worden sein sollen, weil das Kennzeichen im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit Bindestrich eingedruckt ist und die Kennzeichenschilder diesen Bindestrich nicht enthalten. Nach den Informationen der zuständigen obersten deutschen Bundes- und Landesministerien ist dies allerdings nicht richtig.