| AAA | Drucken

Auf die Räder, fertig, los! - Freigabe des G+R Anwanden-Lind

Auf dem Foto (v.l.n.r.): Bürgermeister Thomas Zwingel, Andreas von Dobschütz (Staatl. Bauamt Nürnberg) und Landrat Matthias Dießl bei der offiziellen Freigabe.

Im Zuge der Fortschreibung des Straßen- und Radwegebauprogramms 2023 hat der Kreistag die Ergänzung des vorhandenen Gehweges zwischen Anwanden und Lind hin zu einem Geh- und Radweg beschlossen.

Nun hat Landrat Matthias Dießl gemeinsam mit Thomas Zwingel, 1. Bürgermeister der Stadt Zirndorf, sowie Vertretenden der Kreistagsfraktionen und des Staatlichen Bauamts Nürnberg den Geh- und Radweg offiziell für den Verkehr freigegeben.

„Ich freue mich, dass durch die Baumaßnahme der S-Bahnhof in Anwanden nun sicher von Lind aus mit dem Rad angebunden ist und damit die Verknüpfung zwischen Rad und ÖPNV gefördert wird. Der Geh- und Radweg mit einer Gesamtlänge von rund 680 Metern ist an einem Streckenabschnitt mit einer überdurchschnittlich hohen Verkehrsbelastung entstanden und trägt so deutlich zu einer Steigerung der Verkehrssicherheit bei“, so der Landrat bei der Verkehrsfreigabe. Der Weg sei ein weiteres Teilstück für eine durchgängige Radwegeverbindung zwischen Zirndorf und Großweismannsdorf.

Die Arbeiten inklusive des zeitgleich durchgeführten Straßenausbaus nördlich von Anwanden mit rund 770 Metern Deckenbau wurden in der Zeit vom 21. August bis 10. November durch die Fa. Gustav Meyer GmbH ausgeführt.

Es sind zwei Fahrradschleusen am Beginn und Ende des G+R zur sicheren Auf- und Abfahrt der Radfahrenden in Anlehnung an die Empfehlungen für Radverkehrswege entstanden und auch eine Verbesserung der Entwässerungssituation des Niederschlagswassers durch den Einbau von Sinkkästen und Entwässerungsgraben wurde herbeigeführt.

Die Gesamtkosten der Maßnahme (Ausbau zum Geh- und Radweg sowie Deckenbau auf der Straße) wurden zuletzt auf ca. 573.000 Euro geschätzt, allerdings werden sich diese aufgrund schlechter Baugrundverhältnisse und einer, sich erst während der Bauphase kurzfristig beschlossenen höherwertigen Bauausführung noch um ca. 15 % erhöhen. Die Baumaßnahme ist nicht zuwendungsfähig.