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3G Regelung für Behördengänge im Landratsamt Fürth

Aufgrund der Ausbreitung der neuen Corona-Virus-Variante Omikron gilt für Behördengänge beim Landratsamt Fürth ab dem 12. Januar 2022 die 3G-Regelung.

Für den Besuch der Dienststellen in Fürth und Zirndorf ist daher ab diesem Tag ein Nachweis über den Impfstatus, ein Genesenennachweis oder ein negativer Test erforderlich. Besucherinnen und Besucher gelten dabei als getestet, wenn sie ein negatives Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Schnelltests oder eines maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen. Ein Selbsttest vor Ort oder zuhause ist nicht möglich. Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit.

Aktuell haben alle asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Antigentest (PoC-Test). Dieser Test kann in einem lokalen Testzentrum, einer Teststelle, einer Apotheke oder einer Arztpraxis durchgeführt werden. Als Testnachweis gilt ferner auch eine aktuelle Bescheinigungen im Rahmen einer Arbeitgebertestung. Testzentren und Teststellen im Landkreis Fürth finden Sie hier.

Bei bestimmten angeordneten Untersuchungen im Gesundheitsamt (z.B. menschliche Tuberkulose) kann zum Schutz der Bevölkerung von der 3G-Besuchsregelung befreit werden. Die beiden Wertstoffhöfe in Zirndorf und Leichendorf sind von der 3G-Regelung ausgenommen. Dort bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Weiterhin gilt, dass der Besuch im Landratsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0911 9773-0 möglich ist. In allen Dienstgebäuden gilt FFP2-Maskenpflicht.