| AAA | Drucken

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürth unter 150

Im Landkreis Fürth liegt die 7-Tage-Inzidenz am heutigen Tag bei 115,4 (Stand 02.05.2021, Quelle: RKI) und damit seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 150. Dementsprechend treten ab dem 04.05.2021 andere Regelungen ein.

Dementsprechend treten ab dem 04.05.2021 diejenigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein, die an die Unterschreitung einer 7-Tage-Inzidenz von 150 geknüpft sind. So ist ab 04.05.2021 beispielweise wieder Click & Meet mit negativem Testergebnis möglich.

Die amtliche Bekanntmachung des Landkreises Fürth dazu ist hier zu finden (Öffentliche Bekanntmachungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de)).

Wird der Inzidenzwert von 150 an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten, wird dies ebenfalls gemäß § 3 Nr. 2 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung amtlich bekannt gemacht.

Grundsätzlich gilt:

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten wird, ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt.

Ausgenommen sind:

  • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung,
  • Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Reformhäuser,
  • Babyfachmärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker,
  • Tankstellen,
  • Kfz-Werkstätten,
  • Fahrradwerkstätten,
  • Banken und Sparkassen,
  • Versicherungsbüros,
  • Pfandleihhäuser,
  • Filialen des Brief- und Versandhandels,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • der Verkauf von Presseartikeln,
  • Tierbedarf und Futtermitteln
  • sowie der Großhandel.