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365-Euro-Ticket für Auszubildende und Schüler und 9 Uhr Abo

365-Euro-Ticket

9 Uhr Abo

Im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg wird zum Schuljahresbeginn 2020/2021 das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler eingeführt. Selbstzahler können das Ticket bereits mit Gültigkeit 1. August 2020 kaufen.

Das Ticket kann im ganzen VGN-Gebiet für beliebig viele Fahrten genutzt werden.

Schülerinnen und Schüler, die bezugsberechtigt sind, können das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende und Schüler selbst erwerben. Das Ticket kann mit Gültigkeitsbeginn zum 1. eines jeden Kalendermonats mit einjähriger Geltungsdauer (zwölf aufeinanderfolgende Monate) bezogen werden. Das Ticket gilt ausschließlich mit einem zugehörigen Verbundpass und ist längstens bis zum Ablauf der im Verbundpass nachgewiesenen Bezugsberechtigung gültig. Das Ticket ist nicht übertragbar.

Das 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende und Schüler kann seit 1. Juli 2020 über folgende Vertriebswege bezogen werden:

  • Online (als HandyTicket über VGN App oder DB Navigator)

  • Kundenbüro

  • Fahrkartenautomat

  • Versandticket

  • Bus in der Region

Beim Kauf des 365-Euro-Tickets ist die entsprechende Verbundpassnummer anzugeben und der Gesamtbetrag sofort fällig. Das Ticket für Selbstzahler wird als ein Fahrschein ausgegeben. Ausgegebene Tickets sind nicht erstattungs- und rückgabefähig. Lediglich bei nachweislichem Wegzug aus dem VGN-Gebiet können Kosten auf Wunsch anteilig erstattet werden. Bei Verlust oder Beschädigungen des 365-Euro-Tickets wird kein Ersatz geleistet.

Kostenfreiheit des Schulweges

Zum Schuljahresbeginn erhalten grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges haben, ein 365-Euro-Ticket über die Schule ausgehändigt.

Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Sollte für einen Schüler verspätet ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges gestellt werden, wird durch das Landratsamt Fürth geprüft, wie sich die Ausgabe des 365-Euro-Tickets oder die Ausgabe von Monatskarten aus wirtschaftlicher Sicht auswirkt. Es wird ein Vergleich der Kosten der Monatskarten für den Ausbildungsverkehr der erforderlichen Preisstufe für die verbleibenden Monate mit dem 365-Euro-Ticket durchgeführt. Das für den Landkreis wirtschaftlichere Ticket wird dann über die Schulen ausgehändigt.

Eine Aufzahlung, damit das 365-Euro-Ticket ab dem kommenden Monat ausgehändigt werden kann, ist jedoch möglich. Eine Erstattung für selbst gekaufte Wertmarken, die aufgrund einer verspäteten Antragstellung notwendig waren, erfolgt nicht.

Besteht zum Beispiel aufgrund eines Austritts aus der Schule grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Kostenfreiheit des Schulweges, so muss das 365-Euro-Ticket zurückzugeben werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, eine Aufzahlung beim Landratsamt Fürth zu beantragen. In diesem Fall kann das Ticket bis zum Schuljahresende weiterhin genutzt werden. Besteht bei einem anderen Aufgabenträger ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges, muss individuell geprüft werden, ob die Schülerinnen und Schüler das 365-Euro-Ticket behalten können.

Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe haben beim Besuch der nächstgelegenen Schule grundsätzlich einen Erstattungsanspruch. Dabei werden die Kosten der notwendigen Beförderung erstattet, soweit die nachgewiesenen Gesamtkosten eine Familienbelastungsgrenze von derzeit 440 Euro je Schuljahr übersteigen. Erstattet wird der Gegenwert der günstigsten Fahrmarken abzüglich der Familienbelastungsgrenze. Aufgrund der Einführung des 365-Euro-Tickets liegen die Fahrtkosten höchstens bei 365 Euro pro Schuljahr. Die Familienbelastungsgrenze wird somit in der Regel nicht überschritten.

Eine Befreiung der Familienbelastungsgrenze ist jedoch möglich, wenn ein Unterhaltsleistender Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch hat. In diesen Fällen entfällt die Familienbelastungsgrenze, das heißt, dass die notwendigen Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler in voller Höhe übernommen werden. Handelt es sich um Vollzeitunterricht, kann vor Beginn des Schuljahres ein Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges gestellt werden, sodass das 365-Euro-Ticket am Schuljahresanfang über die Schule ausgehändigt wird.

Für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Schulbus befördert werden, kann seitens des Landkreises Fürth kein 365-Euro-Ticket ausgehändigt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, das Ticket selbst zu erwerben.

Kontakt

Bei Fragen rund um das 365-Euro-Ticket stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infotelefons des Landratsamtes unter der Nummer 0911/9773-3031 zur Verfügung.

Bei Fragen zum Thema Kostenfreiheit: Tel.: 0911/9773-1363, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen zur Einführung des 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler gibt es  unter www.vgn.de.

Seit 1. August erhältlich: Das neue 9-Uhr-Abo

Im Rahmen des VGN-Innovationspaketes wird zum 1. August 2020 das 9-Uhr-Jahres-Abo in allen Preisstufen angeboten. Derzeit ist das 9-Uhr-JahresAbo nur in den Preisstufen A, B und C erhältlich. "Nun haben auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ab der Tarifstufe 1 die Möglichkeit das 09-Uhr-Abo zu erwerben”, freut sich Landrat Matthias Dießl.

Das 09-Uhr-Abo ist zu folgenden Preisen erhältlich:

Preisstufe A: 37,90€ pro Monat

Preisstufe B: 26,00€ pro Monat

Preisstufe C: 25,50€ pro Monat

Preisstufe D: 21,20€ pro Monat

Preisstufe E: 18,30€ pro Monat

Preisstufe F: 14,70€ pro Monat

Preisstufe 1: 21,20€ pro Monat

Preisstufe 2: 34,90€ pro Monat

Preisstufe 2+T - 4T: 49,50€ pro Monat

Preisstufe 5 - 7+T: 78,70€ pro Monat

Preisstufe 8 - 10+T: 95,00€ pro Monat

Das 9-Uhr-JahresAbo ist der Spar-Tipp für alle, die nicht frühmorgens zur Haupt­ver­kehrs­zeit mit Bus und Bahn un­ter­wegs sein müssen. Fahrgäste, die unter der Woche die Rush­hour meiden und erst ab 9 Uhr mit Ihrem Abo un­ter­wegs sind, bekommen das Ticket be­son­ders günstig.

An Wo­chen­en­den und Fei­er­tagen ohne Pendler-Stoß­zeiten kann das 9-Uhr-JahresAbo ohne Einschrän­kungen genutzt werden. Einmal zum Monatsersten abgeschlossen, gilt das 9-Uhr-JahresAbo zwölf Monate lang in allen Ver­kehrs­mit­teln im ge­samten aus­ge­wählten Gel­tungs­be­reich. Zum Jahresende verlängert sich das Abo immer um weitere zwölf Monate. Das Ticket kann monatlich gekündigt werden.

Kontakt

Bei Fragen rund um das 365-Euro-Ticket stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Infotelefons des Landratsamtes unter der Nummer 0911/9773-3031 zur Verfügung.

Bei Fragen zum Thema Kostenfreiheit: Tel.: 0911/9773-1363, E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen zur Einführung des 365-Euro-Ticket VGN für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler gibt es  unter www.vgn.de.