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7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürth über 100: Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen

Im Landkreis Fürth liegt die 7-Tage-Inzidenz am heutigen Tag bei 150,2 (Stand 16.04.2021, Quelle: RKI). Aufgrund der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen folgendes:

Diese gelten für den Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen, -pflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder:

In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet ab Montag, 12.04.2021, Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf ei-ne Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen. Hierfür haben die Schü-lerinnen und Schüler zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektroni-sches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests zu verfügen und die-ses auf Anforderung vorzuweisen oder müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.

Für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal gelten diese Vorgaben hin-sichtlich ihrer Tätigkeit in den Schulräumen entsprechend mit der Maßgabe, dass ein Selbsttest auch außerhalb der Schule und ohne Aufsicht vorgenommen werden kann, wenn die Person versichert, dass das Testergebnis negativ ausgefallen ist.

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und or-ganisierten Spielgruppen für Kinder sind geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.

Alle weiteren Änderungen sowie genauere Informationen zu den Neuerungen sind in der amtlichen Bekanntmachung des Landkreises Fürth zu finden (Öffentliche Bekannt-machungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de)).

Diese Regelungen gelten im Landkreis Fürth vom 19.04.2021. bis zum 25.04.2021.
Die nächste amtliche Bekanntmachung zur Bestimmung der Inzidenzeinstufung erfolgt planmäßig am 23.04.2021.