7-Tage-Inzidenz im Landkreis Fürth weiter unter 100: Änderungen für Schulbetrieb
Aufgrund der 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kommt es im Be-reich der Schulen zu folgender Änderung:
In allen Landkreisschulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) findet ab Montag den 15.03. wieder Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
Auch Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Alle weiteren Änderungen sowie genauere Informationen zu den Neuerungen sind in der amtlichen Bekanntmachung des Landkreises Fürth zu finden (hier abrufbar).
Diese Regelungen gelten im Landkreis Fürth vom 15.03. bis zum 21.03.2021.
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