Aktuelles zu Corona: Aktuell angepasstes Vorgehen zur Fallermittlung
Daher liegt der Fokus aktuell vorrangig auf der Fallermittlung bei Neuinfizierten. Dies bedeutet, dass das Gesundheitsamt hauptsächlich Kontakt zu neuinfizierten Personen aufnimmt und die Quarantäne anordnet.
Eine Ermittlung von Positivfällen einschließlich derer Kontaktpersonen findet durch das Gesundheitsamt rückwirkend für Positivfälle, gemeldet vor dem 08.11.2020, nur noch eingeschränkt statt und die infizierten Personen sind eigenständig aufgefordert, ihre Kontaktpersonen entsprechend zu informieren.
Personen, denen ein positiver Befund vorliegt sind verpflichtet sich zunächst nach der Allgemeinverfügung „Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ eigenständig in Quarantäne zu begeben. Alle im Zeitraum bis zum 08.11.2020 positiv getesteten Personen, die noch nicht durch das Gesundheitsamt kontaktiert wurden, dürfen sich am elften Tag nach Symptombeginn oder bei vollständiger Symptomfreiheit während der zehntägigen Quarantäne ebenfalls ab dem elften Tag nach Testung - insofern sie seit 48 Stunden keine coronatypischen Symptome aufweisen – wieder aus der Selbstisolation entlassen.
Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt findet nicht mehr statt. Sollte eine schriftliche Quarantäneanordnung z. B. für die Vorlage beim Arbeitsgeber erforderlich sein, kann diese unter der Mailadresse bestaetigung@lra-fue.bayern.de angefordert werden. Hierzu muss zwingend der Nachweis über das positive Testergebnis und eine Angabe über den Symptombeginn und das Symptomende sowie alle Personenangaben (Name, Vorname, Adresse) mit der Mail übermittelt werden. Alle positiv getesteten Personen, die Krankheitszeichen aufweisen, bitten wir sich über die niedergelassenen Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen und sich hier auch, wenn erforderlich, in Behandlung zu begeben.
Nachdem man davon ausgeht, dass der infektiöse Zeitraum immer ca. zwei Tage vor dem Symptombeginn einer an Sars-CoV-2 erkrankten Person beginnt, gelten all die Personen, mit denen eine infizierte Person in diesem Zeitraum Kontakt hatte, generell als Kontaktperson. Liegt bei der infizierten Person ein asymptomatischer Verlauf vor und es kann damit kein Datum eines Symptombeginns eruiert werden gibt das RKI bei seinen Vorgaben zur Kontaktpersonenermittlung die Vorgabe, die Kontakte 48 Stunde vor dem durchgeführten Abstrichdatum, das das positive Ergebnis zur Folge hatte, zu berücksichtigen.
Das staatliche Gesundheitsamt bittet, dass alle bis zum 08.11.2020 positiv getesteten Personen, bei denen noch keine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt ist, ihre Kontaktpersonen Kategorie I über das auf der Landkreishomepage bereitgestellte Kontaktpersonenformular (hier) an covid-ctt@lra-fue.bayern.de zu melden. Eine Anleitung dazu finden Sie hier. Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte Datensätze berücksichtigt werden können. Bitte ändern Sie das Format der Tabelle nicht. Andere Formate können nicht empfangen werden.
Nähere Informationen finden Sie auf dieser Homepage. Dort steht auf der Startseite auch ein Link mit den FAQs zur Verfügung mit vielen nützlichen Hinweisen.
Alle aktuellen Zahlen finden Sie auf dem Dashboard des Landkreises unter: https://corona-fallzahlen.landkreis-fuerth.de/kosy/public/default-db/clients/CO/tile-hub/001/tiles
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