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Aktuelles aus dem Impfzentrum: Nötige Unterlagen für Impfungen

Die Coronaimpfungen in Stadt und Landkreis Fürth gehen weiter voran. Im Impfzentrum ist jedoch in den vergangenen Tagen immer wieder aufgefallen, das Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Impftermin nicht alle notwendigen Unterlagen mitgebracht haben.

Um eine Impfung durchführen zu können, müssen allerdings gewisse Unterlagen als Nachweis für die Anspruchsberechtigung vorgelegt werden. Dazu gehören allgemein:

Personalausweis oder Reisepass

Bei einem ausländischen Personalausweis oder Reisepass wird zusätzlich ein Schreiben benötigt, in dem die aktuelle Meldeadresse zu finden ist (bspw. Meldebescheinigung, Bank- oder Versicherungsnachweis)

Impfpass, Allergiepass, Medikamentenplan

Sollte ein Patient keinen Impfpass besitzen, kann ein Ersatzdokument ausgehändigt werden. Falls ein Patient einen Allergiepass oder Medikamentenplan besitzt, muss dieser unbedingt zur Impfung mitgebracht werden.

Für Impfungen bei bestimmten Indikationen (z. B. aus beruflichen oder medizinischen Gründen) sind zusätzliche Unterlagen erforderlich:

Impfung aufgrund von beruflicher Indikation

Hier muss eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung mitgebracht werden. Bei Personen in Berufen, die eine priorisierte Indikation durch regelmäßigen Patientenkontakt bspw. in Seniorenheimen/Arztpraxen notwendig machen, wird zusätzlich ein Nachweis der Einrichtung benötigt.

Impfung aufgrund von medizinischer Indikation

Hier muss ein Attest/ärztlicher Befund vorgelegt werden, aus dem die angegebene Vorerkrankung hervor geht. Wichtig ist dabei, dass es sich um ein aktuelles Attest handelt. Bei einem älteren Befund muss eine chronische Erkrankung ersichtlich sein.

Impfung als enge Kontaktpersonen einer Schwangeren

Hier stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen extra Vordruck zur Verfügung. Dieses muss ausgefüllt mitgebracht werden.

Zusätzlich zum Formular muss einen Nachweis über das Vorliegen einer Schwangerschaft (bspw. ärztliches Zeugnis oder Mutterpass) vorgelegt werden. Nach der Geburt des Kindes ist eine Impfung für Kontaktpersonen nicht mehr möglich.

Impfung als enge Kontaktpersonen einer zu pflegenden Person

Hier stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege einen extra Vordruck zur Verfügung. Dieses muss ausgefüllt mitgebracht werden.

Zusätzlich zum Formular muss eine Kopie des bereits vorliegenden Bescheids der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes, dementsprechendes Dokument der Pflegekasse, z.B. über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen im Pflegegrad etc. vorgelegt werden.

Im Falle, dass ein zu Impfender Unterlagen nicht vollständig mitbringt, können diese gerne noch geholt werden. Um eine Impfung am selbigen Tag zu ermöglichen, muss der Patient die Unterlagen bis spätestens 14:30 Uhr vorzeigen. Alternativ kann ein neuer Termin vereinbart werden.