7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürth unter 150
Dementsprechend treten ab dem 04.05.2021 diejenigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 150 geknüpft sind. So ist ab 04.05.2021 beispielweise wieder Click & Meet mit negativem Testergebnis möglich.
Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises Fürth dazu ist hier zu finden (Öffentliche Bekanntmachungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de)).
Wird der Inzidenzwert von 150 an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten, wird dies ebenfalls gemäß § 3 Nr. 2 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung amtlich bekannt gemacht.
Grundsätzlich gilt:
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten wird, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt.
Ausgenommen sind:
- der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung,
- Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Reformhäuser,
- Babyfachmärkte,
- Apotheken,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Optiker,
- Hörgeräteakustiker,
- Tankstellen,
- Kfz-Werkstätten,
- Fahrradwerkstätten,
- Banken und Sparkassen,
- Versicherungsbüros,
- Pfandleihhäuser,
- Filialen des Brief- und Versandhandels,
- Reinigungen und Waschsalons,
- der Verkauf von Presseartikeln,
- Tierbedarf und Futtermitteln
- sowie der Großhandel.
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