7-Tage-Inzidenz unter 100: Änderungen für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 Satz 2 der 12. BayIfSMV öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Die vorstehenden Regelungen gelten im Landkreis Fürth ab Montag, 05.04.2021, bis zum Ablauf des folgenden Sonntags, 11.04.2021.
Alle weiteren Änderungen sowie genauere Informationen zu den Neuerungen sind in der amtlichen Bekanntmachung des Landkreises Fürth zu finden Öffentliche Bekanntmachungen - Landkreis Fürth (landkreis-fuerth.de).
Aufgrund der erhöhten 7-Tage-Inzidenz im gesamten Großraum raten die Verantwortlichen im Landratsamt dennoch, dort wo es möglich ist, die Kinder im privaten Umfeld zu beaufsichtigen und nicht in die Einrichtungen zu geben.
Die nächste amtliche Bekanntmachung zur Bestimmung der Inzidenzeinstufung er-folgt planmäßig am 09.04.2021. Im Hinblick auf den morgigen Feiertag erfolgt die Inzidenzwertfeststellung diese Woche bereits am Donnerstag.
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